DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
===
EQS-News: New Work SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
New Work SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-22 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
New Work SE Hamburg - WKN NWRK01 -,
- ISIN DE000NWRK013- Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 4. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, im "New Work Harbour", Raum: "Spielbudenplatz", Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
New Work SE zum 31. Dezember 2023 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a
Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
1. https://www.new-work.se/de/hv
===
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zugänglich sein
und mündlich erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der New Work SE zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 49.674.130,77 wie folgt zu verwenden:
===
Ausschüttung an die Aktionäre: EUR 5.620.435,00; entsprechend einer Dividende von EUR 1,00
- je dividendenberechtigter Stückaktie
Gewinnvortrag: EUR 44.053.695,77
-
2. Gesamt: EUR 49.674.130,77
===
Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern
oder erhöhen. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,00 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende wird am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 7. Juni
2024 ausgezahlt werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 der New Work SE und des
Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das
Geschäftsjahr 2024 sowie des Geschäftsjahres 2025 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
===
Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird jeweils
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024
- endende Geschäftsjahr der New Work SE und
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) für das
- Geschäftsjahr 2024 der New Work SE, wenn und soweit solche
Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht
5.1 unterzogen werden, sowie
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
- Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 der New Work SE, wenn und
soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung
5. 2025 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
===
bestellt.
Die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (vgl. Artt. 19a, 29a der Richtlinie 2013/34/EU in der
Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Dezember 2022 - CSRD) für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr der New Work SE
5.2 bestellt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes
unter der aufschiebenden Bedingung, dass die New Work SE nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz für
das Geschäftsjahr 2024 einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und extern
prüfen zu lassen hat und der Hauptversammlung die Kompetenz zur Bestellung des Prüfers der
Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung zugewiesen ist.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in
Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge eine Erklärung der KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich
einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der New Work SE geprüft und
mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den
Abschlussprüfer sind als Anhang zu dieser Tagesordnung beigefügt. Sie finden die Unterlagen überdies im 6. Internet unter
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 der New Work SE zu billigen.
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
Martin Weiss hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der New Work SE mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 4. Juni 2024 niedergelegt. Damit ist ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat der New Work SE setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/
2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziffer 10.1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden.
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -2-
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig aus, so erfolgt die Nachwahl gemäß Ziffer 10.5 der Satzung
der New Work SE für die Restdauer der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
===
Herr Tom Bureau, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich (UK), CEO (Geschäftsführer) der
Burda International Holding GmbH, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 4. Juni 2024 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 der New Work SE beschließt, in den
Aufsichtsrat gewählt.
===
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften von Herrn Tom Bureau in anderen bei inländischen Gesellschaften gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
===
- Keine 7. Mitgliedschaften von Herrn Tom Bureau in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
===
Wirtschaftsunternehmen:
===
- Immediate Media Company Limited, UK, Chair (Vorsitz)
- Frontline Limited, UK, Chair (Vorsitz)
- PROFESSIONAL PUBLISHERS ASSOCIATION LTD, UK, Board Member (Mitglied)
===
Angaben gemäß Ziffer C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex:
Herr Tom Bureau ist Geschäftsführer / CEO der Burda International Holding GmbH, Offenburg. Die Burda
International Holding GmbH ist eine (mittelbare) Tochtergesellschaft der Hubert Burda Media Holding
Kommanditgesellschaft. Der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft wird auch die von der Burda
Digital SE unmittelbar gehaltene Aktienmehrheit an der New Work SE zugerechnet.
Davon abgesehen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der New Work SE oder einem wesentlich an der New
Work SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex empfohlen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Bureau versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand erbringen kann.
Weitere Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Kurzvita,
die Auskunft über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gibt) finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
Anhang zu TOP 6 - Vergütungsbericht
===
Einleitung
Der vorliegende Vergütungsbericht gibt einen umfassenden und individualisierten Überblick über die den
gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der New Work SE ("New Work
SE" oder "Gesellschaft") im Geschäftsjahr 2023 gewährte oder geschuldete Vergütung sowie weitere
zugesagte oder gewährte Leistungen und setzt hierbei die Vorgaben des § 162 Aktiengesetz (AktG) um.
Der Vergütungsbericht wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und wird gemäß § 120a Abs. 4 AktG der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt.
Für die Zwecke dieses Vergütungsberichts folgt die Gesellschaft bei der Auslegung des Begriffs "gewährten
und geschuldeten Vergütung" der Auslegung 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 21. Dezember 2021.^1
Demnach gilt eine Vergütung als gewährt, wenn sie dem Organmitglied faktisch, d. h. tatsächlich zufließt
und damit in sein Vermögen übergeht. Eine geschuldete Vergütung ist dagegen eine Vergütung, die im
betrachteten Zeitraum bereits fällig geworden ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Im Sinne einer besseren
Transparenz werden darüber hinaus stellenweise zusätzliche Angaben gemacht, die von dieser Interpretation
abweichen und die für einen betrachteten Zeitraum zugesagte Vergütung darstellen.
^1 Institut der Wirtschaftsprüfer e. V., Fragen und Antworten: Erstellung eines Vergütungsberichts gemäß
§ 162 AktG, vom 21. Dezember 2021
Vorstandsvergütung
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2023
1. Operative Entwicklung
===
Die Vorstandsvergütung hängt im Wesentlichen von drei quantitativen, finanziellen Kennzahlen ab:
Konzernumsatz, Konzern-EBITDA und Konzern-EBT. Darüber hinaus ist die ausgezahlte Vergütung im Rahmen der
langfristigen variablen Vergütung (LTI) auch vom Verlauf des Aktienkurses abhängig, was die
Interessengleichheit zwischen Vorstand und Aktionären befördert. Die finanziellen Kennzahlen wurden im
Geschäftsjahr 2023 durch die folgenden Entwicklungen beeinflusst.
Seit dem Geschäftsjahr 2022 legt die New Work SE den strategischen Entwicklungsschwerpunkt auf die
Monetarisierung des stark wachsenden B2B-Geschäfts für Personalabteilungen bzw. E-Recruiting. Hier bieten
sich große Wachstumsmöglichkeiten, da Unternehmen zunehmend mit den beschäftigungspolitischen Folgen des
demografischen Wandels und dem daraus resultierenden Fachkräftemangel konfrontiert sind. Vor diesem
Hintergrund ist es das übergeordnete strategische Ziel, der führende Recruiting-Partner für Unternehmen
zu werden. Diese strategische Ausrichtung wurde im Geschäftsjahr 2023 weiter konsequent verfolgt.
Die im Geschäftsbericht 2022 abgegebene Prognose für den Pro-Forma-Umsatz und das
Pro-Forma-Konzern-EBITDA wurde unter anderem aufgrund der durch die schwache Marktlage ausgelösten
reduzierten Nachfrage für Recruiting-Lösungen reduziert. Das B2C Geschäft entwickelte sich
erwartungsgemäß rückläufig und verzeichnete einen Rückgang von 17 Prozent. Diese Entwicklung konnte durch
das wachsende Employer-Branding-Angebot über kununu nicht überkompensiert werden. Der Konzernumsatz
erreichte mit 305,6 Millionen Euro in etwa das Vorjahresniveau von 313,4 Millionen Euro.
Mit der Neuausrichtung der XING-Plattform zu einem Job-Netzwerk haben sich die Ausgaben für
Brand-Marketing deutlich erhöht. Ebenfalls erhöht wurden die Investitionen in die Steigerung der
Performance von Stellenanzeigen für die HR-Kunden. Diese im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhten
Aufwendungen spiegeln sich in der Entwicklung des EBITDA wider. Das Konzern-EBITDA ging, belastet mit 3,6
Millionen Euro einmaligen Restrukturierungsaufwendungen, um 11 Prozent von 104,1 Millionen Euro auf 92,9
Millionen Euro zurück.
Höhere Abschreibungen und Wertminderungen haben die Entwicklung des EBT beeinflusst. Dieses nahm von
63,4 Millionen Euro im Vorjahr auf 51,0 Millionen Euro ab. Bemerkbar bei den Abschreibungen machen sich
insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen auf Mietereinbauten sowie eine im Vergleich zum Vorjahr
erhöhte Abschreibung auf selbst erstellte Software von 24,0 Millionen Euro.
Das Finanzergebnis lag im Berichtszeitraum mit 2,2 Millionen Euro deutlich über dem Wert des
Vorjahreszeitraums von -2,8 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist im Wesentlich auf die
nicht-zahlungswirksame Neubewertung nicht-operativer Finanzinstrumente zurückzuführen.
Nicht-zahlungswirksame Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Mietverpflichtungen und sonstige
nicht-zahlungswirksame Zinsaufwendungen haben das Finanzergebnis negativ beeinflusst.
Informationen zur Ermittlung der Zielerfüllung und für die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlten
variablen Vergütungen (STI 2022 und LTI-Tranche 2019) finden sich im weiteren Verlauf dieses
Vergütungsberichts.
Die fortdauernden makroökonomischen Herausforderungen und das seit Jahresbeginn eingetrübte
Marktumfeld spiegeln sich in dem Aktienkurs der New Work SE für das Geschäftsjahr 2023 wider. Die
schwache Konjunktur beeinträchtige die Entwicklung am Arbeitsmarkt spürbar. Die Nachfrage nach
Arbeitskräften nahm im Verlauf des Geschäftsjahres kontinuierlich ab.
Unter Einfluss dieser allgemeinen Marktbedingungen entwickelte sich die Aktie der New Work SE mit
einem Kursverlust von 48 Prozent deutlich rückläufig.
===
2. Veränderungen im Vorstand
===
Jens Pape, Chief Technology Officer (CTO) der New Work SE und Dr. Peter Opdemom, Chief Customer and
Marketing Officer (CCMO) der New Work SE, schieden zum 31. August 2023 bzw. zum 15. Oktober 2023 im
besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Die von ihnen
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -3-
verantworteten Geschäftsbereiche werden seitdem von der CEO Petra von Strombeck geführt.
===
3. Veränderungen im Aufsichtsrat
===
Im Aufsichtsrat der New Work SE gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Veränderungen.
===
4. Billigung des Vergütungssystems
===
Das System zur Vorstandsvergütung wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2022 angepasst. Das überarbeitete
Vergütungssystem wurde von den Aktionären mit einer Mehrheit von 69,05 Prozent der abgegebenen Stimmen in
der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 angenommen.
Das System zur Aufsichtsratsvergütung, das zuletzt von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligt
wurde, blieb unverändert bestehen.
===
5. Billigung des Vergütungsberichts 2022
===
Der nach § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht 2022 wurde der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 zur
Billigung vorgelegt. Der Bericht wurde von den Aktionären mit einer Mehrheit von 93,45 Prozent der
abgegebenen Stimmen gebilligt.
===
Grundzüge der Vorstandsvergütung
Die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstands stehen in einem angemessenen
Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, der jeweiligen persönlichen Leistung, der
Leistung des Gesamtvorstands und der wirtschaftlichen Lage der New Work SE. Erfolge werden honoriert;
Zielverfehlungen führen zu einer angemessenen Reduzierung der variablen Vergütung. Die Vergütungsstruktur
soll dabei nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten.
Für die Festlegung der New Work SE-Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie für die Festlegung,
Prüfung und Umsetzung des Vergütungssystems für den gesamten Vorstand ist der Aufsichtsrat als
Gesamtgremium verantwortlich. Er berücksichtigt dabei auch die Leitlinien und Empfehlungen zum System der
Vorstandsvergütung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils geltenden Fassung. Das
aktuelle System der Vorstandsvergütung wurde vom Aufsichtsrat in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben
in §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG festgelegt, am 24. März 2022 beschlossen und der Hauptversammlung der
New Work SE am 1. Juni 2022 zur Billigung vorgelegt. Bei jeder wesentlichen Änderung des
Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem nach § 120a Abs. 1 Satz 1
AktG der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt.
