23.05.2024 18:04:10 - dpa-AFX: Urteil: Energieversorger muss Online-Kündigung einfacher gestalten

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem
Energieversorger am Donnerstag verboten, seinen Online-Kündigungsprozess für
Strom und Gasverträge drei- statt zweistufig aufzubauen. Das Gericht verwies für
seine Entscheidung auf die gesetzliche Regelung in § 312k des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).

Demnach beginnt der Kündigungsprozess mit einer "Kündigungsschaltfläche",
nach deren Betätigung der Verbraucher unmittelbar auf eine "Bestätigungsseite"
geführt wird. Auf dieser könne der Verbraucher Angaben zu seiner Kündigung
machen. Sie muss laut Gesetz wiederum einen Bestätigungsbutton mit einer
eindeutigen Formulierung wie "jetzt kündigen" enthalten.

Der Versorger hatte als Zwischenschritt noch eine Eingabe von Benutzername
und Passwort oder von Vertragskontonummer und Postleitzahl der Verbrauchsstelle
verlangt. Die Bestätigungsseite sei damit nicht "unmittelbar und leicht
zugänglich" gewesen, wie es das Gesetz erfordert.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Das Urteil (Az. 20 UKI 3/23) ist nicht rechtskräftig. Der Senat habe eine Revision zugelassen, weil bislang eine
höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 312k BGB fehle, hieß es./tob/DP/ngu

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