27.06.2024 17:42:55 - dpa-AFX: Gericht: Apotheker darf Abgabe der 'Pille danach' nicht verweigern

BERLIN (dpa-AFX) - Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der "Pille
danach" nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Apotheker hatte das
Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer
Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, wie das Gericht am
Donnerstag mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen
wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren
gegen den Mann eingeleitet.

Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe
nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer
sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende
Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin
keine Konsequenzen für den Mann./mvk/bum/DP/jha

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