DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-03 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 - Eindeutige Kennung des Ereignisses: EVT062024oHV Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu
der am Montag, den 10. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Räumen des CinemaxX Hamburg-Dammtor
Saal 1
Dammtordamm 1
20354 Hamburg stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung 2024
Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats während der gesamten Dauer der
Hauptversammlung persönlich anwesend sind.
I. Tagesordnung
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Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie folgt:
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der
Evotec SE zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr
2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. April
2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Entsprechend den
1. gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vergütungsbericht 2023 und die Erklärung zur Unternehmensführung
für das Geschäftsjahr 2023 sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Internet unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und können dort
auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden, nachfolgend unter
Ziffer 2.1 bis 2.5 genannten Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
2.1 Dr. Werner Lanthaler
2.2 Dr. Matthias Evers
2. 2.3 Laetitia Rouxel
2.4 Dr. Cord Dohrmann
2.5 Dr. Craig Johnstone
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg , zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024 und - sofern diese durchgeführt wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 sowie 4. der unterjährigen Finanzinformationen für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2024 und/
oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter
ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der
Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den
Abschlussprüfer formell darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG gemacht wurden. 5.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der
Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter https://evotec.com/de/investor-relations/
hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2024)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
35.321.639,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 35.321.639 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
Genehmigtes Kapital 2022).
Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den
Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein neues, aufgestocktes
genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß
§ 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der
hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ein neues
genehmigtes Kapital ("Genehmigtes Kapital 2024") durch Neufassung von § 5 Abs. 5 der Satzung wie folgt
neu geschaffen:
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Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2029 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 35.437.147,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe von insgesamt bis zu 35.437.147 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ein- oder mehrmalig auszuschließen:
soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
a) Aktionäre auszunehmen;
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- oder
b) Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder
der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
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DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-
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soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die
neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum
6. Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum
c) Bezugsrechtsausschluss (der " Höchstbetrag ") bestehenden Grundkapitals nicht
überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der
bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit die neuen Aktien im
d) Zuge einer Börseneinführung an einer ausländischen Wertpapierbörse platziert
werden;
"(5)
soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlage, insbesondere in Form von
e) Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen,
Lizenzrechten oder Forderungen ausgegeben werden.
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Die unter vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien
sind insgesamt auf einen Betrag beschränkt, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet,
und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der
erstmaligen Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte Begrenzung sind eigene
Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien
Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie diejenigen
Aktien, die zur Bedienung von Finanzinstrumenten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten
oder Wandlungs- und/oder Optionspflichten auszugeben sind, sofern die Finanzinstrumente
während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe neuer Aktien
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Sofern und soweit die
Hauptversammlung nach Ausübung einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss, die zur
Anrechnung auf die vorgenannte 10 %-Grenze geführt hat, diese Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften neu erteilt, entfällt
die erfolgte Anrechnung.
Auf den vorgenannten Höchstbetrag ist das auf diejenigen Aktien entfallende
Grundkapital anzurechnen, welche zur Bedienung von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, die nach dem 20. Juni
2023 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegeben werden, oder die nach dem 10. Juni 2024 in entsprechender Anwendung
von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.
Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/
oder Optionsschuldverschreibungen gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder
zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach
einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der
Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen."
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Amtszeiten, der Vorgaben zur Wahl
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters sowie über die Vergütung des Aufsichtsrats
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7.1. Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder
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Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen
Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, die Kompetenzen innerhalb des Aufsichtsrats nach den
Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren. Außerdem ist eine Verkürzung der fünfjährigen
Regelamtszeit sowie eine Staffelung der Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen (sog. Staggered
Board). Dies soll in der Weise geschehen, dass neue Aufsichtsratsmitglieder zunächst für eine Amtszeit
von zwei Jahren gewählt werden sollen, während wiedergewählte Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit
von drei Jahren gewählt werden sollten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit
als Regelgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat festgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 9 Abs. (2) der Satzung (Zusammensetzung und Amtszeit) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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"§ 9
Zusammensetzung und Amtszeit
Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt, wenn nicht der Beschluss der
Hauptversammlung über die Bestellung Abweichendes bestimmt, für Aufsichtsratsmitglieder,
(2) die das erste Mal in den Aufsichtsrat gewählt werden, für zwei Jahre.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bereits angehören, sollen für drei Jahre
gewählt werden. Eine Wiederwahl des Aufsichtsrats ist möglich."
7.2. Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters
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Da infolge der unter Tagesordnungspunkt 7.1. vorgeschlagenen Anpassung der Amtszeiten der
Aufsichtsratsmitglieder die Amtszeiten aller Aufsichtsratsmitglieder nicht notwendigerweise zum selben
Zeitpunkt beginnen und enden, ist eine Anpassung der in § 10 der Satzung enthaltenen Vorgaben zur Wahl
des Vorsitzenden und seines/seiner Stellvertreter(s) erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 10 Abs. (1) der Satzung (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender) wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
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"§ 10
Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere
Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit des zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds. Sie erfolgt unmittelbar nach der Hauptversammlung, die alle oder
7. einen Teil der Mitglieder der Anteilseigner neu gewählt hat, in einer ohne besondere
Einberufung stattfindenden Sitzung, sofern der Aufsichtsrat bei Beendigung der
(1) Hauptversammlung keinen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter hat. Bei der Wahl des Vorsitzenden
führt dessen Stellvertreter oder, falls es einen Stellvertreter des Vorsitzenden nicht
gibt, das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz. Scheidet der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der
Aufsichtsrat eine unverzügliche Nachwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen
vorzunehmen."
7.3. Vergütung des Aufsichtsrats
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Die persönlichen Anforderungen an Zeiteinsatz und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder,
insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden, sind in der Vergangenheit stark gestiegen. Die Evotec SE geht
davon aus, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Diese Entwicklung geht einher mit
einer wachsenden Risikoexposition der Aufsichtsratsmitglieder sowie einem gestiegenen Haftungsrisiko. Um
im internationalen Wettbewerb um hochkarätige Aufsichtsratskandidaten, die das Anforderungsprofil der
Evotec SE erfüllen, auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein, soll die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft durch die teilweise
Neufassung von § 13 der Satzung angehoben werden. Zudem soll der unterschiedlichen Beanspruchung im
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Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen künftig stärker Rechnung getragen werden. Zur Festlegung der Höhe
der Aufsichtsratsvergütung hat sich der Aufsichtsrat unterhalb des Medians der Vergleichsgruppe (MDAX)
orientiert. Das der Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende System soll entsprechend angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) § 13 Abs. (1) bis (3) der Satzung (Vergütung) wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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"§ 13
Vergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen
sowie der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer für jedes
(1) Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024, eine feste Vergütung nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen.
Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung beträgt EUR 65.000,00
(2) je einfaches Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche
Festvergütung in Höhe von EUR 125.000,00, sein Stellvertreter in Höhe von EUR 105.000,00.
Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich zu der Festvergütung nach
Abs. (1) eine jährliche Festvergütung in Höhe von EUR 15.000,00 je Ausschussmitgliedschaft;
(3) der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 30.000,00. Die vorstehenden Beträge für
Ausschussmitgliedschaften setzen voraus, dass der betreffende Ausschuss im Geschäftsjahr
getagt hat. Die zusätzliche Ausschussvergütung ist zusammen mit der Aufsichtsratsvergütung
nach Abs. (2) zahlbar."
===
b) Das im Anschluss an die Tagesordnung unter "Beschreibung des Vergütungssystems für die
Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung)" dargestellte Vergütungssystem für die
Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des dort wiedergegebenen geänderten § 13 der Satzung, wird gemäß
§ 113 Abs. 3 AktG beschlossen.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der am 10. Juni 2024 stattfindenden Hauptversammlung der Evotec SE endet die Amtszeit
sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/
2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 20.1 der "Vereinbarung zwischen dem
Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec AG und ihrer Tochtergesellschaften und der
Evotec AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec SE", § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung definiert und ein
korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation widerspiegelt.
Diese sollen beachtet werden, wenn der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreitet
werden. Die Ziele sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die
Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen in den Bereichen (i)
Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) Marketing,
Vertrieb und operatives Geschäft, (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen sowie (v) Nachhaltigkeit besitzt.
Um dem anhaltenden Wachstum des Unternehmens und seinen spezifizierten Angeboten und operativen
Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, das Kompetenzprofil innerhalb des Aufsichtsrats mit
den Wahlen auf der Hauptversammlung 2024 zu aktualisieren, unter anderem mit Hinblick auf Biologika,
Digitalisierung sowie IT und Cybersicherheit. Das aktualisierte Kompetenzprofil ist ab dem Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung in der Erklärung zur Unternehmensführung 2023 im
Internet unter zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
Zudem sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat
bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat sicherstellen, dass
mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Eine
angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Art. 9
Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 Abs. 5 S. 1 AktG die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der
Evotec SE auf 30% festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat maximal zwölf Jahre Amtszeit als
reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Davon kann jedoch in der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung abgewichen werden. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt
werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab der Beendigung der
Hauptversammlung am 10. Juni 2024 die nachfolgend unter 8.2. bis 8.4. genannten Personen bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2026 beschließt (also für rund drei Jahre) und die nachfolgend unter 8.1., 8.5. und 8.6.
genannten Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt (also für rund zwei Jahre) zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Evotec SE zu wählen:
8.1 Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) der
UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien
Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde am 17. Juni 2014 in den Aufsichtsrat gewählt und am 19. Juni
2019 von der Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren wiedergewählt. Seit Juni 2021 ist Frau Prof.
Dr. Löw- Friedrich Vorsitzende des Aufsichtsrats. In Abweichung von dem bisherigen Grundsatz, dass
Aufsichtsratsmitglieder nur für zwei volle Amtszeiten bestellt werden sollten, soll Frau Prof. Dr.
Löw-Friedrich ein drittes Mal zur Wahl gestellt werden. Aus Gründen der Kontinuität gerade in einer Phase
des Wandels mit dem Wechsel im Vorstandsvorsitz hält der Aufsichtsrat eine Wiederwahl von Frau Prof. Dr.
Löw-Friedrich für dringend erforderlich. Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich soll für weitere zwei Jahre in den
Aufsichtsrat gewählt werden.
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist seit März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice President
Development and Medical Practices der UCB S.A., Brüssel (Belgien).
Wie am 25. April 2024 bekannt gegeben, wird Prof. Dr. Löw-Friedrich im Jahr 2024 von ihren Positionen
bei UCB als Executive Vice President, Head of Development und Chief Medical Officer zurücktreten und
danach der Empfehlung C.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vollständig entsprechen.
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA (börsennotiert an der Frankfurter
- Wertpapierbörse), Bad Homburg/Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der TransCelerate BioPharma Inc (nicht börsennotiert), King of
- Prussia/USA
- Mitglied des Board of Directors der PhRMA Foundation (nicht börsennotiert), Washington DC/
USA
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Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist 1960 geboren und deutsche Staatsbürgerin.
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-
Mit ihrer Expertise unter anderem im Bereich Forschung & Entwicklung, Gesundheitswesen,
Digitalisierung sowie ESG ergänzt Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich den möglichen Aufsichtsrat der Evotec SE
ideal und erweitert dessen Kompetenzspektrum.
8.2. Herr Roland Sackers, Köln, Deutschland, Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. mit
Sitz in Venlo, Niederlande
Herr Roland Sackers wurde am 19. Juni 2019 in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Sackers ist
stellvertender Aufsichtsratsvorsitzender. Herr Sackers soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Herr Sackers ist seit Januar 2004 Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. In dieser
Funktion verantwortet er die Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Finanzplanung, die der
Wachstumsstrategie des Unternehmens zugrunde liegt.
Herr Sackers hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
inne:
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- Mitglied des Vorstands der BIO Deutschland e.V. (nicht börsennotiert), Berlin/Deutschland
===
Herr Sackers ist 1968 geboren und deutscher Staatsbürger.
Herr Sackers erscheint insbesondere aufgrund seines Werdegangs und seiner Ausbildung zum Dipl.-Kfm.
als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung als geeignet und genügt als unabhängiger Finanzexperte in der ihm zugedachten Funktion
als Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats den Anforderungen gemäß Grundsatz 15 des
Deutschen Corporate Governance Kodex. Er besitzt sowohl den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet
Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet Abschlussprüfung. Zudem verfügt er über vertiefte Kenntnisse
unter anderem im Bereich Kapitalmärkte, Digitalisierung und IT Sicherheit, Recht sowie ESG.
8.3 Frau Camilla Macapili Languille, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, Head of Life Sciences,
Mubadala Investment Company, mit Sitz in Abu Dhabi
Frau Camilla Macapili Languille wurde am 22. Juni 2022 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE
gewählt. Frau Macapili Languille soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Frau Macapili Languille leitet das Life-Sciences-Investment-Team bei der Mubadala Investment Company,
einem Staatsfond mit Sitz in Abu Dhabi. Derzeit ist sie Mitglied des Direct Investment Committee von
Mubadala.
Frau Macapili Languille hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
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Mitglied des Board of Directors der PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited) (nicht
- börsennotiert), Philadelphia/USA
Mitglied des Board of Directors von Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.) (nicht
- börsennotiert), New York/USA (until December 2023)
8.
Mitglied des Board of Directors der Envirotainer A/S (nicht börsennotiert), Stockholm/
- Schweden
- Seit Dezember 2023 Mitglied des Board of Directors der va-Q-tec AG, Würzburg/Deutschland
(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörse bis 30. August 2023)
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Frau Macapili Languille wurde 1983 geboren und ist kanadische Staatsbürgerin.
Durch ihre langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügt sie
über ein umfangreiches Wissen über diese Industrie. Mit ihrer besonderen Expertise im Bereich des
Investments,Kapitalmärkte und ESG komplettiert Frau Macapilli Languille in idealer Weise das
Kompentenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats der Evotec SE. Als Mitglied des Prüfungsausschusses des
Aufsichtsrats besitzt Frau Macapili Languille über den notwendigen Sachverstand auf dem Gebiet
Rechnungslegung.
8.4 Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, München, Deutschland, Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger
& Partner, mit Sitz in München, Deutschland
Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort wurde am 15. Juni 2021 erstmalig in den Aufsichtsrat der Evotec SE
gewählt. Frau Dr. Ulmer-Eilfort soll für weitere drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Sie ist Partnerin in der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner.
Frau Dr. Ulmer-Eilfort hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
===
Mitglied des Aufsichtsrats der Affimed NV (börsennotiert an der NASDAQ), Mannheim/
- Deutschland
- Mitglied des Aufsichtsrats der S4DX GmbH (nicht börsennotiert), München/ Deutschland
- Vorsitzende des Beratungssausschusses der Proxygen GmbH (nicht börsennotiert), Wien/
Österreich
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Frau Dr. Ulmer-Eilfort verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Hochtechnologie-,
Pharma- und Medienunternehmen beim Schutz und der Vermarktung von Rechten des geistigen Eigentums. Sie
berät bei einer Vielzahl von Vereinbarungen wie Kooperations-, Lizenz-, sowie F & E-Vereinbarungen mit
akademischen Einrichtungen.
Frau Dr. Ulmer-Eilfort wurde 1962 geboren und ist deutsche Staatsbürgerin.
Ihre langjährige und umfassende Erfahrung als Beraterin in der Pharma- und Biotechnologiebranche
resultieren in einem umfangreichen Wissen über die Industrie. Mit ihrer besonderen Spezialisierung auf
Schutz und Vermarktung von Geistigem Eigentum sowie ihren vertieften Kenntnissen im Bereich ESG und M&A
komplettiert Frau Dr. Ulmer-Eilfort in idealer Weise das Kompetenzspektrum des potentiellen Aufsichtsrats
der Evotec SE.
8.5 Herr Dr. Duncan McHale, London, England, Gründer und Direktor der Weatherden Ltd., mit Sitz in
London, England
Herr Dr. Duncan McHale ist ausgebildeter Mediziner und arbeitet seit über 25 Jahren in verschiedenen
Unternehmen und Positionen in der Life Sciences Industrie tätig. Herr Dr. McHale soll für zwei Jahre in
den Aufsichtsrat gewählt werden.
Herr Dr. McHale begann seine Karriere in der Industrie bei Pfizer, wo er von 1999 bis 2007 in
verschiedenen leitenden Positionen unter anderem als European Head Translational Medicine sowie in
verschiedenen therapeutischen Bereichen der Forschung und Entwicklung tätig war. Von 2008 bis 2011 war
Herr Dr McHale Global Head of Translational Science bei AstraZeneca bevor er von 2011 bis 2017 bei UCB im
Bereich forschender Entwicklung (klinische Phasen 1 und 2a) verantwortlich war.
Von 2017 bis 2023 war Herr Dr. McHale Chief Medical Officer von Evelo Biosciences und ein Venture
Partner von SV Health Investors. Im Jahr 2017 gründete Herr Dr. McHale Weatherden Ltd, ein
Beratungsunternehmen für Arzneimittelentwicklung, das er bis heute leitet. Er hatte Gastprofessuren an
der Universität von Liverpool und am Kings College London inne.
Herr Dr. McHale hat derzeit keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG inne.
Herr Dr. McHale wurde 1966 geboren und ist englischer Staatsbürger.
Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise
insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (klinisch und pre-klinisch), sowie Business Development
und Governance ergänzen in hervorragender Weise das Kompetenzspektrums des Aufsichtsrats der Evotec SE.
8.6 Herr Wesley Wheeler, Chapel Hill, USA, Mitglied des Verwaltungsrats bei Envirotainer AB, mit
Hauptsitz in Sollentuna, Schweden
Herr Wesley Wheeler ist seit 43 Jahren in leitenden Positionen in der Pharmaindustrie tätig. Herr
Wheeler soll für zwei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Herr Wheeler begann als Projektingenieur bei Exxon Research & Engineering (jetzt ExxonMobil). Er
wechselte von Exxon zu GlaxoSmithKline und arbeitete 13 Jahre lang in den Bereichen Technik und
Marketing. Bei GlaxoSmithKline war er die letzten fünf Jahre als Senior Vice President of Global
Manufacturing & Supply tätig.
Anschließend wechselte Herr Wheeler als CEO zu DSM Pharmaceuticals, einer Abteilung von DSM in den
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -5-
Niederlanden, wo er beauftragt wurde, das Unternehmen durch eine FDA-Abmahnung zu steuern und den
Turnaround zu schaffen, was ihm innerhalb von 15 Monaten gelang. Nach weiteren Stationen bei Valeant
Pharmaceuticals International (jetzt Bausch Health) im Bereich globales Marketing, M&A und Forschung und
Entwicklung sowie als CEO von Patheon (jetzt ein ThermoFisher-Unternehmen) nahm Herr Wheeler eine Stelle
als CEO bei Marken an, einem führenden privaten Logistikunternehmen für klinische Studien. Der Turnaround
von Marken dauerte fünf Jahre und führte zum Verkauf des Unternehmens an UPS im Jahr 2016. Marken ist
heute ein Milliarden-Dollar-Unternehmen und ein weltweit führender Anbieter von Dienstleistungen für
klinische Studien. In seinen letzten drei Jahren bei UPS wurde Wes zum Präsidenten von UPS Healthcare
ernannt, der ersten vertikalen Geschäftseinheit, die jemals bei UPS gegründet wurde.