Das derzeitige System der Vorstandsvergütung ist seit dem 1. Januar 2022 in allen Anstellungsverträgen
der aktuell amtierenden Vorstandsmitglieder der New Work SE verankert. Für die im Geschäftsjahr 2023
tatsächlich an die Vorstandsmitglieder ausgezahlte Vergütung bei dem variablen Vergütungsbestandteil LTI
gelten jedoch teilweise abweichende Regelungen. Hierauf wird an späterer Stelle in diesem Bericht
eingegangen.
Die Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Erfolgsunabhängige Vergütung (Basisvergütung zuzüglich Nebenleistungen)
- Kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive oder "STI")
- Langfristige variable Vergütung (Teilnahme am Long-Term-Incentive-Programm, "LTI")
- Mögliche Sondervergütung für besondere Verdienste oder Leistungen
===
Einen Überblick über die wesentlichen Komponenten des Systems zur Vorstandsvergütung gibt die folgende
Darstellung:
===
Die Vergütungsstruktur ist grundsätzlich ausgerichtet auf eine überwiegend leistungsabhängige und dabei
auch auf eine langfristig orientierte Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Die variablen Vergütungsbestandteile sollen insbesondere das profitable Wachstum der Gesellschaft
fördern. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Zielvorgaben für die variable Vergütung gleichzeitig
anspruchsvoll sind und ein angemessenes Chancen-Risiko-Profil gewährleisten. Werden die gesetzten Ziele
nicht erreicht, kann die variable Vergütung, sowohl STI als auch LTI, bis auf null sinken. Bei
Übererfüllung der Ziele ist die Auszahlung angemessen begrenzt.
Die folgende Darstellung zeigt die Vergütungsstruktur bezogen auf die Zielvergütung der
Vorstandsmitglieder. Die Darstellung erfolgt getrennt nach den Funktionen CEO und sonstige
Vorstandsmitglieder. Da die vertraglich vereinbarten Zielvergütungen der sonstigen Vorstandsmitglieder
leicht unterschiedlich sind, können für die einzelnen Bestandteile nur Spannweiten angegeben werden.^2
Die dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehenden Ermessenskomponenten finden in dieser Darstellung naturgemäß
keine Berücksichtigung.
^2 Jens Pape hat sein Amt zum 31.08.2023 niedergelegt. Für 2023 erfolgt eine zeitanteilige Kürzung von
STI und LTI woraus sich eine abweichende Vergütungsstruktur ergibt, die nicht in der Darstellung
abgebildet ist: Basisvergütung 52%, STI: 20%, LTI: 28%.
1. Erfolgsunabhängige Vergütung
===
Der feste, erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteil besteht aus einem Fixum als Basisvergütung sowie
angemessenen Nebenleistungen. Die Basisvergütung wird monatlich anteilig als Gehalt ausgezahlt. Sie wird
mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern vertraglich vereinbart, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls
einvernehmlich angepasst.
Zusätzlich zur Basisvergütung werden den Vorständen in angemessenem Umfang bestimmte Nebenleistungen
geldwerte Vorteile) in Form von Sachbezügen und sonstigen freiwilligen Leistungen wie Zuschüssen für
eine individuelle private Altersversorgung (max. 1.740 Euro jährlich) und die angemessene private Nutzung
eines Diensthandys gewährt. Zudem erhalten die Vorstände Auslagenersatz für Reisekosten, Telefonnutzung
und sonstige Aufwendungen. Alle Sachbezüge werden vom Unternehmen ordnungsgemäß versteuert.
Weitere nennenswerte Nebenleistungen werden den Vorstandsmitgliedern derzeit nicht gewährt;
insbesondere erhalten die Vorstandsmitglieder keine Dienstfahrzeuge.
Die Nebenleistungen sind zwar betragsmäßig nicht explizit begrenzt, bewegen sich aber aufgrund ihrer
zuvor beschriebenen Ausgestaltung regelmäßig in einem - sowohl absolut als auch im Verhältnis zu den
anderen Vergütungsbestandteilen - sehr niedrigen Bereich.
===
2. Kurzfristige variable Vergütung (STI)
===
Jedes Vorstandsmitglied erhält bei Erreichung bestimmter Zielvorgaben einen jährlichen
erfolgsabhängigen Bonus ("kurzfristige variable Vergütung", "Short Term Incentive" oder "STI").
Der STI ist an die Erreichung bestimmter quantitativer Unternehmensziele für das jeweilige
Geschäftsjahr gekoppelt, die anhand von Kennzahlen des Konzernabschlusses ermittelt werden. Die
jeweiligen Zielvorgaben ergeben sich unmittelbar aus dem Budget und werden in der Regel jährlich vom
Aufsichtsrat festgelegt. Die relevanten Kennzahlen setzen sich jeweils zur Hälfte zusammen aus dem
IFRS-Konzernumsatz (inkl. sonstiger betrieblicher Erträge) (Teilbonus I) und dem IFRS-Konzern-EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) (Teilbonus II).
Die Orientierung an den beiden Zielgrößen Konzernumsatz und Konzern-EBITDA verpflichtet den Vorstand,
gleichzeitig auf Wachstum und Profitabilität zu achten und befördert damit das strategische Ziel des
profitablen Wachstums der Gesellschaft.
Die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale des STI zeigt die nachstehende Tabelle:
===
Kennzahl Basis Gewichtung Zielerfüllungs- Gewährung Ermessens- Gesamt
korridor (zielabhängig) komponente
Konzern- Vertraglich
umsatz vereinbarte 50 % 90 % - 110 % 0 % - 200 % +/- 20 % 0 % - 240 %
(Teilbonus I) Zielvergütung
Konzern- Vertraglich
EBITDA vereinbarte 50 % 90 % - 110 % 0 % - 200 % +/- 20 % 0 % - 240 %
(Teilbonus II) Zielvergütung
===
Die Zielvergütung (Gewährung bei einer Zielerfüllung von 100 Prozent) ist in den jeweiligen
Vorstandsverträgen festgelegt.
Bei Unter- oder Übererfüllung der Zielvorgaben kann der STI, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch
den Aufsichtsrat, jeweils zwischen 0 Prozent und maximal bis zu 200 Prozent der festgesetzten
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -4-
Zielvergütung erreichen. Der relevante Zielerfüllungskorridor liegt dabei zwischen 90 Prozent und 110
Prozent der Zielvorgabe. Innerhalb dieses Zielkorridors bewirkt jeder Prozentpunkt Abweichung von der 100
Prozent Zielerfüllung eine Veränderung des jeweiligen Teilbonus um 10 Prozentpunkte.
Der Zusammenhang zwischen Zielerfüllung und Höhe des jeweiligen STI-Teilbonus ist in der folgenden
Grafik dargestellt:
===
Der Aufsichtsrat darf den ermittelten individuellen STI-Bruttobetrag für ein Geschäftsjahr zur
Herstellung eines im Hinblick auf den persönlichen Leistungsbeitrag des Vorstandsmitglieds stimmigen
Gesamtbilds um insgesamt maximal 20 Prozent erhöhen oder verringern. Eine solche Anpassung sowie die
Bestimmung des konkreten individuellen prozentualen Anpassungsfaktors erfolgt allein durch den
Aufsichtsrat in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung geeigneter, an die gegebenen
Zielparameter angelehnter Bemessungskriterien (zum Beispiel Führungsqualität, Beitrag zur Erreichung
strategischer, finanzieller, technischer oder produktbezogener Ziele, nachhaltiger Wertsteigerung der
Aktie oder vergleichbarer Parameter).
Der maximale Gesamtbetrag des STI für ein Geschäftsjahr bewegt sich somit zwischen 0 Prozent und maximal
240 Prozent der STI-Zielvergütung.
Die Zielerfüllung des STI für das abgelaufene Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat spätestens in der
Sitzung des Aufsichtsrats, die über die Feststellung des Jahres- und die Billigung des Konzernabschlusses
des abgelaufenen Geschäftsjahres der Gesellschaft Beschluss fasst, festgestellt.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, aus der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des STI außerordentliche
Erträge/Entwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen Geschäfts
zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben, herauszurechnen. Gleiches gilt für außerordentliche Aufwände
/Entwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf einen Rückgang des operativen Geschäfts zurückzuführenden
Mehraufwendungen geführt haben. Herausrechnungen können jederzeit, spätestens jedoch zur Feststellung der
Zielerfüllung erfolgen.
Der STI wird jährlich, in der Regel nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, an die
einzelnen Vorstandsmitglieder in bar ausgezahlt.
Falls der Anstellungsvertrag während eines Geschäftsjahres beginnt, wird der STI zunächst entsprechend
der jeweiligen Zielerfüllung für das gesamte Geschäftsjahr ermittelt und dann zeitanteilig gekürzt.
3. Langfristige variable Vergütung (LTI)
===
Die Vorstandsmitglieder nehmen an dem vom Aufsichtsrat verabschiedeten Long-Term-Incentive-Programm
("LTI") in seiner zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung teil.
Mit dem LTI gibt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern einen erheblichen langfristigen
Verhaltensanreiz zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung und wird gleichzeitig den Anforderungen des
Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex an eine stark langfristig orientierte
Vorstandsvergütung gerecht. Ziel ist es, die Identifikation der Vorstandsmitglieder mit der Gesellschaft
nachhaltig zu stärken und die Motivation zu fördern, indem sie entsprechend einem Aktionär am
langfristigen Unternehmenserfolg beteiligt werden.
Dabei gewährt die Gesellschaft den bezugsberechtigten Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien an der
Gesellschaft, d. h. schuldrechtliche Nachbildungen von Aktien (nachfolgend "Performance Share Units",
PSU), die nach Ablauf einer Performance-Periode von drei Jahren und einer zusätzlichen Haltefrist von
einem weiteren Jahr nach Wahl der Gesellschaft entweder in bar oder in Form realer Aktien abgelöst
werden. Die PSU gewähren zwar keinerlei Gesellschafterrechte, ihr Wert orientiert sich aber an dem realen
Aktienkurs der Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder werden damit sowohl an Kursgewinnen als auch an
Kursverlusten der Aktie beteiligt, was für die Vorstände eine nachhaltige, langfristige Anreizwirkung
bietet.
Die PSU werden den Bezugsberechtigten einmal jährlich bedingt zugeteilt. Die Anzahl der bedingt
zugeteilten PSU ergibt sich als Quotient aus dem Zuteilungsbetrag und dem für das jeweilige
Zuteilungsjahr relevanten Zuteilungskurs.^3 Falls erforderlich, wird die Zahl der bedingt zugeteilten PSU
kaufmännisch auf eine ganze Zahl aufgerundet.
^3 Durchschnittlicher Schlussauktionspreis der Aktie der Gesellschaft (WKN: XNG888) im Xetra-Handel
oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 50
Handelstagen vor dem Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres, für das die Zuteilung erfolgt
("Zuteilungsjahr")
Um positive wie negative Auswirkungen von Kapital- oder Strukturmaßnahmen auf den Wert der PSU in
angemessener Weise zu neutralisieren, findet im Zuge solcher Maßnahmen gegebenenfalls eine Anpassung der
Anzahl der bedingt zugeteilten PSU statt.
