24.06.2024 16:27:43 - dpa-AFX: Gericht: 1,3 Kilometer sind nicht 'wenige Gehminuten' zum Strand

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet
sich nicht "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden" - das hat das
Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein
Reiseveranstalter, der das Hotel trotz der Entfernung so angepriesen hatte, muss
darum die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz zahlen - insgesamt 1795
Euro.

Geklagt hatte eine Frau, die 2022 mit ihrer neun Jahre alten Tochter nach
Costa Rica gereist war und vor Ort feststellen musste, dass sich das gebuchte
Boutique-Hotel, das mit den Worten "nur wenige Gehminuten von den besten
Restaurants und wunderschönen Stränden (.) entfernt" beschrieben wurde,
tatsächlich 25 Gehminuten vom Strand entfernt befand. An der Rezeption wurde ihr
mitgeteilt, sie müsse ein Taxi dorthin nehmen.

Nach Absprache mit einer lokalen Ansprechpartnerin des Reiseveranstalters
vor Ort buchte die Mutter dann ein Ersatzhotel. Diese Kosten und Schadenersatz
für einen mit dem Hotelwechsel verschwendeten Urlaubstag forderte sie vom
Veranstalter zurück - und bekam nun vom Gericht Recht.

Die 1,3 Kilometer zum Strand könnten nur bei einer Gehgeschwindigkeit von
etwa 15,6 Kilometern in der Stunde in fünf Minuten zurückgelegt werden. Und das
sei "selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo", entschied das
Gericht. "Vor dem Hintergrund, dass der Beklagten bei der Reiseplanung bekannt
war, dass die Klägerin mit einem neunjährigen Kind reiste - passte sie doch ihr
Freizeitprogramm kindgerecht an - kann das Einhalten eines solchen Tempos nicht
vorausgesetzt werden."

Außerdem gab das Gericht zu bedenken, dass es sich bei knapp 9000 Euro für
zwölf Tage (ohne Flüge) um eine "Reise im Hochpreissegment" handelte. "Die
Beklagte, die selbst damit wirbt, "unvergessbare Luxusreisen" anzubieten, muss
sich insofern an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen", so das Gericht. "Nach
Überzeugung des Gerichts sind jedenfalls bei einer hochpreisigen Luxusreise
"wenige Gehminuten" eine Zeit, die bei normalem Gehtempo regelmäßig fünf Minuten
nicht überschreitet."

Das Urteil vom 22. November 2023 (Aktenzeichen: 242 C 13523/23) ist
inzwischen rechtskräftig./bsj/DP/jha

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