Herr Wheeler hat einen Bachelor-Abschluss in Maschinenbau und einen Master of Business Administration.
Er war Direktor und Vorsitzender von Bushu Pharmaceuticals, das 2022 an KKR verkauft wurde.
Herr Wheeler ist Mitglied des Verwaltungsrats von Envirotainer (nicht börsennotiert).
Herr Wheeler wurde 1956 geboren und ist US-amerikanischer Staatsbürger.
Seine langjährige und umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie und die dort aufgebaute Expertise
unter anderem im Bereich Forschung und Entwicklung, Biotechnologie, M&A, Marketing, Vertrieb und
operatives Geschäft sowieGovernance macht ihn zu einer idealen Ergänzung des Kompetenzspektrums des
Aufsichtsrats der Evotec SE.
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Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind
dieser Einberufung als Anlage beigefügt sowie im Internet unter https://www.evotec.com/de/
investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Evotec SE oder deren Konzerngesellschaften, den
Organen der Evotec SE sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind unabhängig. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten
versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können und dass diese keinen
Interessenkonflikten unterliegen.
Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich im Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung für
den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
abstimmen zu lassen.
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung (Nachweisstichtag)
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung d hat sich der zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts durch die Aktionäre erforderliche Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen, was dem Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. entspricht. Durch das
Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG - vom
11. Dezember 2023, BGBl. I 2023, Nr. 354) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG zur Angleichung an
europarechtliche Vorgaben insoweit geändert, als sich der Nachweis nunmehr auf den "Geschäftsschluss des
22. Tages vor der Versammlung zu beziehen" hat. Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht
verbunden. Nichtsdestoweniger soll § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung an den geänderten Gesetzeswortlaut 9. angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
In § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung werden die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter
Geschäftsschluss des 22." ersetzt.
===
* * *
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen im Internet unter https://evotec.com/ de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:
===
. die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen,
. der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung)
der Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 über den Ausschluss des
. Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG
. die Beschreibung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder (Punkt 7.3. der Tagesordnung)
. die Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung)
===
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen bzw. zugänglich sein.
Unter der angegebenen Adresse werden daneben weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 177.542.097,00 Euro. Es ist eingeteilt in 177.542.097 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Damit beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 177.542.097 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 249.915 eigene Aktien. Aus diesen stehen ihr keine Rechte zu. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Absatz 4 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe der Stückzahl der Aktien, auf welche sich die Anmeldung bezieht, anmeldet und der seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes nachweist. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 3. Juni 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen:
Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33
E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin den 19. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, (der Nachweisstichtag) zu beziehen. Diesem kürzlich entsprechend geänderten und vorliegend maßgeblichen Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG entspricht weiterhin - materiell unverändert - der in § 15 Abs. 4 Satz 6 der Satzung genannte Stichzeitpunkt, wonach sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat (siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 9, unter welchem die Anpassung der Satzung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG vorgesehen ist).
Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung sowie die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices (siehe Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Registrierte Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) erhalten die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung von der JPMorgan Chase & Co., P.O. Box 64504, St. Paul, MN 55164-0504, USA (jpmorgan.adr@eq-us.com). Bei Fragen zur Stimmrechtsausübung wenden Sie sich bitte an die JPMorgan Chase & Co., Tel. 800.990.1135 (von innerhalb der USA) oder + 1.651.453 2128 (von außerhalb der USA). Bedeutung des Nachweisstichtags
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -6-
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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Passwortgeschützter Internetservice
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Ab dem 20. Mai 2024 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/ hauptversammlung ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten Internetservice können angemeldete Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren elektronisch eine Vollmacht erteilen, diese ändern oder widerrufen sowie elektronisch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen, ändern oder widerrufen (siehe hierzu im Einzelnen die nachfolgenden Abschnitte "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" und "Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft"). Die Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt (siehe vorstehend unter Abschnitt "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts").
Die Ausübung anderer als die vorgenannten Aktionärsrechte über den Internetservice ist nicht möglich; insbesondere können über den Internetservice weder Fragen eingereicht werden, noch Anträge gestellt oder Widerspruch gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung eingelegt werden. Es wird eine Übertragung der Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden live in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice erfolgen.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
===
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden kann. Auch in diesem Fall muss sich der jeweilige Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institutionen bzw. Unternehmen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Evotec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: evotec@linkmarketservices.eu
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Eine Vollmacht kann auch ab den 20. Mai 2024 elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter https:/ /www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) werden zusammen mit den Eintrittskarten nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls nach den vorstehenden Bestimmungen unter Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten unsere Aktionäre ein entsprechendes Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Es kann zudem unter der vorstehenden Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden und ist im Internet unter https://www.evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zugänglich.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle neben der Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussgegenständen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit für Abstimmungsgegenstände keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorstehenden im Abschnitt "Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auch ab dem 20. Mai 2024 über den passwortgeschützten Internetservice unter https:// www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung (siehe vorstehend unter Abschnitt "Passwortgeschützter Internetservice") gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens zum 9. Juni 2024 (24:00 Uhr MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Nach Ablauf des 9. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
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May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -7-
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die entsprechenden Dokumente stehen auf der Website des Unternehmens unter dem Link https://evotec.com/de/ investor-relations/hauptversammlung zur Verfügung. Angaben zu den Rechten der Aktionäre
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (entspricht Stück 500.000 Aktien) des Grundkapitals erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Diese Mindestbeteiligung ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) erforderlich.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Ein neunzigtägiger Aktienbesitz vor dem Tag der Hauptversammlung im Sinne des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG wird gemäß § 50 Abs. 2 SEAG nicht für einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung einer SE vorausgesetzt.
Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Wir bitten, ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu senden:
Evotec SE
- Vorstand - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@evotec.com
Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge von Aktionären nach Art. 53 SE-VO, § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder E-Mail bis spätestens zum 26. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ, mit einer etwaigen Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:
Evotec SE
- Rechtsabteilung - Essener Bogen 7 22419 Hamburg Deutschland
Telefax: +49 (0)40 560 81 333 E-Mail: hauptversammlung@evotec.com
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären Art. 53 SE-VO, § 127 AktG
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gelten die vorstehenden Regelungen zu Gegenanträgen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag von vornherein nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt ist.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt - neben allgemeinen Gesichtspunkten, die dem Auskunftsrecht entgegenstehen können (z.B. Unmöglichkeit der Auskunftserteilung) -, in bestimmten, im AktG abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist vorgesehen, die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte am 10. Juni 2024 ab 10.00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zu übertragen und sie auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Hinweise zum Datenschutz
Für die Evotec SE gelten Regelungen zum Datenschutz, deren rechtskonforme Umsetzung neben dem Schutz der Daten der Aktionäre für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben. In der Datenschutzerklärung der Evotec SE haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre übersichtlich zusammengefasst. Diese Datenschutzerklärung ist unter https://www.evotec.com/de/hauptversammlung/data-protection-for-shareholders abrufbar. Hamburg, im Mai 2024 Evotec SE Der Vorstand Anlage: Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten Lebenslauf
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich
===
Name: Prof. Dr. med. Iris Löw-Friedrich
Jahrgang: 1960
Nationalität: Deutsch
Erstbestellung: 2019
Derzeit bestellt bis: 2024
===
Aktuelle Position:
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. Chief Medical Officer UCB S.A., Brüssel/Belgien (Rücktritt bei UCB im Laufe des Jahres 2024 geplant)
. Professur für Innere Medizin, Universität in Frankfurt am Main Medizinische Hochschule, Frankfurt am Main
/Deutschland (sporadisch, seit 2000)
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -8-
Beruflicher Werdegang:
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2008 - 2024 UCB S.A.
Chief Medical Officer
2001 - 2009 Schwarz Pharma AG
Global Head of Research and Development; seit 2008 bei UCB nach Übernahme von Schwarz Pharma AG
2000 - 2001 BASF Pharma
Vice President Global Projects
Seit 2000 Universität Frankfurt am Main Professur für Innere Medizin
(Gastprofessur)
1992 - 2000 Hoechst AG
Verschiedene Positionen in der klinischen Entwicklung, zuletzt Vice President Clinical Development
===
Qualifikationen:
===
1992 Universität Frankfurt am Main, Medizinische Fakultät: Venia legendi (Habilitation)
1985 Universität Frankfurt am Main, Promotion (Dr. med.) 1979 - 1985
1979 - 1985 Universität Frankfurt am Main, Studium der Medizin
===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
===
. Forschung & Entwicklung
. Biopharma
. Gesundheitsökonomie
. Kapitalmarkt
. Digitalisierung
. Allgemeines Management
. Soziales und Personalwesen
. Governance (Untermehmensführung)
===
Aktuelle Konzernmandate:
===
Fresenius SE & Co. KGaA. Bad Homburg/DE Mitglied des
. (Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse, Börsen Düsseldorf und Aufsichtsrats
München)
. TransCelerate BioPharma Inc. King of Prussia/USA Mitglied des
(nicht börsennotiert) Aufsichtsrats
===
Weitere aktuelle Mandate:
===
. PhRMA Foundation, Washington DC/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. TransCelerate BioPharma Inc., West Conshohocken, PA/USA Mitglied des Aufsichtsrats
(nicht börsennotiert)
===
Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf
Roland Sackers
===
Name: Roland Sackers
Jahrgang: 1968
Nationalität: Deutsch
Erstbestellung: 2019
Derzeit bestellt bis: 2024
===
Aktuelle Position:
===
. Finanzvorstand und Managing Director, QIAGEN N.V., Hilden/Deutschland
===
Beruflicher Werdegang:
===
Seit Jan. 2004 QIAGEN N.V., Venlo/NL
Finanzvorstand
1999 - 2004 QIAGEN N.V.
Vice President Finance
1995 - 1999 Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
Auditor
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Qualifikationen:
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1995 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster/DE
===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
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. Kapitalmarkt
. Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement
. Wirtschaftsprüfung & Nachhaltigkeitsberichterstattung
. Controlling
. Digitalisierung
. IT und Cybersicherheit
. Allgemeines Management
. Legal & Compliance
. Umwelt, Nachhaltigkeit & Governance
. Einkauf
. Investor & Corporate Communications
. Shared Services, Process & Commercial Excellence
. Soziales und Personalwesen
. Governance (Untermehnensführung)
===
Aktuelle Konzernmandate:
===
. BIO Deutschland e.V., Berlin/DE Mitglied des Vorstands
(nicht börsennotiert)
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Weitere aktuelle Mandate:
===
. k.A.
===
Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf
Camilla Macapili Languille
===
Name: Camilla Macapili Languille
Jahrgang: 1983
Nationalität: Kanadisch
Erstbestellung: 2022
Derzeit bestellt bis: 2024
===
Aktuelle Position:
===
. Head of Life Sciences, Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE
===
Beruflicher Werdegang:
===
Seit 2013 Mubadala Investment Company (MIC), Abu Dhabi, UAE:
Seit 2018 Direktor, Head of Life Sciences and DI Investment
Ausschussmitglied
2016-2018 Senior Vice President, Technology
2013-2015 Utilities & Mining - Vice President, Head of Power
2011-2013 DAIWA CAPITAL (DC) ADVISORY PARTNERS, Paris, France
Mergers & Acquisitions - Senior Manager
2007-2010 VIRGIN MANAGEMENT LTD. (VIRGIN GROUP), London, UK
Corporate Finance & Special Situations Portfolio - Investment Manager
2005-2007 JPMORGAN SECURITIES, INC., London, UK & New York, USA
Mergers & Acquisitions, Consumer Healthcare & Retail - Analyst
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Qualifikationen:
===
2011 Cours de Civilisation Française, Université Paris Sorbonne-IV
2004 Bachelor of Arts, Wirtschafts- und Politikwissenschaften, Columbia University, New York, USA
===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
===
. Herstellung von Biologika
. Biopharma
. Small Biotech
. Gesundheitswesen
. Kapitalmarkt
. Rechnungswesen / Gewinn- und Verlustrechnung / Risikomanagement
. Allgemeines Management
. Umwelt und Nachhaltigkeit
. Governance (Unternehmensführung)
===
Aktuelle Konzernmandate:
===
. PCI Pharma Services (KPCI Holdings Limited), Philadelphia/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Norstella (Caerus PikCo S.A.R.L.), New York/USA Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. Envirotainer A/S, Stockholm/SE Mitglied des Board of Directors
(nicht börsennotiert)
. va-Q-tec AG, Würzburg/DE Mitglied des Board of Directors
(gelistet an der Franfurter Wertpapierbörsebis 30. August 2023)
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Weitere aktuelle Mandate:
===
. k.A.