Die PSU sind als solche nicht veräußerbar, nicht verpfändbar, nicht übertragbar, nicht abtretbar und
nicht im Wege eines Rechtsgeschäfts vererblich. Darüber hinaus dürfen mit den PSU keine Rechtsgeschäfte
getätigt werden, die wirtschaftlich zu ihrer Veräußerung oder zur Übertragung der damit verbundenen
Chancen und Risiken auf Dritte führen. Gleichermaßen ist der Anspruch eines Bezugsberechtigten auf den
Erfüllungsbetrag nicht veräußerbar, verpfändbar oder abtretbar.
Beginnt der Anstellungsvertrag eines Bezugsberechtigten unterjährig, d. h. inmitten eines
Zuteilungsjahres, reduziert sich der Zuteilungsbetrag für dieses Jahr für jeden vollen Monat, in dem der
Anstellungsvertrag nicht bestanden hat, um 1/12.
Endet der Anstellungsvertrag des Bezugsberechtigten unterjährig, d. h. inmitten eines
Zuteilungsjahres, gelten die Regelungen für den Fall des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern.
Der individuelle Zuteilungsbetrag eines Bezugsberechtigten ist im jeweiligen Dienstvertrag festgelegt.
Der Zuteilungsbetrag entspricht zugleich der Zielvergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent.
Die endgültige Anzahl der PSU ist abhängig von der Erfüllung finanzieller Ziele während der
dreijährigen Performance-Periode. Die relevanten und gleichgewichteten Zielparameter sind dabei der
Konzernumsatz und das Konzernergebnis vor Steuern (Konzern-EBT).
Durch die Orientierung an den finanziellen Leistungsindikatoren Konzernumsatz und Konzern-EBT werden
die Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, gleichzeitig auf Wachstum und Profitabilität zu achten. Damit
befördert auch das LTI die strategische Ausrichtung der Gesellschaft auf profitables Wachstum.
Die Ziele werden jeweils auf Basis der vom Vorstand jährlich aufgestellten und vom Aufsichtsrat
genehmigten Drei-Jahresplanung der Gesellschaft für die jeweils auf den Beginn des Zuteilungsjahres
folgenden drei Geschäftsjahre festgelegt.
Zur Ermittlung der Zielerfüllung des Konzernumsatzes wird der Durchschnitt der tatsächlich vom
Aufsichtsrat im Rahmen der Feststellung der relevanten Konzernjahresabschlüsse festgestellten drei
Jahresumsätze der Performance-Periode ermittelt und mit dem Durchschnitt der sich aus der
Drei-Jahresplanung ergebenden Zielwerte der Umsätze für die Performance-Periode ins Verhältnis gesetzt.
Zur Ermittlung der Zielerfüllung des Konzern-EBT wird der Durchschnitt der tatsächlich vom
Aufsichtsrat im Rahmen der Feststellung der relevanten Konzernjahresabschlüsse festgestellten EBTs
ermittelt und mit dem Durchschnitt der sich aus der Drei-Jahresplanung ergebenden Zielwerte des EBT für
die Performance-Periode ins Verhältnis gesetzt.
Anpassungen der Zielwerte für abgeschlossene Geschäftsjahre sind ausgeschlossen.
Für laufende und künftige Geschäftsjahre können Anpassungen insbesondere dann vorgenommen werden, wenn
wesentliche Veränderungen der Kennzahlen aufgrund von Ereignissen, zum Beispiel Unternehmenserwerben oder
-veräußerungen, zu erwarten sind, die im Rahmen der Drei-Jahresplanung noch nicht berücksichtigt werden
konnten. Der Aufsichtsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Anpassung
erfolgt. Ein Anspruch des Bezugsberechtigten auf Anpassung besteht nicht.
Die Ermittlung der jeweiligen Zielerreichung erfolgt in Abhängigkeit der Zielerfüllung der beiden
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -5-
Erfolgsziele Umsatz und EBT. Wird der Zielwert exakt erreicht (100 Prozent Zielerfüllung), beträgt die
Zielerreichung 100 Prozent. Im Fall einer Untererfüllung des jeweiligen Zielwerts reduziert sich die
Zielerreichung analog zum Prozentsatz der Untererfüllung. Sofern 80 Prozent des jeweiligen Zielwerts
("unterer Schwellenwert") unterschritten werden, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Im Fall der
Übererfüllung des jeweiligen Zielwerts erhöht sich die Zielerreichung analog zum Prozentsatz der
Übererfüllung, maximal aber auf 130 Prozent ("oberer Schwellenwert").
Der Zielerreichungskorridor des LTI beträgt 80 Prozent bis 130 Prozent.
Der ursprüngliche Zuteilungsbetrag entspricht zugleich der Zielvergütung bei einer Zielerreichung von
100 Prozent.
Die Gesamtzielerreichung ergibt sich als Durchschnitt der Zielerreichungen der beiden
gleichgewichteten Zielparameter.
===
Die endgültige Anzahl der PSU nach Ablauf der Performance-Periode ergibt sich durch Multiplikation der
Anzahl bedingt zugeteilter Performance Share Units mit der ermittelten Gesamtzielerreichung. Ergibt sich
hieraus keine ganze Zahl an PSU, wird auf die nächste ganze Zahl kaufmännisch gerundet.
Die minimale endgültige Anzahl an PSU nach Ablauf der Performance-Periode beträgt dementsprechend 0, die
maximale endgültige Anzahl an PSU entspricht 130 Prozent der bedingt zugeteilten Anzahl an PSU.
Die Erfüllung der PSU erfolgt nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode sowie der zusätzlichen,
sich daran anschließenden einjährigen Haltefrist, also insgesamt vier Jahre nach Beginn des
Zuteilungsjahres. Nach Ablauf der Haltefrist wird der Erfüllungsbetrag ermittelt. Die Gesellschaft kann
nach freiem Ermessen entscheiden, ob die Erfüllung durch Barausgleich oder durch Aktienausgleich erfolgt.
Erfolgt ein Barausgleich, so wird die endgültige Anzahl an PSU mit dem relevanten Referenzkurs^4
multipliziert. Zudem wird den Bezugsberechtigten ein etwaiges Dividendenäquivalent für etwaige Dividenden
der relevanten vier Geschäftsjahre ausgezahlt. Das Dividendenäquivalent pro PSU entspricht der Summe der
von der Gesellschaft pro Aktie in den relevanten Geschäftsjahren tatsächlich gezahlten Bruttodividenden.
^4 Durchschnitt der Schlussauktionspreise der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 50 Handelstagen vor dem
Ende der Haltefrist ("Endaktienkurs"), wobei während der Wartezeit erfolgte Kapitalmaßnahmen anteilig
berücksichtigt werden.
Der Auszahlungsbetrag bei der Einlösung der PSU ist auf das Vierfache des relevanten Zuteilungsbetrags
begrenzt.
Erfolgt ein Aktienausgleich, so entspricht die Anzahl der zu übertragenden Aktien der endgültigen Anzahl
der PSU. Zudem wird den Bezugsberechtigten das Dividendenäquivalent in bar ausgezahlt. Die Übertragung
erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung nach dem Ablauf der Haltefrist. Beträgt die Summe aus dem
Kurswert der zu übertragenden Aktien im Zeitpunkt der Übertragung und dem Dividendenäquivalent mehr als
das Vierfache des Zuteilungsbetrags der jeweiligen Tranche, so wird eine geringere Anzahl an Aktien
übertragen, deren Kurswert im Zeitpunkt der Übertragung dem Vierfachen des Zuteilungsbetrags entspricht.
Die Auszahlung des Dividendenäquivalents entfällt.
4. Sondervergütung für besondere Verdienste oder Leistungen
===
Der Aufsichtsrat kann nach billigem Ermessen für jedes Vorstandsmitglied für erbrachte besondere
Verdienste oder Leistungen, die nicht mit der ihm im Übrigen gewährten Vergütung (zum Beispiel innerhalb
vereinbarter Zielvorgaben beim STI) abgegolten sind und die sich für die Gesellschaft wirtschaftlich
signifikant vorteilhaft auswirken, eine "Sondervergütung" festsetzen.
Die Höhe der Sondervergütung hat sich nach dem für die Gesellschaft erzielten wirtschaftlichen Vorteil
zu richten und ist vertraglich begrenzt.
===
5. Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder
===
Die auf dem beschriebenen Vergütungssystem basierenden Zielvergütungen der einzelnen
Vorstandsmitglieder sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
===
Petra von Strombeck Ingo Chu
CEO seit 01.06.2020 CFO seit 01.07.2009
im Vorstand seit 01.01.2020
2022^* 2023 2022 2023
TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %
Basisvergütung 413 37,7 500 37,0 400 42,0 400 42,0
Nebenleistungen 2 0,2 2 0,1 2 0,2 2 0,2
Gesamt erfolgsunabhängig 415 37,9 502 37,1 402 42,2 402 42,2
Kurzfristige variable Vergütung
STI 2022 229 20,9 200 21,0
STI 2023 300 22,2 200 21,0
Langfristige variable Vergütung
LTI-Tranche 2022 450 41,1 350 36,8
LTI-Tranche 2023 550 40,7 350 36,8
Gesamtzielvergütung 1.094 100,0 1.352 100,0 952 100,0 952 100,0
Frank Hassler Jens Pape
CSO seit 01.11.2020 CTO bis 31.08.2023
2022 2023^** 2022 2023^***
TEUR % TEUR % TEUR % TEUR %
Basisvergütung 375 42,7 381 42,8 396 42,1 400 52,0
Nebenleistungen 2 0,3 2 0,2 2 0,2 2 0,3
Gesamt erfolgsunabhängig 377 43,0 383 43,0 398 42,4 402 52,3
Kurzfristige variable Vergütung
STI 2022 200 22,8 221 23,5
STI 2023 203 22,8 150 19,5
Langfristige variable Vergütung
LTI-Tranche 2022 300 34,2 321 34,1
LTI-Tranche 2023 305 34,2 217 28,2
Gesamtzielvergütung 877 100,0 891 100 940 100,0 769 100
^* Petra von Strombeck hat im Geschäftsjahr 2022 ein einmonatiges Sabbatical eingelegt. Für den Zeitraum
des Sabbaticals erfolgte eine anteilige Kürzung der Vergütung.
^** Bei Frank Hassler wurde eine Anpassung der Vergütung mit Wirkung zum 01.11.2023 vorgenommen. Dies hat
zu einer anteiligen Erhöhung der Zielvergütung im Geschäftsjahr 2023 geführt.
^*** Jens Pape hat sein Amt zum 31.08.2023 niedergelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt eine
zeitanteilige Kürzung von STI und LTI und damit der Zielvergütung für 2023.
Dr. Peter Opdemom
Vorstand B2C bis 15.10.2023
2022 2023^****
TEUR % TEUR %
Basisvergütung 330 43,6 375 42,8
Nebenleistungen 2 0,3 2 0,2
Gesamt erfolgsunabhängig 332 43,9 377 43,0
Kurzfristige variable Vergütung
STI 2022 165 21,8
STI 2023 200 22,8
Langfristige variable Vergütung
LTI-Tranche 2022 260 34,3
LTI-Tranche 2023 300 34,2
Gesamtzielvergütung 757 100,0 877 100
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -6-
===
^**** Peter Opdemom hat sein Amt zum 15.10.2023 niedergelegt. Eine anteilige Kürzung von STI und LTI
erfolgt gemäß Abwicklungsvereinbarung nicht.
6. Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung
===
Bei der Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vergleicht der Aufsichtsrat sowohl die
Zielvergütung als auch die Ist-Vergütung der New Work SE mit einem relevanten Vergleichsuniversum. Der
Aufsichtsrat lässt sich dabei regelmäßig von unabhängigen Beratungsgesellschaften und Vergütungsexperten
unterstützen. Als Vergleichsuniversum dienten dabei alle Unternehmen des TecDAX, geordnet nach den
gleichgewichteten Größenkennzahlen Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung, sowie weitere
Technologie-Unternehmen des Prime Standards. Basierend auf der so ermittelten Rangfolge wurde die
Vergütung verglichen und als marktüblich beurteilt. Ziel des Aufsichtsrats ist es, dass die
Vergütungshöhen der Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße im Zeitverlauf im
angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft stehen. Der Aufsichtsrat nimmt grundsätzlich jeweils
bei Verlängerung der Bestellung oder Neubestellung eines Vorstandsmitglieds eine Überprüfung dieser
Einordnung vor, so auch im Rahmen der erneuten Bestellung von Frank Hassler im März 2023. Gleichzeitig
soll den Vorstandsmitgliedern innerhalb der regulatorischen Rahmenbedingungen ein marktübliches und
zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket angeboten werden.
Neben dem horizontalen Vergleich mit dem Markt berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der
Vorstandsvergütung auch die unternehmensinterne Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich). Die New Work
SE ist ein relativ junges Unternehmen mit einer flachen Hierarchie. Viele Arbeitnehmer sind allgemein
stark nachgefragte Spezialisten, etwa aus dem IT-Bereich, die eine entsprechend gute Vergütung erhalten.
Der Aufsichtsrat setzt die Vorstandsvergütung insbesondere in Relation zur durchschnittlichen Vergütung
des Leadership Teams (LST), welches im Wesentlichen der 1. Ebene unterhalb des Vorstands entspricht. Ziel
ist es, dass die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder im Bereich des fünffachen bis zum
siebenfachen der Vergütung des LST liegt. Zudem betrachtet der Aufsichtsrat auch die Relation der
Zielvergütung der Vorstandsmitglieder im Verhältnis zur Vergütung der Mitarbeiter des Konzerns in
Deutschland im Zeitverlauf. Hier wird ein Faktor zwischen 14 und 19 angestrebt.
Der vertikale Vergleich ergibt im Geschäftsjahr 2023 folgende Werte:
===
TEUR Petra von Ingo Frank Jens Dr. Peter
Strombeck Chu Hassler Pape Opdemom
Zielvergütung 1.352 952 891 769 877
Durchschnittliche Vergütung LST 265
Verhältnis 5,1 3,5 3,3 2,9 3,3
Durchschnittliche Vergütung Mitarbeiter 81
Deutschland
Verhältnis 16,7 11,7 11,1 9,4 10,2
7. Share Ownership Guidelines
===
Das Vergütungssystem der New Work SE sieht aktuell keine Share Ownership Guidelines vor.
===
8. Malus- und Clawback-Regelungen
===
Malus-Regelungen existieren sowohl im STI als auch im LTI. Der STI kann nach Ermessen des
Aufsichtsrats um bis zu 20 Prozent gekürzt werden. Der LTI für ein Geschäftsjahr entfällt grundsätzlich,
also unabhängig von der eigentlichen Zielerreichung, wenn im betreffenden Geschäftsjahr ein negatives
Konzernjahresergebnis erzielt wird.
Spezielle Clawback-Regelungen sind nicht vorgesehen.
===
9. D&O-Versicherung
===
Die Gesellschaft schließt für die Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&
O-Versicherung) mit der bei der Gesellschaft üblichen Deckungssumme für den Fall ab, dass ein
Vorstandsmitglied wegen einer bei Ausübung seiner Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung von einem
Dritten oder von der Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Die Versicherungsbedingungen ergeben sich aus der
jeweiligen Versicherungspolice. Der Selbstbehalt entspricht dem Mindestselbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2
Satz 3 AktG in seiner jeweiligen Fassung. Sollten gesetzliche Bestimmungen eine Veränderung der
Versicherungskonditionen erfordern, kann der Aufsichtsrat jederzeit die Konditionen der Versicherung
entsprechend anpassen.
===
10. Anrechnung von Vergütungen
===
Jede - entgeltliche oder unentgeltliche - Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat entscheidet auch darüber, ob eine Vergütung, die das
Vorstandsmitglied für eine Nebentätigkeit außerhalb des New Work-Konzerns erhält, auf die vom New
Work-Konzern geschuldete Vergütung anzurechnen ist. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine solchen
anrechenbaren Vergütungen.
===
11. Regelungen für den Fall des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern ^5
===
^5 Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen in den jeweiligen
Austrittsvereinbarungen. Soweit relevant, wird auf diese Abweichungen im Bericht hingewiesen.
Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, erfolgt die Zahlung der Basisvergütung letztmalig für den
Monat, in dem der Anstellungsvertrag endet.
Falls der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds während eines Geschäftsjahres endet, wird der
STI zunächst entsprechend der jeweiligen Zielerreichung für das betreffende Geschäftsjahr ermittelt und
sodann zeitanteilig gekürzt.
Hinsichtlich der langfristigen variablen Vergütung wird unterschieden, ob es sich bei dem
ausgeschiedenen Vorstandsmitglied um einen sogenannten "Good Leaver" oder einen "Bad Leaver" handelt.
Die Berechtigung zum Bar- oder Aktienausgleich steht unter der Bedingung, dass das betreffende
Vorstandsmitglied die Gesellschaft als sogenannter "Good Leaver" verlassen hat.
Als "Good Leaver" gilt, wer kein "Bad Leaver" ist.
Bei einem "Bad Leaver" erlischt jedweder Anspruch auf Zuteilung weiterer PSU sowie auf Barausgleich
und Aktienausgleich bereits zugeteilter PSU. Sämtliche bereits zugeteilten PSU verfallen in diesem Fall
ersatz- und entschädigungslos.
Bei einem "Good Leaver" bleiben die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Anstellungsvertrags
zugeteilten Tranchen der PSU aufrechterhalten. Endet der Anstellungsvertrag unterjährig, d. h. im Laufe
eines Geschäftsjahres, ist der Zuteilungsbetrag für das betreffende Geschäftsjahr für jeden vollen Monat
des Ausscheidens vor dem 31. Dezember um 1/12 zu kürzen. Eine entsprechende zeitanteilige Kürzung des
Zuteilungsbetrags gilt auch für die Zeiten einer Freistellung des Vorstandsmitglieds von seiner
Vorstandstätigkeit. Die einzelnen Tranchen der PSU sind durch Barausgleich oder Übertragung von Aktien
der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des Programms ordnungsgemäß abzurechnen (d. h. insbesondere nach
Ablauf der jeweiligen Wartezeit). Im Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags
richten sich die Folgen für die Ansprüche des Vorstandsmitglieds aus dem Programm nach dem Inhalt der
Aufhebungsvereinbarung.
Endet der Anstellungsvertrag vorzeitig durch eine ordentliche Kündigung oder durch eine berechtigte
außerordentliche Kündigung seitens des Vorstandsmitglieds aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden
wichtigen Grund, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung. Das Vorstandsmitglied hat keinen
Anspruch auf Abfindung im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus
wichtigem Grund.
Als Abfindung erhält das Vorstandsmitglied zur Abgeltung seiner Bezüge (einschließlich etwaiger
Nebenleistungen) zwei Jahresbasisvergütungen. Wenn die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags weniger als
zwei Jahre beträgt, reduziert sich die Abfindung und ist entsprechend zeitanteilig zu berechnen.
Stirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrags, hat sein Ehepartner Anspruch
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -7-
auf Fortzahlung der Bezüge für den Sterbemonat und die drei folgenden Monate, längstens jedoch bis zur
Beendigung des Anstellungsvertrags. Ersatzweise steht der Anspruch den aufgrund der Erbfolge
anspruchsberechtigten Kindern zu. Hinterlässt das Vorstandsmitglied weder Witwe noch anspruchsberechtigte
Kinder, so besteht kein solcher Anspruch. Hinsichtlich des LTI geht im Falle des Todes eines
Bezugsberechtigten der Anspruch aus den dem Bezugsberechtigten zugeteilten PSU auf die Erben über. Stirbt
ein Bezugsberechtigter während des Zuteilungsjahres, ist der Zuteilungsbetrag für das betreffende
Geschäftsjahr für jeden vollen Monat, in dem das Anstellungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12 zu
kürzen. Die Erfüllung aller noch ausstehenden Tranchen des Performance Share Plans erfolgt als
Barausgleich an die Erben eines Bezugsberechtigten.
Change of Control-Klauseln sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Einzig der Vertrag des
Finanzvorstands, Ingo Chu, weist eine für Finanzvorstände übliche Change of Control-Klausel auf, die ihm
im Falle eines Kontrollwechsels unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht und auch bei eigener
Kündigung eine Abfindung hinsichtlich Basisvergütung und STI sowie einen "Good Leaver"-Status
hinsichtlich des LTI zusichert. Die Abfindung hinsichtlich Basisvergütung und STI ist jeweils auf das
Zweifache der jährlichen Basisvergütung bzw. der jährlichen Zielvergütung bei 100 Prozent Zielerreichung
unter dem STI begrenzt. Zudem sind die gewährten Leistungen aufgrund dieser Change of Control-Klausel auf
die dreifache Gesamtvergütung des dem Kontrollwechsel vorangegangenen Geschäftsjahres begrenzt, wobei bei
der Ermittlung dieser Gesamtvergütung hinsichtlich des LTI nur der gewährte Zuteilungsbetrag
berücksichtigt wird.
Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023
===
1. Gewährte und geschuldete Vergütung sowie im Geschäftsjahr 2023 zugesagte Vergütung
===
Die Gesamtvergütung und die individuelle Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 sind den
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Dargestellt sind, wie in § 162 AktG gefordert, die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete
Vergütung. Eine Vergütung gilt als gewährt, wenn sie dem Organmitglied faktisch, d. h. tatsächlich
zufließt und damit in sein Vermögen übergeht. Eine geschuldete Vergütung ist dagegen eine Vergütung, die
im betrachteten Zeitraum zwar bereits fällig geworden ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Darin enthalten
sind demnach die im Berichtsjahr ausgezahlten fixen Vergütungsbestandteile zuzüglich der im Geschäftsjahr
fälligen und ausgezahlten variablen Vergütungen, also der STI für das Geschäftsjahr 2022 und der LTI für
das Geschäftsjahr 2019 (mit Zuteilung im Geschäftsjahr 2020). Der LTI 2023 findet in dieser Tabelle keine
Berücksichtigung, da zwar eine bedingte Zuteilung von Performance Share Units erfolgte, diese aber noch
verfallbar sind und daraus noch kein Vermögensvorteil für die Vorstandsmitglieder entstanden ist.
Nachrichtlich wird zudem die für die Leistungen im Geschäftsjahr 2023 zugesagte Vergütung ausgewiesen.
Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten die erfolgsunabhängigen Basisvergütungen und
Nebenleistungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten unterteilen sich in den
einjährigen STI und den mehrjährigen LTI.
Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat,
folgende rechnerische Zielerreichung für die relevanten Leistungsparameter zur Bestimmung der
leistungsabhängigen Vergütung.
Zielerfüllung 2023 (maßgeblich für STI-Auszahlung 2024 und die zukünftige Ermittlung der
Zielerreichung für die LTI-Tranche 2023)
===
TEUR Ziel Ist ^* Zielerfüllung STI-Teilbonus ^**
Konzernumsatz (STI und LTI) 358.100 309.702 86,48% 0,00%
Konzern-EBITDA (STI) 110.300 92.923 84,25% 0,00%
Konzern-EBT (LTI) 69.800 48.281 69,17%
^* bereinigte Werte
^** rechnerisch, vorbehaltlich Festsetzung durch den Aufsichtsrat
===
Für diese Berechnungen sind abweichend von dem oben vorgestellten Vergütungssystem für den LTI
teilweise andere Kriterien maßgeblich, die im Wesentlichen dem zuvor gültigen Vergütungssystem
entsprechen.
Für den LTI waren die folgenden Grundlagen maßgeblich:
Die Gesellschaft gewährt den bezugsberechtigten Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien an der
Gesellschaft, d. h. schuldrechtliche Nachbildungen von Aktien (nachfolgend "Shadow Shares"), die nach
Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach Wahl der Gesellschaft entweder in bar oder in Form realer
Aktien abgelöst werden. Die Shadow Shares gewähren zwar keinerlei Gesellschafterrechte, ihr Wert
orientiert sich aber an dem realen Aktienkurs der Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder werden damit
sowohl an Kursgewinnen als auch an Kursverlusten der Aktie beteiligt, was für die Vorstände eine
nachhaltige, langfristige Anreizwirkung bietet.
Der jährliche Zuteilungsbetrag ist abhängig von dem Erreichen quantitativer Unternehmensziele, die
durch den Aufsichtsrat im Rahmen einer von ihm festzustellenden Drei-Jahresplanung vorab für das
jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Die Zielerreichung für ein abgelaufenes Geschäftsjahr wird
anhand des Konzernabschlusses für dieses Geschäftsjahr festgestellt, woraufhin die Zuteilung des LTI für
das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt.
Die relevanten Kennzahlen setzen sich jeweils zur Hälfte zusammen aus dem IFRS-Konzernumsatz (inkl.
sonstiger betrieblicher Erträge) und dem IFRS-Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und
Abschreibungen), die sich aus der jeweils geltenden, zuletzt vom Aufsichtsrat per Beschluss
verabschiedeten Fassung der Zielwerte ergeben.
Die Zielerreichung wird für jeden Zielwert separat festgestellt.
Durch die Orientierung an den finanziellen Leistungsindikatoren Konzernumsatz und Konzern-EBITDA
werden die Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, gleichzeitig auf Wachstum und Profitabilität zu achten.
Zudem entfällt die vollständige LTI-Zuteilung eines Jahres bei einem negativen Jahresergebnis. Damit
befördert das LTI die strategische Ausrichtung der Gesellschaft auf profitables Wachstum.
Die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale für die Zuteilung von Shadow Shares für ein Geschäfts-jahr
zeigt die nachstehende Tabelle:
===
Kennzahl Basis Gewichtung Zielerreichungs-korridor Zuteilungsbetrag Umrechnungskurs
(zielabhängig)
Vertraglich
Konzernumsatz vereinbarte 50 % 80 % - 130 % 0 % - 130 % Durchschnittlicher
Zielvergütung Schlussauktionspreis
Vertraglich 100 Börsentage vor
Konzern-EBITDA vereinbarte 50 % 80 % - 130 % 0 % - 130 % Hauptversammlung
Zielvergütung
===
Die Anzahl der zuzuteilenden Shadow Shares einer jährlichen Tranche ergibt sich als Quotient aus dem
jährlich ermittelten Zuteilungsbetrag und dem durchschnittlichen Schlussauktionspreis der Aktie der
Gesellschaft an den letzten 100 Börsentagen vor der Hauptversammlung, in der der Konzernabschluss, der
Grundlage für die Festlegung der Zielerreichung ist, gebilligt wird.
Der Zusammenhang zwischen der Zielerreichung für die jeweilige Kennzahl und dem resultierenden
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -8-
Zuteilungsbetrag zeigt die folgende Grafik:
===
Anpassungen der Zielwerte für abgeschlossene Geschäftsjahre sind ausgeschlossen.
Für laufende und künftige Geschäftsjahre können Anpassungen insbesondere dann vorgenommen werden, wenn
wesentliche Veränderungen der Kennzahlen aufgrund von Ereignissen, zum Beispiel Unternehmenserwerben oder
-veräußerungen, zu erwarten sind, die im Rahmen der Dreijahresplanung noch nicht berücksichtigt werden
konnten.
Die Anzahl der Shadow Shares wird im Falle der Durchführung von Kapitalmaßnahmen entsprechend angepasst.
Beginnt der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds unterjährig, d. h. im Laufe eines Geschäftsjahres,
reduziert sich der Zuteilungsbetrag für jeden vollen Monat des Eintritts nach dem 1. Januar um 1/12.
Endet der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds unterjährig, d. h. im Laufe eines Geschäftsjahres,
gelten für die Berechnung des Zuteilungsbetrags spezielle "Regelungen für den Fall des Ausscheidens von
Vorstandsmitgliedern".
Nach Ablauf einer Wartezeit von drei Jahren ab Zuteilung hat das berechtigte Vorstandsmitglied einen an
den Aktienkurs gekoppelten Anspruch auf eine Barzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, auf Zuteilung
realer Aktien der New Work SE. Bei der Barauszahlung wird der Durchschnitt der Schlussauktionspreise der
Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse in den letzten 100 Tagen vor dem Ausübungszeitpunkt herangezogen, wobei während der
Wartezeit erfolgte Kapitalmaßnahmen anteilig berücksichtigt werden. Zudem wird dem Bezugsberechtigten die
etwaige auf reale Aktien im Umfang der zugeteilten Shadow Shares entfallende Dividende für die
vergangenen drei Geschäftsjahre ("kumulierte Dividende") ausgezahlt. Erfolgt ein Barausgleich, ist der
gesamte Auszahlungsbetrag auf das Dreifache des relevanten Zuteilungsbetrags der jeweiligen Tranche von
Shadow Shares begrenzt. Erfolgt ein Aktienausgleich, so entspricht die Anzahl der zu gewährenden Aktien
der Anzahl der zugeteilten Shadow Shares. Beträgt die Summe aus dem Kurs der Aktien zu dem
Ausübungszeitpunkt und der kumulierten Dividende mehr als das Dreifache des relevanten Zuteilungsbetrags
der jeweiligen Tranche von Shadow Shares, so wird lediglich eine Anzahl an Aktien gewährt, die dem
Dreifachen des Zuteilungsbetrags entspricht; eine zusätzliche Auszahlung der kumulierten Dividende
erfolgt in diesem Fall nicht.
Der Anspruch des Vorstandsmitglieds auf den Auszahlungsbetrag ist nicht veräußerbar, verpfändbar oder
abtretbar. Der Anspruch ist vererblich. Die dem Vorstandsmitglied bereits zugeteilten Shadow Shares gehen
auf die Erben über. Stirbt das Vorstandsmitglied während des Geschäftsjahres, das für die Berechnung des
Zuteilungsbetrags zugrunde zu legen ist, ist der Zuteilungsbetrag für das betreffende Geschäftsjahr für
jeden vollen Monat des Ausscheidens vor dem 31. Dezember um 1/12 zu kürzen und den Erben gegebenenfalls
Shadow Shares für das Jahr des Ausscheidens zuzuteilen.
Eine Sondervergütung wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht gezahlt.
Gewährte und geschuldete Vergütung
Vorstandsmitglied, Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Sonder- Gesamt- Anteil an
Position Vergütung Vergütung vergütung vergütung Gesamtvergütung
Zeitraum TEUR TEUR TEUR TEUR %
Basis- Nebenlei-
vergütung stungen STI^* LTI^** SV Basis NL STI LTI SV
(NL)
Petra von Storbeck 2022^*** 413 2 421 0 0 836 50 0 50 0 0
CEO seit 01.06.2020 2023 500 2 255 0 0 757 66 0 34 0 0
Ingo Chu, 2022 400 2 315 148 0 865 46 0 36 17 0
CFO seit 01.07.2009 2023 400 2 223 154 0 779 51 0 29 20 0
Frank Hassler, 2022 375 2 336 0 0 713 53 0 47 0 0
CSO seit 01.11.2020 2023 381 2 223 0 0 606 63 0 37 0 0
Jens Pape, 2022 396 2 336 148 0 882 45 0 38 17 0
CTO bis
31.08.2023 2023 400 2 246 187 0 835 48 0 30 22 0
Dr. Peter Opdemom, Vorstand B2C 2022 330 2 0 0 0 332 99 1 0 0 0
bis 15.10.2023 2023^ 375 2 184 0 0 561 67 0 33 0 0
****
Dr. Patrick Alberts, 2022 0 0 225 52 0 277 0 0 81 19 0
CPO bis 31.05.2021 2023 0 0 0 124 0 124 0 0 0 100 0
Dr. Thomas Vollmoeller, 2022 0 0 0 237 0 237 0 0 0 100 0
CEO bis 31.05.2020 2023 0 0 0 284 0 284 0 0 0 100 0
Alastair Bruce, 2022 0 0 0 148 0 148 0 0 0 100 0
CSO bis 09.04.2020 2023 0 0 0 192 0 192 0 0 0 100 0
Timm Richter, 2022 0 0 0 74 0 74 0 0 0 100 0
CPO bis 30.06.2018 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
^* jeweils im betreffenden Geschäftsjahr ausgezahlt für das ein Jahr zurückliegende Geschäftsjahr.
^** jeweils für das vier Jahre zurückliegende Geschäftsjahr.
^*** Petra von Strombeck hat im Geschäftsjahr 2022 ein einmonatiges Sabbatical eingelegt. Für den Zeitraum des
Sabbaticals folgte eine anteilige Kürzung der Vergütung.
^*****Peter Opdemom hat sein Amt zum 15.10.2023 niedergelegt. Zum Ausgleich für die vorzeitige Vertragsbeendigung wurde
eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von EUR 500.000 als Abfindung vereinbart, die im Geschäftsjahr 2023 geleistet
wurde.
Kurzfristige variable Vergütung (STI)
Die relevanten Ziele und die Zielerfüllung hinsichtlich des im Jahr 2023 ausgezahlten STI 2022 sind in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Zielerfüllung 2022
TEUR Ziel Ist ^* Zielerfüllung STI-Teilbonus
Konzernumsatz 312.100 321.535 103,02 % 130,23 %
Konzern-EBITDA 103.700 102.923 99,25 % 92,51 %
^* bereinigte Werte
Alle Angaben in TEUR
Vorstandsmitglied, a) 100 % Ziel a) Minimalziel a) Maximalziel a) Zielerfüllung
Position Kriterium Gewicht b) Zielver- b) korrespon- b) korrespon- b) resultie-
gütung dierende Vergütung dierende Vergütung rende Vergütung
312.100 280.890 343.310 103,0%
Konzernumsatz 50 %
Petra von Strombeck 114,6 - 229 149,2
CEO
103.700 93.330 114.070 99,3%
Konzern-EBITDA 50 %
114,6 - 229 106,0
312.100 280.890 343.310 103,0%
Konzernumsatz 50 %
Ingo Chu 100,0 - 200 130,2
CFO
103.700 93.330 114.070 99,3%
Konzern-EBITDA 50 %
100,0 - 200 92,5
312.100 280.890 343.310 103,0%
Konzernumsatz 50 %
Frank Hassler 100,0 - 200 130,2
CSO
103.700 93.330 114.070 99,3%
Konzern-EBITDA 50 %
100,0 - 200 92,5
312.100 280.890 343.310 103,0%
Konzernumsatz 50 %
Jens Pape 110,4 - 221 143,8
CTO
103.700 93.330 114.070 99,3%
Konzern-EBITDA 50 %
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -9-
===
110,4 - 221 102,1
312.100 280.890 343.310 103,0%
Konzernumsatz 50 %
82,5 - 165 107,4
Dr. Peter Opdemom
103.700 93.330 114.070 99,3%
Konzern-EBITDA 50 %
82,5 - 165 76,3
Langfristige variable Vergütung (LTI)
Die relevanten Ziele und Zielerreichung hinsichtlich der in 2023 ausgezahlten LTI-Tranche 2019 sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Als resultierende Vergütung ist die Anzahl der zugeteilten Shadow Shares angegeben.
