25.06.2024 10:23:33 - dpa-AFX: VERMISCHTES: Hamburger Flughafen-Geiselnehmer zu zwölf Jahren Haft verurteilt

HAMBURG (dpa-AFX) - Im Prozess um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen hat
das Landgericht den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer
sprach den 35-Jährigen am Dienstag wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger,
vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig.

"Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für diese Wahnsinnstat. Das ist unsere
Antwort", sagte der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz in der
Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die
Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Lodernde Feuer und Schüsse auf dem Flughafen

Am Abend des 4. November hatte der Angeklagte seine Tochter aus der Wohnung
seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Mit hohem Tempo war er mit
der Vierjährigen im Auto zum Flughafen gefahren. An einem Tor in der Nähe der
Terminals durchbrach er mit dem Mietwagen drei Schranken und drang bis auf das
Vorfeld des Flughafens vor.

Dort warf er zwei Brandsätze aus dem Auto. Inmitten des noch laufenden
Flugbetriebs schossen zwei Feuersäulen empor, wie im Prozess gezeigte
Videoaufnahmen belegen. Der Angeklagte feuerte mit einer scharfen Pistole
dreimal in die Luft - einmal davon direkt neben einer kurz zuvor gelandeten
Maschine der Turkish Airlines, in der sich noch die Besatzung aufhielt.

Taten weitgehend gestanden

Der 35-Jährige forderte, dass ihm ein Flugzeug zur Ausreise mit der Tochter
in die Türkei zur Verfügung gestellt werde, und er drohte, sich und das Kind in
die Luft zu sprengen. "Entweder sie sollen uns töten oder wir gehen weg", sagte
er nach Angaben des Staatsanwalts. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies
sich später als Attrappe.

Die mehr als 20-stündige Unterbrechung des Flugbetriebs hatte europaweite
Auswirkungen. Dabei entstand den Angaben zufolge ein Schaden in Millionenhöhe.

Der Angeklagte hatte die Taten weitgehend gestanden. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig./bsp/gw/DP/zb

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH