24.05.2024 16:15:34 - dpa-AFX: EU-Richtlinie nicht umgesetzt: Brüssel eröffnet Verfahren gegen Berlin

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wegen einer nicht umgesetzten EU-Richtlinie zum
Arbeitsschutz leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland ein.
Konkret geht es bei der Richtlinie darum, stärker gegen Gefahren durch Krebs
erzeugende Stoffe vorzugehen, wie aus Angaben der Brüsseler Behörde von Freitag
hervorgeht. Deutschland sowie elf weitere EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit,
auf die Vorwürfe zu reagieren.

Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz hatte sich die EU Ende 2021 darauf geeinigt, neue Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe anzupassen
beziehungsweise einzuführen. Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen
und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen - unter anderem in vielen
Industrie- und Konsumgütern vorhanden - sowie Benzol, das auch bei der
Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin
enthalten ist.

Die neuen Regeln sollen das Risiko von Millionen Arbeitnehmern reduzieren,
krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein. Grundlage war ein Vorschlag der
EU-Kommission von September 2020, die EU-Richtlinie über Karzinogene und
Mutagene - also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können - zu
überarbeiten. Das Vorhaben war Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von
Krebs.

Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die Vorbehalte
der Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde das Verfahren
vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen./mjm/DP/ngu

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