Petra von Strombeck, Frank Hassler und Dr. Peter Opdemom nahmen in 2019 noch nicht am LTI des Vorstands teil.
Zielerreichung 2019
TEUR Ziel Ist ^* Zielerreichung Korridor Zuteilung
Konzernumsatz 279.400 275.869 98,7% 80 % - 130 % 98,7%
Konzern-EBITDA 86.200 85.534 99,2% 80 % - 130 % 99,2%
^* bereinigte Werte
===
Die für die Umrechnung des ermittelten LTI-Betrags in Shadow Shares (und zurück) relevanten Aktienkurse sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt:
===
LTI-Tranche 2019, zugeteilt am 29. Mai 2020
Referenzkurs bei Zuteilung^* in EUR 244,24
Referenzkurs bei Ausübung^** in EUR 159,67
Kursperformance -34,63 %
Cap 732,72
^* durchschnittlicher Schlussauktionspreis der Aktie der Gesellschaft (WKN: XNG888) im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 100 Tagen vor der Hauptversammlung,
in der der Konzernabschluss (nach IFRS), der Grundlage für die Festlegung der Zielerreichung ist, vorgelegt bzw. im
Einzelfall gebilligt wird
^** Durchschnitt der Schlussauktionspreise der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 100 Tagen vor dem Ausübungszeitpunkt, wobei während
der Wartezeit erfolgte Kapitalmaßnahmen anteilig berücksichtigt werden
===
Für die Berechnung der zugeteilten Shadow Shares wird die Zielvergütung multipliziert mit der Zielerreichung und
dann geteilt durch den Referenzkurs bei Zuteilung.
===
Alle Angaben in TEUR, soweit nicht anders bezeichnet
a) 100 % Ziel a) Minimalziel a) Maximalziel a) Zielerreichung
Vorstandsmitglied, Kriterium Gewicht b) Zielver- b) Zuteilungs- b) Zuteilungs- b) resultie-
Position gütung betrag betrag rende
Vergütung (Shadow Shares)
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzernumsatz 50 %
Petra von Strombeck n.a. n.a. n.a. n.a.
CEO
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzern-EBITDA 50 %
n.a. n.a. n.a. n.a.
279.400 223.520 363.220 98,7%
Konzernumsatz 50 %
Ingo Chu 108 87 141 438
CFO
86.200 46.160 75.010 99,2%
Konzern-EBITDA 50 %
108 87 141 440
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzernumsatz 50 %
Frank Hassler n.a. n.a. n.a. n.a.
CSO
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzern-EBITDA 50 %
n.a. n.a. n.a. n.a.
279.400 223.520 363.220 98,7%
Konzernumsatz 50 %
Jens Pape 131 105 171 531
CTO
86.200 46.160 75.010 99,2%
Konzern-EBITDA 50 %
131 105 171 533
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzernumsatz 50 %
Dr. Peter Opdemom n.a. n.a. n.a. n.a.
Vorstand B2C
n.a. n.a. n.a. n.a.
Konzern-EBITDA 50 %
n.a. n.a. n.a. n.a.
279.400 223.520 363.220 98,7%
Konzernumsatz 50 %
88 70 114 354
Dr. Patrick Alberts
86.200 46.160 75.010 99,2%
Konzern-EBITDA 50 %
88 70 114 355
279.400 223.520 363.220 98,7%
Konzernumsatz 50 %
200 160 260 808
Dr. Thomas Vollmoeller
86.200 46.160 75.010 99,2%
Konzern-EBITDA 50 %
200 160 260 813
279.400 223.520 363.220 98,7%
Konzernumsatz 50 %
135 108 176 548
Alastair Bruce
86.200 46.160 75.010 99,2%
Konzern-EBITDA 50 %
135 108 176 550
===
Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird die Anzahl der zugeteilten Shadow Shares mit dem Referenzkurs bei
Ausübung multipliziert und gegebenenfalls die kumulierte Dividende je Aktie hinzugefügt. Die kumulierte Dividende pro
Shadow Share entspricht der Summe der von der Gesellschaft pro reale Aktie gezahlten Bruttodividenden für das der
Berechnung der Zielwerte zugrundeliegende Geschäftsjahr und für die zwei folgenden Geschäftsjahre. Der gesamte
Auszahlungsbetrag ist auf das Dreifache des relevanten Zuteilungsbetrags der jeweiligen Tranche von Shadow Shares
begrenzt.
Die entsprechenden Werte für die an der LTI-Tranche 2019 teilnehmenden Vorstandsmitglieder sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
===
Shadow Referenz- Kumulierte Auszahlung Cap
Vorstandsmitglied Shares 2019 kurs Dividende EUR EUR
EUR EUR
Ingo Chu 878 159,67 15,67 153.948,52 750.000
Jens Pape 1.064 159,67 15,67 186.561,76 750.000
Dr. Patrick 709 159,67 15,67 124.316,06 262.500
Alberts
Dr. Thomas Vollmöller 1.621 159,67 15,67 284.226,14 1.200.000
Alastair Bruce 1.098 159,67 15,67 192.523,32 750.000
===
Vertraglich zugesagte Vergütung (freiwillige Angabe)
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -10-
Als vertraglich zugesagte Vergütung im Geschäftsjahr 2023 weisen wir für die variablen Vergütungsbestandteile STI
und LTI die auf der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 basierenden Zuteilungen sowie das jeweilige mögliche
Minimum und Maximum aus.
Einen Überblick über die für die kurz- und langfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 maßgeblichen
Ziele gibt die nachfolgende Tabelle. Die Zielvorgaben sind für alle Vorstandsmitglieder gleich und werden daher nicht
personalisiert ausgewiesen. Der LTI-Zuteilungsbetrag im Geschäftsjahr 2023 ist vertraglich für jedes Vorstandsmitglied
festgelegt und unabhängig von Zielvorgaben. Diese werden erst bei Ermittlung der endgültig zugeteilten PSU am Ende der
Performance-Periode relevant.
===
TEUR STI 2023 Korridor % LTI 2023 Korridor % Ist 2023 STI % LTI %
Konzernumsatz 358.100 90 - 110 358.100 80 - 130 309.702 86,48 86,48
Konzern-EBITDA 110.300 90 - 110 - - 92.923 84,25
Konzern-EBT - - 69.800 80 - 130 48.281 69,17
===
Vertraglich zugesagte Vergütung
===
Erfolgsunabhängige Erfolgs- Sonder- Gesamt- Anteil an
Vorstandsmitglied, Vergütung abhängige vergütung vergütung Gesamtvergütung
Position Zeitraum TEUR Vergütung TEUR TEUR %
TEUR
Basisvergütung Neben-leistungen STI LTI Sondervergütung Basis NL STI LTI SV
(NL) (SV)
2022^* 412,5 2 255 450 0 1120 37 0 23 40 0
Petra von Strombeck 2023 500 2 0 550 0 1052 48 0 0 52 0
CEO seit 01.06.2020 2023 Min 500 2 0 0 0 502 100 0 0 0 0
2023 Max 500 2 600 2200 292 3622 14 0 17 61 8
2022 400 2 223 350 0 974 41 0 23 36 0
Ingo Chu, 2023 400 0 350 0 752 53 0 0 47 0
CFO seit 01.07.2009 2023 Min 400 2 0 0 0 402 100 0 0 0 0
2023 Max 400 2 400 1365 180 2347 17 0 17 58 8
2022 375 2 223 300 0 899 42 0 25 33 0
Frank Hassler, 2023^** 381 2 0 305 0 688 55 0 0 44 0
CSO seit 01.11.2020 2023 Min 381 2 0 0 0 383 100 0 0 0 0
2023 Max 381 2 400 1220 180 2191 17 0 19 56 8
2022 396 2 246 321 0 965 41 0 25 33 0
Jens Pape, 2023^*** 400 0 217 0 618 65 0 0 35 0
CTO bis 31.08.2023 2023 Min 400 2 0 0 0 402 100 0 0 0 0
2023 Max 400 2 450 845 188 1707 23 0 18 50 9
2022 330 2 184 260 0 776 43 0 24 33 0
Dr. Peter Opdemom, 2023^ 375 0 300 0 677 55 0 0 44 0
Vorstand B2C bis ****
15.10.2023 2023 Min 375 2 0 0 0 377 100 0 0 0 0
2023 Max 375 2 400 1200 166 2157 17 0 19 56 8
^* Petra von Strombeck hat im Geschäftsjahr 2022 ein einmonatiges Sabbatical eingelegt. Für den Zeitraum des
Sabbaticals erfolgte eine anteilige Kürzung der Vergütung.
^** Bei Frank Hassler wurde eine Anpassung der Vergütung mit Wirkung zum 01.11.2023 vorgenommen. Dies hat zu einer
anteiligen Erhöhung der Zielvergütung im Geschäftsjahr 2023 geführt.
^*** Jens Pape hat sein Amt zum 31.08.2023 niedergelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt eine zeitanteilige Kürzung
von STI und LTI.
^**** Peter Opdemom hat sein Amt zum 15.10.2023 niedergelegt. Eine anteilige Kürzung von STI und LTI erfolgt gemäß
Abwicklungsvereinbarung nicht. Zum Ausgleich für die vorzeitige Vertragsbeendigung wurde eine zusätzliche Einmalzahlung
in Höhe von EUR 500.000 als Abfindung vereinbart.
2. Beitrag der Vergütung zu den strategischen Zielen
===
Es ist das Ziel der Gesellschaft, in den kommenden Jahren durch den Ausbau bestehender Angebote sowie durch die
Etablierung neuer Produktangebote und Dienstleistungen für Menschen und Unternehmen gleichermaßen weiter zu wachsen.
Als wesentliche Steuerungsgrößen hat die Gesellschaft dabei die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA
bzw. deren Wachstum definiert.
Die Vergütung des Vorstands leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung dieser strategischen Ziele und zur
langfristigen nachhaltigen Entwicklung der New Work SE. Einerseits soll die Gesellschaft am Markt für hochqualifizierte
Vorstandsmitglieder wettbewerbsfähig sein, sodass geeignete Kandidaten für die Gesellschaft gewonnen und langfristig
gehalten werden können, die eine entsprechende Wachstumsstrategie entwickeln und umsetzen. Dies beinhaltet auch die
Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds für die Vorstandsmitglieder, etwa auch in Form von Nebenleistungen.
Andererseits dient die Vorstandsvergütung dazu, dass die Interessen des Vorstands weitestgehend gleichgerichtet mit den
Aktionärsinteressen sind, also in hohem Maße auf Steigerung des Unternehmenswerts und des Aktienkurses abzielt. Dies
wird durch einen hohen Anteil an wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen geknüpfter variabler Vergütungsbestandteile
erreicht. Dabei liegt ein besonderes Gewicht auf der langfristigen variablen Vergütung, die zudem an die
Aktienkursentwicklung gekoppelt ist. Dadurch ist es im eigenen Interesse der Vorstandsmitglieder, eine langfristige und
nachhaltig erfolgreiche Unternehmensentwicklung anzustreben und keine unangemessenen Risiken zur Realisierung und
Maximierung kurzfristiger Erfolge einzugehen.
