23.05.2024 08:03:47 - dpa-AFX: HINTERGRUND/Vor der Europawahl: Wie die EU unser Leben beeinflusst

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Einfach über Ländergrenzen hinweg reisen, arbeiten oder
telefonieren: Das ist innerhalb der Europäischen Union möglich, für die in rund
zwei Wochen das neue Parlament gewählt wird. Manche Vorteile werden wohl erst so
richtig deutlich, wenn sie wieder wegfallen - wie beim Brexit, dem EU-Austritt
Großbritanniens im Jahr 2020. Neben den großen politischen und wirtschaftlichen
Themen beeinflusst die EU das Leben der Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar
in vielen Bereichen. Ein Überblick:

* Reisen: Wer innerhalb der 27 EU-Länder reisen will, braucht dafür keinen
Reisepass. Ein gültiger Personalausweis genügt. Zusätzlich können damit auch
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz bereist werden. Normalerweise
muss das Ausweisdokument an den Grenzen nicht vorgezeigt werden. Mit dem Auto
über die EU-Binnengrenzen fahren? Kein Problem, denn der nationale Führerschein
wird automatisch anerkannt.

* Telefonieren: Wer im Urlaub, auf Dienstreise oder während des
Auslandssemesters sein Handy nutzen will, zahlt dafür im EU-Ausland genau so
viel wie zu Hause. Zum sogenannten Roaming zu Inlandspreisen gehören Anrufe,
Textnachrichten und Datendienste. Das gilt auch umgekehrt: Ruft etwa eine Mutter
aus Deutschland ihre Tochter im Italien-Urlaub an, muss sie nicht mit
zusätzlichen Kosten rechnen.

* Arbeiten: Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen
der EU-Staaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen.
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.

* Lernen: Hochschulen in der EU müssen sowohl Einheimischen als auch
Interessierten aus dem EU-Ausland die gleichen Chancen ermöglichen, um bei ihnen
angenommen zu werden. Die Zulassungsbedingungen unterscheiden sich je nach
Hochschule zwar erheblich, eine andere EU-Staatsangehörigkeit darf allerdings
nicht der Grund für eine Ablehnung sein. Mit internationalen Austauschprogrammen
wie Erasmus+ können etwa Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende
Erfahrungen im Ausland sammeln.

* Wohnen: EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich in jedem EU-Land
niederlassen. Das gilt nicht nur, wenn sie dort arbeiten oder studieren wollen,
sondern auch, wenn sie sich dort zur Ruhe setzen möchten. Mit dem Brexit endete
am 31. Dezember 2020 allerdings die Freizügigkeit zwischen der EU und dem
Vereinigten Königreich. Seitdem müssen für einen Wohnsitz, Studium und Job im
Vereinigten Königreich vorab Visa beantragt werden.

* Bezahlen: Vor der Reise schnell noch Geld wechseln und hohe Gebühren
zahlen? Das ist innerhalb der EU größtenteils Geschichte. Mittlerweile kann in
20 der 27 Mitgliedsstaaten offiziell mit dem Euro bezahlt werden.

* Einkaufen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch das EU-weite
Gewährleistungsrecht geschützt. Das bedeutet, dass ein mangelhafter Artikel
nachgebessert, ersetzt oder der Preis zumindest teilweise rückerstattet werden
muss. Käuferinnen und Käufer haben ein Anrecht auf zwei Jahre kostenlose
Garantie und ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt sowohl für Einkäufe im
Laden als auch online.

* Gesundheit: Krank im Urlaub? Mit der europäischen
Krankenversicherungskarte gilt, dass dringende Gesundheitsversorgung im
EU-Ausland zu denselben Bedingungen und Kosten ermöglicht werden muss wie im
Heimatland der Versicherten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist,
findet auf der Rückseite seiner Versicherungskarte automatisch die europäische
Version./agy/DP/jha

--- Von Alina Grünky, dpa ---

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