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort
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Name: Dr. Constanze Ulmer-Eilfort
Geburtsjahr: 1962
Nationalität: Deutsch
Erstbestellung: 2021
Derzeit bestellt bis: 2024
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AktuellePosition:
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. Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, München/Deutschland
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Beruflicher Werdegang:
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Seit 2022 Partnerin der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP München)
Bis 2021 Equity Partnerin bei Baker McKenzie
2012 - 2017 Managing Partnerin der deutschen und österreichischen Büros von BakerMcKenzie
2017 - 2021 Mitglied des Global Executive Committee von Baker McKenzie Seit 1994 Baker McKenzie
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Qualifikationen:
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1993 2. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München
1993 Promotion (Dr. iur.)
1989 LL.M., University of Pennsylvania Carey Law School
1987 1. juristisches Staatsexamen, Ludwig-Maximilians-Universität, München
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Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
===
. M&A / Verpartnerung
. Allgemeines Management
. Legal & Compliance
. Umwelt und Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichtserstattung
. Soziales und Personalwesen
. Governance (Unternehmensführung)
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Aktuelle Konzernmandate:
===
. Affimed NV, Mannheim/Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats
(Börsennotierung an der NASDAQ)
. Proxygen GmbH, Wien/AT Mitglied des Beratungsausschusses
(nicht börsennotiert)
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Weitere aktuelle Mandate:
===
. n/a
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Letzte Aktualisierung April 2024 Lebenslauf
Dr. Duncan McHale
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Name: Dr. Duncan Philip McHale
Jahrgang: 1966
Nationalität: Britisch
Erstbestellung: 2024
Derzeit bestellt bis: -
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Aktuelle Position:
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. Founder and Company Director of Weatherden Ltd, London, UK
===
Beruflicher Werdegang:
===
Seit 2017 Weatherden Ltd
Founder and Company Director
2017 - 2023 Evelo Biosciences
Chief Medical Officer
2011 - 2017 UCB
Vice President und Head Global Exploratory Development
208 - 2011 AstraZeneca
Verschiedene Positionen, zuletzt Vice President Personalized Healthcare and Biomarkers
Pfizer
1999 - 2007 Verschiedene Positionen, zuletzt Executive Director, European Head of Molecular Profiling and TA lead for
Pain, Sex Health and Urology, Sandwich Laboratories, Pfizer Global Research and Development
===
Qualifikationen:
===
1996 - 1999 Doctor of Philosophy - PhD, Human/Medical Genetics, University of Leeds, Leeds, UK
1985 - 1991 Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery, University of Newcastle-Upon-Tyne, Newcastle-Upon-Tyne, UK
===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
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. Forschungs und Entwicklung
. Allgemeines Management
. M&A / Verpartnerung
. Umwelt und Nachhaltigkeit
. Governance (Unternehmensführung)
===
Aktuelle Konzernmandate:
===
. keine
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Weitere aktuelle Mandate:
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. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Lebenslauf
Wesley Wheeler
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Name: Wesley Wheeler
Jahrgang: 1956
Nationalität: Amerikanisch
Erstbestellung: 2024
Derzeit bestellt bis: -
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Aktuelle Positionen:
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. Operating Advisor bei KKR, Madison Dearborn Partners und Edgewater Capital
. President, Wheeler Yacht Company, LLC, Chapel Hill, North Carolina, USA
. Managing Member, WPWheelerLLC
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung -9-
Beruflicher Werdegang:
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2019 - 2023 UPS Healthcare
President
2011 - 2019 Marken
Chief Executive Officer & Director
2007 - 2010 Patheon (now a ThermoFisher company)
President, Chief Executive Officer & Director
2003 - 2007 Valeant Pharmaceuticals International (now Bausch Health)
President
2002 - 2003 DSM Pharmaceuticals
Chief Executive Officer
1989 - 2002 GlaxoSmithKline
Verschiedene Positionen, zuletzt Senior Vice President, Manufacturing & Supply
1978 - 1989 Exxon Research & Engineering (now ExxonMobil)
===
Qualifikationen:
===
Master of Business Administration, California Lutheran University,
Thousand Oaks, CA/USA
Bachelor of Sciences, Mechanical Engineering, Worcester Polytechnic Institute, Worcester, MA/USA
===
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix:
===
. Forschung & Entwicklung
. Herstellung von Biologika
. Biopharma
. Small Biotech
. Kommerziell / B2B
. M&A / Verpartnerung
. Kapitalmarkt
. Allgemeines Management
. Governance (Unternehmensführung)
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Aktuelle Konzernmandate:
===
. BioTouch International Executive Chair of the Board
. Envirotainer A/S, SE Member of the Board of Directors
. Belhaven Biopharma Member of the Board of Directors
. Cairn Therrapeutics Member of the Board of Directors
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Weitere aktuelle Mandate:
===
. n/a
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Letzte Aktualisierung: April 2024 Der Vergütungsbericht 2023 (Punkt 5 der Tagesordnung)
Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Der nachfolgende Vergütungsbericht stellt die im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Evotec SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") dar und erläutert diese. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zur Billigung vorgelegt.
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Beschlussfassung über die Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Die Struktur der Vergütung und die an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Beträge werden vom
Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Überprüfung werden die Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der von der Regierungskommission am 28. April 2022 beschlossenen
Fassung ("DCGK") angewendet sowie die Anforderungen gemäß § 87 AktG umgesetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mit Unterstützung des Vergütungs- und Nominierungsausschuss der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juni 2022 ein Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft (das "Vergütungssystem 2022") zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
ordentliche Hauptversammlung 2022 hat das Vergütungssystem 2022 mit 94,48 % positiven Stimmen gebilligt.
Das Vergütungssystem 2022 kann auf der Website der Evotec SE unter https://www.evotec.com/ eingesehen
werden.
A. Das Vergütungssystem 2022 findet für alle Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Anwendung, deren
Vertrag nach Inkrafttreten des Vergütungssystem 2022 mit der Hauptversammlung 2022 geschlossen oder
erneuert wurde. Zum 31. Dezember 2023 waren dies Dr. Cord Dohrmann und Laetitia Rouxel (siehe unten B).
Die Verträge mit Dr. Craig Johnstone und Dr. Matthias Evers wurden bereits im Januar 2022 und Mai 2022
geschlossen, mithin vor Inkrafttreten des neuen Vergütungssystems, und laufen noch bis Dezember 2026
(COO) bzw. April 2025 (CBO). Der Vertrag mit Dr. Werner Lanthaler lief vom März 2021 bis zur vorzeitigen
Beendigung im Januar 2024. Da die vor dem Inkrafttreten des neuen Vergütungssystem 2022 geschlossenen
Verträge noch die Gewährung von diskretionären Restricted Share Awards zum Vertragsbeginn beinhaltet
haben, hat der Aufsichtsrat beschlossen, diese Verträge nicht vorzeitig zu erneuern, sondern erst mit
deren Ablauf mögliche Anschlussverträge gemäß dem neuen Vergütungssystem auszugestalten.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juni 2021 hat die zuletzt durch Beschluss der
Hauptversammlung 2019 angepasste Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats mit einer Zustimmung von
97,83 % bestätigt und ein entsprechendes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
beschlossen.
Veränderung in der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 31. März 2023 ist der Vertrag von Herrn Enno Spillner als Chief Financial Officer
B. ausgelaufen. Mit Wirkung zum 01. April 2023 wurde Laetitia Rouxel für drei Jahre zum neuen Chief
Financial Officer bestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.
C. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Evotec SE
Überblick über die Anpassungen am Vergütungssystem in 2023
Nach intensivem Austausch mit den Aktionären, hatte der Aufsichtsrat entschieden der ordentlichen Hauptversammlung 2022
ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen, welches mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Im Jahr 2023 wurde dieses Vergütungssystem nicht verändert.
Der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Hauptversammlung 2023 mit gut 72% positiver Stimmen gebilligt.
I. Damit zeigt sich bereits eine deutliche gesteigerte Zustimmung gegenüber dem Vergütungsbericht für das Jahr 2021, der
von der Hauptversammlung 2022 noch mit nur 53% der positiven Stimmen gebilligt wurde. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass der Vergütungsbericht für das Jahr 2022 immer noch ein Geschäftsjahr beschrieb, welches zur Hälfte unter dem
Regime des alten Vergütungssystem stand und daher in der ersten Jahreshälfte auch noch die Gewährung der Resricted
Share Awards an COO und CBO erlaubte und berichtete. Das Geschäftsjahr 2023 stand ausschließlich unter dem Regime des
überprüften und überarbeiteten Vergütungssystem, welches von der Hauptversammlung 2022 mit 94,48 % der positiven
Stimmen gebilligt wurde. Über die Anpassungen hatten wir im Vergütungsbericht 2022 ausführlich berichtet.
Überblick über die wesentlichen Vergütungsbestandteile
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer festen erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einem
kurzfristigen einjährigen Jahresbonus und der langfristigen, mehrjährigen Vergütung zusammen. Weitere Bestandteile des
Vergütungssystems sind Nebenleistungen inklusive Zuschüsse zur Altersversorgung und die Übernahme von Reisekosten. Im
Einzelfall können darüber hinaus zusätzliche Vergütungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Beendigung
der Tätigkeit als Mitglied des Vorstands gewährt werden. Etwaige Aufwände werden im Rahmen der Maximalvergütung
berücksichtigt.
Die starke Orientierung an den Wachstumszielen der Evotec-Gruppe - bestehend aus der Evotec SE und ihren verbundenen
Unternehmen - in der kurzfristigen variablen Vergütung (Bonus) sowie die klare Aktienkursorientierung der langfristigen
variablen Vergütung (Share Performance Awards) sollen eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts fördern sowie
externe und interne Fehlanreize vermeiden. Es soll insbesondere vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der
kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen.
Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands hängt insbesondere vom Verantwortungsbereich des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, seiner individuellen und der Leistung des Gesamtvorstands und vom wirtschaftlichen und finanziellen
sowie strategischen und nachhaltigen Erfolg der Evotec-Gruppe ab und soll einen Anreiz für eine langfristige und
nachhaltige Unternehmensführung setzen und zugleich die Interessen der Mitglieder des Vorstands mit denen der Aktionäre
der Gesellschaft verknüpfen.
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
===
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen
Anstellungsvertrags geltenden Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex (sofern keine
Abweichung hiervon erklärt wurde). Im Januar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE die
Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aktualisiert und wie folgt ergänzt:
"Abweichend von Empfehlungen G.6 und G.10 erhält Herr Dr. Mario Polywka für seine vorübergehende Tätigkeit als Interim
CEO ab Januar 2024 keine langfristige, aktienbasierte variable Vergütung nach dem Vorstandsvergütungssystem. Aufgrund
II. der nur interimistischen Stellung als Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstands für die Dauer von höchstens
einem Jahr hält der Aufsichtsrat der Evotec SE es nicht für interessengerecht, eine langfristige variable Vergütung zu
gewähren deren Bemessungszeitraum weit über die Amtszeit als Vorstandsmitglied, und damit über die
Einflussnahmemöglichkeit auf die Zielerreichung, hinausgehen würde. Es soll im Sinne des Aktiengesetzes sowie des Kodex
zudem verhindert werden, dass die Incentivierungswirkung einer während der vorübergehenden Tätigkeit im Vorstand
gewährten langfristigen, aktienbasierten Vergütung nach Rückkehr in den Aufsichtsrat fortwirkt und möglicherweise zu
Zweifeln an der unabhängigen Ausübung der Kontrolltätigkeit führt. Die langfristige Förderung des Unternehmenswohls
sowie die Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolgs liegen bereits deshalb im Interesse
von Herrn Dr. Mario Polywka, weil er nach Abschluss seiner interimistischen Tätigkeit im Vorstand in den Aufsichtsrat
zurückkehren soll, und bedürfen daher keiner weiteren Incentivierung. Nach dem Ende der vorübergehenden
Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Mario Polywka wird die Vorstandsvergütung wieder vollständig den Empfehlungen des
Kodex entsprechen."