===
3. Aktienbasierte Vergütung (freiwillige Angabe)
===
Im Rahmen des LTI werden den Vorstandsmitgliedern sogenannte Shadow Shares (virtuelle Aktien) zugeteilt, die nach
einer Wartezeit von drei Jahren, nach Wahl der Gesellschaft, entweder in bar oder durch Übertragung realer Aktien
abgelöst werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zum 31. Dezember 2023 noch ausstehenden LTI-Tranchen,
einschließlich der seit dem Geschäftsjahr 2022 zugeteilten PSU.
===
Max. Bestand Wert zum
Vorstandsmitglied, LTI-Tranche Leistungs- Zuteilung Zuteilungs- Ausübung Ausübungs- Shadow 31.12.2023
Position zeitraum kurs EUR kurs EUR Shares/ ^* EUR
PSU
2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 1.559 122.849,20
Petra von Strombeck 2021 2021 01.06.2022 173,48 02.06.2025 520,44 2.746 216.384,80
CEO seit 01.06.2020 2022 2022 24.03.2022 209,86 31.12.2025 629,58 2.144 168.947,20
2023 2023 20.01.2023 140,85 31.12.2026 422,55 3.905 307.714,00
2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 953 75.096,40
Ingo Chu, 2021 2021 01.06.2022 173,48 02.06.2025 520,44 1.907 150.271,60
CFO seit 01.07.2009 2022 2022 24.03.2022 209,86 31.12.2025 629,58 1.668 131.438,40
2023 2023 20.01.2023 140,85 31.12.2026 422,55 2.485 195.818,00
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -11-
===
2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 173 13.632,40
Frank Hassler, 2021 2021 01.06.2022 173,48 02.06.2025 520,44 1.831 144.282,80
CSO seit 01.11.2020 2022 2022 24.03.2022 209,86 31.12.2025 629,58 1.430 112.684,00
2023 2023 20.01.2023 140,85 31.12.2026 422,55 2.130 167.844,00
2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 953 75.096,40
Jens Pape, 2021 2021 01.06.2022 173,48 02.06.2025 520,44 1831 144.282,80
CTO bis 31.08.2023^** 2022 2022 24.03.2022 209,86 31.12.2025 629,58 1.529 120.485,20
2023 2023 20.01.2023 140,85 31.12.2026 422,55 2.307 181.791,60
Dr. Peter Opdemom, Vorstand B2C 2022 2022 24.03.2022 209,86 31.12.2025 629,58 1.239 97.633,20
bis 15.10.2023 2023 2023 20.01.2023 140,85 31.12.2026 422,55 2.130 167.844,00
Dr. Patrick Alberts, 2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 736 57.996,80
CPO bis 31.05.2021 2021 2021 01.06.2022 173,48 02.06.2025 520,44 1.526 120.248,80
Dr. Thomas Vollmoeller, 2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 578 45.546,40
CEO bis 31.05.2020
Alastair Bruce, 2020 2020 19.05.2021 243,53 20.05.2024 730,59 344 27.107,20
CSO bis 09.04.2020
^* berechnet mit einem Aktienkurs von 78,80 Euro.
^** Jens Pape hat sein Amt zum 31.08.2023 niedergelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt eine zeitanteilige Kürzung
des Zuteilungsbetrags unter dem LTI.
4. Clawback-/Malus Anwendung
===
Eine Clawback-Regelung besteht nicht und wurde daher auch im Geschäftsjahr 2023 nicht angewendet.
Im Bereich des STI hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch von der Ermessenskomponente gemacht.
Im Bereich des LTI fand die Regelung zum Ausfall der LTI-Tranche aufgrund eines negativen Jahresergebnisses keine
Anwendung.
===
5. Einhaltung der Maximalvergütung
===
Zusätzlich zur Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile (STI maximal 240 Prozent und LTI maximal 400 Prozent
des individuellen Zielbetrags) sieht das Vergütungssystem einen Maximalbetrag für die Gesamtvergütung eines
Geschäftsjahres vor. Dieser bezieht sich auf die tatsächliche Auszahlung der für ein Geschäftsjahr zugesagten Vergütung
und nicht auf die in einem Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen. Sollte die rechnerische Gesamtvergütung (inklusive
Nebenleistungen) eines Geschäftsjahres die Maximalvergütung überschreiten, wird der Auszahlungsbetrag des LTI des
betreffenden Geschäftsjahres entsprechend gekürzt. Die festgelegte Maximalvergütung beträgt für die CEO-Position 3,75
Millionen Euro und für sonstige Vorstandsmitglieder 2,75 Millionen Euro. Unabhängig davon erfolgen die Festlegung und
Auszahlung des STI erst im Geschäftsjahr 2024 sowie die Ausübung der im Jahr 2023 zugeteilten LTI-Tranche 2022 erst im
Jahr 2026. Somit kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 erst im Rahmen des
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2026 abschließend berichtet werden.
Nachrichtlich weist die folgende Tabelle das Verhältnis der im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten
Gesamtvergütung zur definierten Maximalvergütung aus:
===
Vorstandsmitglied, Gesamtvergütung Maximalvergütung Anteil an
Position Zeitraum TEUR TEUR Maximalvergütung
%
Petra von Strombeck, 2022^* 836 2.918 29
CEO seit 01.06.2020 2023 757 3.620 21
Ingo Chu, 2022 865 2.345 37
CFO seit 01.07.2009 2023 779 2.345 33
Frank Hassler, 2022 713 2.125 34
CSO seit 01.11.2020 2023 606 2.189 28
Jens Pape, 2022 882 2.277 39
CTO bis 31.08.2023 2023 835 1.705 49
Dr. Peter Opdemom 2022 332 1.840 18
Vorstand B2C bis 15.10.2023 2023^** 561 2.155 26
Dr. Patrick Alberts, 2022 277 1.795 15
CPO bis 31.05.2021 2023 124 1.795 7
Dr. Thomas Vollmoeller, 2022 237 2.590 9
CEO bis 31.05.2020 2023 284 2.590 11
Alastair Bruce, 2022 148 1.280 12
CSO bis 09.04.2020 2023 192 1.280 15
Timm Richter, 2022 74 825 9
CPO bis 30.06.2018 2023 - - -
^* Petra von Strombeck hat im Geschäftsjahr 2022 ein einmonatiges Sabbatical eingelegt. Für den Zeitraum des
Sabbaticals erfolgte eine anteilige Kürzung der Vergütung.
^** Peter Opdemom hat sein Amt zum 15.10.2023 niedergelegt. Zum Ausgleich für die vorzeitige Vertragsbeendigung wurde
eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von EUR 500.000 als Abfindung vereinbart und im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt.
===
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Eine vergleichende Darstellung über die Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Mitarbeitervergütung (jeweils auf
Basis von Vollzeitäquivalenten) und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft in den letzten fünf
Geschäftsjahren zeigt die nachfolgende Tabelle.
===
% 2019 vs. 2020 vs. 2021 vs. 2022 vs. 2023 vs. Ist 2023
2018 2019 2020 2021 2022 TEUR
Vorstandsvergütung^2
Petra von Strombeck, CEO n. a. n. a. -0,2 85,0 -9,5 757
Ingo Chu, CFO -23,1 -25,0 -12,0 58,7 -9,9 779
Frank Hassler, CSO^* n. a. n. a. 480,0 73,1 -15,0 606
Jens Pape, CTO -15,2 -29,0 -15,0 60,9 -5,3 835
Dr. Peter Opdemom, Vorstand B2C n. a. n. a. n. a. n. a. 70,0 561
Vor 2023 ausgeschieden
Dr. Patrick Alberts, CPO^** 91,4 -40,9 -44,0 -7,7 -55,2 124
Dr. Thomas Vollmoeller^***, CEO -11,5 -43,4 -42,3 -56,8 19,83 284
Alastair Bruce^****, CSO -19,2 -79,8 -57,8 -33,9 29,73 129
Timm Richter*****, CPO -63,3 -29,2 61,8 -66,4 n/a n/a
Wirtschaftliche Entwicklung Konzern und SE^1
Konzernumsatz 17,8 1,1 5,0 10,6 -2,1 309,8
Konzern-EBITDA 13,8 0,2 11,0 6,4 -10,6 93,0
Konzern-EBT 16,0 -31,1 27,5 10,2 -19,3 51,1
SE-Umsatz 14,5 2,0 3,7 9,8 -2,2 303,7
SE-Jahresergebnis 8,6 -33,6 8,3 121,6 -36,0 30,8
Mitarbeitervergütung
Leadership Team (VÄ)^3 -4,2 1,3 1,5 1,6 5,6 265
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -12-
===
Mitarbeiter SE (VÄ)^4 9,7 4,7 -3,4 1,4 -2,7 73
Mitarbeiter Deutschland (VÄ)^5 3,5 4,4 4,0 1,4 8 81
^1 nur fortzuführendes Geschäft, ohne Berücksichtigung nachträglicher Anpassungen
^2 Zuflussbetrachtung
^3 Das Leadership Team umfasst konzernweit im Wesentlichen die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands
^4 Die Mitarbeiter der SE umfassen sowohl die SE-Mitarbeiter an deutschen als auch an internationalen Standorten,
exklusive Leadership Team
^5 Die Mitarbeiter Deutschland umfassen alle Mitarbeiter des Konzerns an deutschen Standorten, exklusive Leadership
Team
^* Frank Hassler ist Vorstandsmitglied seit November 2020, d. h. die Vergütung des Jahres 2020 bezieht sich nur auf
zwei Monate.
^** Dr. Patrick Alberts war Vorstandsmitglied seit 01.07.2018 und hat den Vorstand zum 31.05.2021 verlassen.
^*** Dr. Thomas Vollmoeller war Vorstandsmitglied seit 15.08.2012, seit 15.08.2012 als CEO und schied zum 31.05.2020
aus dem Vorstand aus.
^**** Alastair Bruce war Vorstandsmitglied seit 01.02.2017, seit 01.02.2017 als CSO und schied zum 09.04.2020 aus dem
Vorstand aus.
^***** Timm Richter war Vorstandsmitglied seit 01.03.2013, seit 01.03.2013 als CPO und schied zum 30.06.2018 aus dem
Vorstand aus.
===
Aufsichtsratsvergütung
Grundzüge der Aufsichtsratsvergütung
Das System zur Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt von der Hauptversammlung der New Work SE am 19. Mai 2021
bestätigt. Es ist festgeschrieben in Ziffer 13 der Satzung der Gesellschaft.
Demnach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
eine feste Vergütung von 40.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der festen Vergütung.
Mitglieder von tatsächlich gebildeten Ausschüssen erhalten zusätzlich zur festen Vergütung für jedes volle
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum jeweiligen Ausschuss eine weitere feste Vergütung von 5.000 EUR; Vorsitzende von
tatsächlich gebildeten Ausschüssen erhalten für jeden Ausschussvorsitz das Zweifache dessen. Während eines
Geschäftsjahres neu in den Aufsichtsrat eintretende oder ausscheidende Mitglieder erhalten die feste Vergütung
zeitanteilig.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. Dadurch sollen keine an den kurzfristigen
Konzernerfolg geknüpften Anreize geschaffen werden, um die erforderliche unabhängige Kontrollfunktion des Aufsichtsrats
sicherzustellen.
Die Vergütung ist jeweils für das zurückliegende Geschäftsjahr am Tag nach der Haupt-versammlung, in der über die
Entlastung des Aufsichtsrats beschlossen wird, zahlbar.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz ihrer baren Auslagen. Die auf die Vergütung und Auslagen zu
zahlende Umsatzsteuer wird die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats gegen Erteilung einer von dem
betreffenden Aufsichtsratsmitglied ausgestellten und die Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
erstatten.
