20.06.2024 13:01:43 - dpa-AFX: EuGH: Desinfektion darf nicht als 'hautfreundlich' beworben werden

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel dürfen nach
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als "hautfreundlich"
beworben werden. Dies sei irreführend, entschieden die Richter am Donnerstag in
Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs gegen die Drogeriemarktkette dm. Der Verein war der Ansicht, der
Drogerie-Riese habe mit dieser Werbung gegen die Verordnung über Biozidprodukte
verstoßen. Demnach dürfen Biozidprodukte nicht in einer Art und Weise beworben
werden, die mit Blick auf die Risiken dieser Produkte für Gesundheit oder Umwelt
beziehungsweise hinsichtlich ihrer Wirksamkeit irreführend ist. So ist etwa
Werbung für solche Produkte mit den Worten "ungiftig", "unschädlich" oder
"natürlich" verboten, auch "ähnliche Hinweise" sind nicht erlaubt.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser wandte
sich an den EuGH und wollte von ihm unter anderem wissen: Verstößt die
Verwendung des Begriffs "hautfreundlich" bei Werbung für Biozidprodukte gegen
das Unionsrecht?

Ja, entschied der EuGH. Denn eine solche Angabe sei irreführend. Die
Bezeichnung habe auf den ersten Blick eine positive Konnotation (Assoziation)
und könne unter Umständen sogar andeuten, dass das Produkt für die Haut von
Nutzen sein könnte. Daher sei ein Verbot solcher Werbung gerechtfertigt.

Über den konkreten Fall entscheidet in den kommenden Monaten der
Bundesgerichtshof. Er ist aber an die Vorgaben des EuGH gebunden./asn/DP/jha

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