01.07.2024 14:20:27 - dpa-AFX: VERMISCHTES: In der Schweiz gilt beim Sex ab sofort 'Nein heißt Nein'

BERN (dpa-AFX) - In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes
Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip "Nein heißt Nein" liegen eine Vergewaltigung,
ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn
es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt. Als Ablehnung
werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus
Angst erstarrt.

Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht
erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt
ausgeübt hatte. In Deutschland ist eine ähnliche "Nein heißt Nein"-Regelung
bereits seit 2016 in Kraft.

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht
abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz
in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch
sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen
eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann./al/DP/jha

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