Weitere Zusagen wurden seitens der Gesellschaft nicht getätigt.
Sonstiges
Keinem Mitglied des Aufsichtsrats wurden Kredite, Zinsen oder Vorschüsse von der Gesellschaft gewährt.
Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 hielten die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt weniger als 1 Prozent der
Aktien an der Gesellschaft. Informationen zu Meldungen des vergangenen Geschäftsjahres über Geschäfte von Personen mit
Führungsaufgaben gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 werden grundsätzlich über DGAP im Bereich Directors'
Dealings veröffentlicht und können auch auf der Internetseite der New Work SE im Bereich Investor Relations abgerufen
werden.
Die New Work SE hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung (sogenannte D
&O-Versicherung) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Sie deckt das persönliche Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder
für den Fall ab, dass sie im Rahmen oder aufgrund ihrer Tätigkeit als Aufsichtsräte der Gesellschaft für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Da die Aufsichtsratsvergütung eines Geschäftsjahres erst am Tag nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder für das betreffende Geschäftsjahr beschließt, fällig wird, bezieht sich die im
Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Aufsichtsratsvergütung auf das Geschäftsjahr 2022. Dies reflektiert auch
die Darstellung in der folgenden Tabelle.
===
Für Geschäftsjahr 2021, gezahlt in 2022 Für Geschäftsjahr 2022, gezahlt in 2023
Aufsichtsrats-mitgliedschaft Ausschusstätigkeit Gesamt Aufsichtsrats-mitgliedschaft Ausschusstätigkeit Gesamt
in EUR in % in EUR in % in EUR in EUR in % in EUR in % in EUR
Martin Weiss,
Vorsitzender seit
29. Mai 2020, 80.000 94 5.000 6 85.000 80.000 94 5.000 6 85.000
Mitglied des
Produkt- und
Technikausschusses
Dr. Johannes Meier,
stellvertretender
Vorsitzender,
Mitglied des 40.000 89 5.000 11 45.000 40.000 83 7.932 17 47.932
Prüfungsausschusses
sowie Mitglied des
Produkt- und
Technikausschusses
Anette Weber
Vorsitzende des 40.000 80 10.000 20 50.000 40.000 80 10.000 20 50.000
Prüfungsausschusses
Dr. Jörg Lübcke,
Mitglied des 40.000 89 5.000 11 45.000 40.000 89 5.000 11 45.000
Prüfungsausschusses
Jean-Paul Schmetz,
Vorsitzender des 40.000 80 10.000 20 50.000 40.000 80 10.000 20 50.000
Produkt- und
Technikausschusses
Dr. Katharina
Herrmann, Mitglied
des Produkt- und n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. 23.452 89 2.932 11 26.384
Technikausschusses,
ab 1. Juni 2022
Dr. Andreas
Rittstieg,
Mitglied des 40.000 89 5.000 11 45.000 16.658 89 2.082 11 18.740
Prüfungsausschusses,
bis 1. Juni 2022
===
Unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt steht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 zum
31. Dezember 2023 bereits fest. Im Interesse der Transparenz und einer umfassenden Information unserer Aktionäre
stellen wir in der nachfolgenden Tabelle auch die für das Geschäftsjahr 2023 anfallende Aufsichtsratsvergütung dar,
unabhängig davon, dass diese erst nach der Hauptversammlung am 4. Juni 2024 fällig wird.
===
Für Geschäftsjahr 2023, zahlbar in 2024
Festvergütung Ausschusstätigkeit Gesamt
in EUR in % in EUR in % in EUR
Martin Weiss, 80.000 94 5.000 6 85.000
Vorsitzender, Mitglied des Produkt- und Technikausschusses
Dr. Johannes Meier,
stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses sowie des 40.000 80 10.000 20 50.000
Produkt- und Technikausschusses
Anette Weber 40.000 80 10.000 20 50.000
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Dr. Jörg Lübcke, 40.000 89 5.000 11 45.000
Mitglied des Prüfungsausschusses
Jean-Paul Schmetz, 40.000 80 10.000 20 50.000
Vorsitzender des Produkt- und Technikausschusses
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: New Work SE: Bekanntmachung der -13-
===
Dr. Katharina Herrmann, Mitglied des Produkt- und Technikausschusses 40.000 89 5.000 11 45.000
===
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Einen Vergleich der Aufsichtsratsvergütung mit der Vergütung der Mitarbeiter (jeweils auf Basis von
Vollzeitäquivalenten) und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft in den letzten fünf Geschäftsjahren zeigt
die folgende Tabelle:
===
2019 2020 2021 2022 2023 Ist
% vs. vs. vs. vs. vs. 2023
2018 2019 2020 2021 2022 TEUR
Aufsichtsratsvergütung^2
Martin Weiss,
Vorsitzender seit 29. Mai 2020, Mitglied des Produkt- und n. a. n. a. n. a. 69,4 0 85
Technikausschusses
Dr. Johannes Meier
stellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses sowie 0 0 0 0 4,3 50
des Produkt- und Technikausschusses
Anette Weber 0 0 0 0 0 50
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Dr. Jörg Lübcke, Mitglied des Prüfungsausschusses 0 0 0 0 0 45
Jean-Paul Schmetz, 0 0 0 0 0 50
Vorsitzender des Produkt- und Technikausschusses
Dr. Katharina Herrmann, Mitglied des Produkt- und Technikausschusses, n. a. n. a. n. a. n.a. 70,6 45
seit 1. Juni 2022
Dr. Andreas Rittstieg, Mitglied des Prüfungsausschusses, bis 1. Juni 2022 0 0 0 0 -58,4 19
vor 2022 ausgeschieden
Stefan Winners, 0 0 -59,0 -100,0 n/a n/a
Vorsitzender bis 29. Mai 2020
Wirtschaftliche Entwicklung Konzern und SE^1
Konzernumsatz 17,8 1,1 5,0 10,6 -2,2 309,7
Konzern-EBITDA 13,8 0,2 11,0 6,4 -10,7 92,9
Konzern-EBT 16,0 -31,1 27,5 10,2 -19,4 51,0
SE Umsatz 14,5 2,0 3,7 9,8 -2,3 303,5
SE Jahresergebnis 8,6 -33,6 8,3 121,6 -36,1 30,7
Mitarbeitervergütung
Leadership Team (VÄ)^3 -4,2 1,3 1,5 1,6 5,6 265
Mitarbeiter SE (VÄ)^4 9,7 4,7 -3,4 1,4 -2,7 73
Mitarbeiter Deutschland (VÄ)^5 3,5 4,4 4,0 1,4 8 81
^1 nur fortzuführendes Geschäft, ohne Berücksichtigung nachträglicher Anpassungen
^2 Zuflussbetrachtung
^3 Das Leadership Team umfasst konzernweit im Wesentlichen die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands
^4 Die Mitarbeiter der SE umfassen sowohl die SE-Mitarbeiter an deutschen als auch an internationalen Standorten,
exklusive Leadership Team
^5 Die Mitarbeiter Deutschland umfassen alle Mitarbeiter des Konzerns an deutschen Standorten, exklusive Leadership
Team
*****
===
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Umschreibestopp
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis
Dienstag, den 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung), bei der Gesellschaft angemeldet
haben. In dem Zeitraum ab Mittwoch, dem 29. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Schluss der Hauptversammlung am
Dienstag, dem 4. Juni 2024, werden keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp bzw.
technical record date). Die Handelbarkeit der Aktien wird durch die Anmeldung zur Hauptversammlung und den
Umschreibestopp nicht blockiert.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft per Post oder per E-Mail unter der Anschrift
New Work SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
E-Mail: hv@adeus.de
zugehen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich online über den Online-Service
anzumelden, den sie unter der Internetadresse
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
(vorstehend und nachfolgend "Online-Service" genannt) erreichen. Für den Zugang zum Online-Service benötigen die
Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Beides wird den Aktionären mit den Einladungs- und
Anmeldeunterlagen übersandt.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre, sofern Sie eine solche mit der Anmeldung
bestellt haben, die HV-Karte von der Anmeldestelle. Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen.
HV-Karten können auch über den Online-Service bestellt werden. Die HV-Karten vereinfachen lediglich die
organisatorische Abwicklung der Hauptversammlung. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können auch
ohne vorherigen Erhalt einer HV-Karte an der Hauptversammlung teilnehmen.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 AktG
gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden
sich in § 135 AktG.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der New Work SE eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen
ist eine fristgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär, noch eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater oder eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden.
Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per Post oder per E-Mail unter folgender Adresse übermittelt werden (aus
organisatorischen Gründen wird im Falle der postalischen Übermittlung um Übersendung des Nachweises bis zum 3. Juni
2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), gebeten):
New Work SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
E-Mail: hv@adeus.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zusammen mit den Einladungs- und
Anmeldeunterlagen übersandt.
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer
anderen in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen
Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit
der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Nimmt der Aktionär persönlich an der Hauptversammlung teil, gilt dies als Widerruf der Vollmacht. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre können sich darüber hinaus durch von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen, die das Stimmrecht jeweils gemäß der ihnen erteilten Vollmacht und Weisungen der
Aktionäre ausüben. Sollen die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss der
Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht zu den einzelnen Beschlussgegenständen der
Tagesordnung ausgeübt werden soll. Soweit entsprechende Weisungen nicht erfolgen, können die von der Gesellschaft
bestellten Stimmrechtsvertreter die Stimmen nicht vertreten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Anmeldeunterlagen,
die den Aktionären zugesandt werden.
Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen
übersandt.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann, wenn der Aktionär die Hauptversammlung
vorzeitig verlassen möchte, auch noch in der Hauptversammlung dadurch erfolgen, dass die HV-Karte mit dem dort
enthaltenen Vollmachtsformular bis zu dem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt zum Ende der Generaldebatte an
den Ein- und Ausgangsschaltern übergeben wird.
Im Übrigen kann die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bis zum 3. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder bis zum Ende der Generaldebatte per
E-Mail an die oben unter "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" genannte Anschrift bzw.
E-Mail-Adresse erfolgen.
Bis zum 3. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), können Aktionäre Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter alternativ elektronisch über den Online-Service abgeben, ändern oder widerrufen.
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist für eine fristgerechte
Anmeldung nach den vorstehend unter "Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts; Umschreibestopp" genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zu Fragen, zum Einlegen von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für
jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der
Gewinnverwendungsvorschlag bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien angepasst wird. Gibt der
Aktionär seine Stimme in der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten ab, so geht dies jeder anderen
Stimmrechtsausübung, insbesondere der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreter vor und gilt zugleich als Widerruf der
diesem erteilten Vollmachten und Weisungen.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung (Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 (das sind 500.000 Aktien) erreichen ("Quorum"), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen kann auch
auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Samstag, den 4. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
New Work SE
Vorstand
Am Strandkai 1
20457 Hamburg
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung stellen. Sie können auch Gegenvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
New Work SE
Vorstand
Am Strandkai 1
20457 Hamburg
E-Mail: hv@new-work.se
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 20. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene
Gegenanträge mit (etwaiger) Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft - vorbehaltlich § 126
Abs. 2 und 3, § 127 Abs. 1 Satz 1 u. 3 AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
unverzüglich unter Nennung des Namens des Aktionärs zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.
Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung
voraus. Hierfür sind also die vorstehend beschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung,
insbesondere die rechtzeitige Anmeldung zu beachten.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
===
https://www.new-work.se/de/hv
===
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2
SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)