16.05.2024 16:54:26 - dpa-AFX: VERMISCHTES/Landessozialgericht: Thrombose kein Corona-Impfschaden

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das bayerische Landessozialgericht hat eine Thrombose im
Unterschenkel nicht als Impfschaden nach einer Corona-Impfung mit einem
mRNA-Impfstoff anerkannt. Es wies eine entsprechende Klage ab, wie das Gericht
am Donnerstag in München über das bereits Ende April verkündete Urteil
mitteilte.

Der Kläger, ein 1968 geborener Mann, war Anfang Juli 2021 mit dem
Biontech-Impfstoff gegen Covid-19 geimpft worden, knapp zwei Wochen später wurde
in einer Vene seines rechten Unterschenkels eine Thrombose diagnostiziert. Er
forderte daraufhin vom Freistaat Bayern die Anerkennung eines Impfschadens und
Entschädigung. Beides wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der verabreichte
Impfstoff nach Ansicht des Paul-Ehrlich-Instituts kein erhöhtes Thromboserisiko
auslöst.

Seine darauffolgende Klage wurde zunächst vom Sozialgericht München und nun
auch vom Landessozialgericht abgewiesen. Eine als Sachverständige beauftragte
Kardiologin war nach Gerichtsangaben zu dem Ergebnis gekommen, dass "die vom
Kläger erlittene Unterschenkelvenenthrombose nach den Erkenntnissen der
evidenzbasierten Medizin nicht in einem kausalen Zusammenhang mit der
Covid-19-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty" stehe.

Die Anerkennung als Impfschaden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) setze
voraus, dass die Impfung einen gesundheitlichen Schaden, den sogenannten
"Primärschaden" ausgelöst hat, in dessen Folge dann ein dauerhafter
"Impfschaden" entsteht.

Zwar gebe es Hinweise darauf, dass Corona-Impfstoffe das Thrombose-Risiko
erhöhen; Thrombosen würden in diesen Fällen aber davon ausgelöst, dass Antigene
in den Impfstoffen die Bildung von Autoantikörpern verursachten. Dadurch könne
dann eine sogenannte Signalkaskade ausgelöst werden. Dabei würden die für die
Blutgerinnung verantwortlichen Thrombozyten - die Blutplättchen - massiv
aktiviert. Eine derartige Konstellation sei beim Kläger aber nicht festgestellt
worden, vielmehr sei die Zahl seiner Blutplättchen normal gewesen.

Außerdem trete diese Konstellation in erster Linie bei einem Vektorimpfstoff wie beispielsweise Astrazeneca auf und nicht bei einem mRNA-Impfstoff, mit dem
der Kläger geimpft worden war. Die Sachverständige habe "nachvollziehbar
festgestellt", dass nach Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff eine derartige
Konstellation "so gut wie nie beobachtet" worden sei, teilte das Gericht mit.
"Für einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff und
Thrombosen" gebe es "keine seriöse wissenschaftliche Lehrmeinung". Das
Landessozialgericht ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu./bsj/DP/men

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