Zur Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Hinblick auf Umfang, Angemessenheit und Marktüblichkeit der
Vorstandsvergütung wird regelmäßig vom Aufsichtsrat, mit Unterstützung seines Vergütungs- und Nominierungsausschusses,
mit derzeit WillisTowersWatson (WTW) ein externer Experte konsultiert. Für den Angemessenheitsvergleich innerhalb von
Evotec SE (vertikale Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung) hat der Aufsichtsrat insbesondere die
Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt herangezogen und diese auch in der
zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. WTW hat für den Aufsichtsrat die horizontale und vertikale Üblichkeit des neuen
Vergütungssystems geprüft und bestätigt. Der Aufsichtsrat beobachtet das Vergütungsniveau für Vorstandsmitglieder in
vergleichbaren Unternehmen. Die zuletzt im Jahr 2021 für den Vergleich herangezogene Vergleichsgruppe^1 umfasste
deutsche und internationale Biotechnologie- und Pharmaunternehmen ähnlicher Größe und Komplexität, um Evotec's globaler
Präsenz und den potenziellen Märkten für die Rekrutierung von Vorstandsmitgliedern gerecht zu werden. Zukünftig soll
der für einen Marktvergleich herangezogene Benchmark auf einer Vergleichsgruppe mit deutschen Unternehmen
vergleichbarer Größe sowie einer zusätzlichen Vergleichsgruppe mit internationalen Unternehmen vergleichbarer Größe und
Industrie basieren. Die Vergleichsgruppe aus 2021 besitzt für das Geschäftsjahr 2023 weiterhin Gültigkeit. Die jeweils
aktuelle Vergleichsgruppe wird auch vorwärtsblickend im jeweiligen Vergütungsbericht offengelegt.
^1 Abcam, Bachem, Biotest, Carl Zeiss Meditec, Charles River, Clinigen, Galapagos, Genmab, Ligand, Morphosys, QIAGEN,
Siegfried Pharma, Stallergenes, Sartorius, Tecan und MedPace.
Leistungsunabhängige feste Vergütungskomponenten
Grundvergütung
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine vertraglich vereinbarte feste Grundvergütung, die in zwölf gleichen
Monatsgehältern unter Einbehaltung gesetzlicher Abzüge am Ende jedes Monats gezahlt wird. Bei unterjährigem Ein- oder
Austritt eines Vorstandsmitglieds wird die Grundvergütung zeitanteilig gewährt.
Die Evotec-Gruppe legte innerhalb der letzten fünf Jahre ein beeindruckendes Wachstum vor: die Anzahl der Mitarbeiter
stieg von etwa 2.200 am Anfang 2018 auf etwa über 5.000 Mitarbeiter Ende 2023, die Marktkapitalisierung stieg im
gleichen Zeitraum von knapp 2 Milliarden EUR auf zeitweise über 5 Milliarden EUR. Das Mutterunternehmen Evotec SE wurde im
September 2018 in den MDAX aufgenommen und ist seit November 2021 im NASDAQ notiert. Das resultierende Vergütungsniveau
liegt unterhalb des Medians der Vergleichsgruppe. Die Grundvergütung wurde in 2023 nicht angepasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die jährliche Grundvergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 dar:
Vorstandsmitglied Funktion Grundvergütung 2023 Grundvergütung 2022
(in Tsd. EUR) (in Tsd. EUR)^1
Dr. Werner Lanthaler Vorstandsvorsitzender (CEO) 600 600
Dr. Cord Dohrmann Mitglied des Vorstands (CSO) 450 417
Dr. Matthias Evers Mitglied des Vorstands (CBO) 400 267
Dr. Craig Johnstone Mitglied des Vorstands (COO) 400 400
Laetitia Rouxel Mitglied des Vorstands (CFO) 338 -
Enno Spillner Mitglied des Vorstands (CFO) 80 320
===
^1 Das Jahresgrundgehalt von Dr. Cord Dohrmann wurde mit Wirkung vom 01.09.2022 um 50.000 EUR auf 450.000 EUR erhöht.
Daraus ergibt sich eine durchschnittliche feste Grundvergütung von knapp 417.000 EUR für das Geschäftsjahr 2022.
Nebenleistungen III. Zusätzlich zur festen Grundvergütung, erhalten die Vorstandsmitglieder individuell abgestimmte Nebenleistungen, wie
Zuschüsse zur Altersversorgung und den Schulgebühren für eigene Kinder, Fahrtkostenzuschüsse, Beiträge zu Kranken- und
Unfallversicherung, sowie dem geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens oder einer Zulage für ein
Privatfahrzeug (Car Allowance). Der Aufsichtsrat kann ferner im pflichtgemäßen Ermessen und nach festgestellter
signifikanter Änderung des Bedarfs vorübergehend die Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen (z.B.
Sicherheitsmaßnahmen) erstatten. Zudem können den Vorstandsmitgliedern einmalige Leistungen wie beispielsweise
Sonderleistungen bei Neueintritt gewährt werden. Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung der Nebenleistungen pro
Vorstandsmitglied:
===
Zuschüsse zur Car Reisekosten- Sonstige
Vorstandsmitglied Funktion Altersversorgung (in Tsd. allowance zuschuss (in Tsd. (in Tsd. EUR)^
EUR) (in Tsd. EUR) EUR) 1,2
Dr. Werner Vorstandsvorsitzender 60 15 60 6
Lanthaler (CEO)
Dr. Cord Dohrmann Mitglied des Vorstands 35 15 - 6
(CSO)
Dr. Matthias Evers Mitglied des Vorstands 35 15 - 4
(CBO)
Dr. Craig Mitglied des Vorstands 27 15 - -
Johnstone (COO)
Mitglied des Vorstands
Laetitia Rouxel (CFO) 26 - 45 300
(seit April März 2023)
Mitglied des Vorstands
Enno Spillner (CFO) 6 4 6 6
(bis März 2023)
===
^1 Sonstige Nebenleistungen umfassen verschiedene Versicherungen für die in Deutschland ansässigen Vorstände.
^2 300.000 EUR sign on bonus for Laetitia Rouxel
Leistungsabhängige variable Vergütungskomponenten
Unter Bezugnahme auf die oben genannten Grundsätze ist die Vorstandsvergütung an den Unternehmenserfolg und das
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 03, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)