28.06.2024 14:10:07 - dpa-AFX: POLITIK/Außenamt zu Visa-Ermittlungen: Weniger als zwei Dutzend Fälle

BERLIN (dpa-AFX) - Das Auswärtige Amt hat Medienberichte zurückgewiesen,
nach denen in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Personen mit
unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren nach Deutschland
eingereist seien. Bei den Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus liefen drei
Ermittlungsverfahren, bei denen es insgesamt um weniger als zwei Dutzend Fälle
von Afghanen gehe, die über Pakistan eingereist seien, sagte der Sprecher des
deutschen Außenministeriums am Freitag in Berlin.

Der "Focus" hatte berichtet, Beamte des Auswärtigen Amts stünden im
Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich
angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich
gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.

Der Sprecher des Auswärtigen Amts sagte, in den Fällen aus zwei
Charterflügen mit Afghanen, um die es insgesamt gehe, seien nach aktueller
Sachlage die Identitäten der Personen vor dem Flug nach Deutschland zweifelsfrei
festgestellt worden. Auch die Sicherheitsüberprüfungen durch die deutschen
Behörden seien erfolgreich durchgeführt worden. "Das Einzige, was sozusagen
aufgetaucht ist, ist, dass das Visum nicht in das dafür vorgesehene Dokument
geklebt wurde."

In der Mehrzahl der betreffenden Fälle habe es sich um Menschen mit
sogenannten Proxipässen gehandelt, sagte der Sprecher. Solche Proxipässe seien
in Afghanistan regulär ausgestellte Dokumente, die teils auch in anderen
europäischen Ländern anerkannt würden. Die Dokumente sähen nahezu identisch aus
wie reguläre afghanische Pässe. Weil es bei Proxipässen aber oft so sei, dass
Dritte - wie die Schwester oder der Bruder - den Pass abholten, dürften in diese
nach deutschen Regeln keine Visa geklebt werden. Nach deutschem Verständnis
müsse ein Pass nämlich vom Inhaber selbst abgeholt werden.

Da es nicht einfach sei, Proxipässe zu erkennen, gebe es in den deutschen
Visastellen - in diesem Fall im pakistanischen Islamabad - speziell geschulte
Dokumenten- und Visaberater, ergänzte der Sprecher. Werde ein Proxipass erkannt,
müsse dem Einreiseberechtigten ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt
werden. Der berechtige dann zur Einreise nach Deutschland. Geklärt werden müsse
auch, warum die in Islamabad mit der Begutachtung der Dokumente betrauten
Beamten der Bundespolizei die Proxipässe nicht erkannt hätten, deren Kollegen
bei der Einreise in Hannover aber schon.

Mittlerweile sei eine "zusätzliche Sicherheitsschleife direkt vor Abflug"
eingezogen worden, ergänzte der Sprecher. So schaue man sich die Reisedokumente
direkt vor Abflug nochmals an. "Wo es Fragen gibt, werden die vor Abflug dann
abschließend geklärt."/bk/DP/jha

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