15.05.2024 14:54:58 - dpa-AFX: POLITIK/STICHWORT: Urteil in Halle: Was das für Höckes Führungszeugnis bedeutet

BERLIN (dpa-AFX) - Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist wegen der
Verwendung einer SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Doch wann
genau gilt man eigentlich als vorbestraft? Und was unterscheidet einen Eintrag
ins Führungszeugnis von einem im Bundeszentralregister? Die wichtigsten Fakten
im Überblick:

Ob bei der Bewerbung um einen Job, für eine Aufnahme in einen Verein oder
für ein öffentliches Amt: Nicht selten wird nach Vorstrafen gefragt.
Grundsätzlich gilt: Vorbestraft ist man immer, wenn man rechtskräftig verurteilt
wurde - egal, wie hoch die Strafe ist. Das werde dann auch im
Bundeszentralregister eingetragen, so das Landgericht Halle auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur.

In diesem Register werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen
Verurteilungen durch deutsche Gerichte vermerkt. Es dient dazu, Vorstrafen einer
Person zu dokumentieren und bei neuen Strafverfahren darüber Auskunft geben zu
können.

Das Landgericht Halle hatte am Dienstag entschieden, dass Höcke 100
Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. "Selbst wenn es eine Geldstrafe in Höhe
von 20 Tagessätzen ist, dann wird auch das im Bundeszentralregister
eingetragen", sagt Adina Kessler-Jensch, Pressesprecherin des Landgerichts.

Doch bekommt man dann auch direkt einen Eintrag ins Führungszeugnis? Nein,
so Kessler-Jensch. Laut Bundeszentralregistergesetz gibt es nur dann einen
Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze
übersteigt - sofern es keine weiteren Einträge im Zentralregister gibt.

Für Höckes Fall würde das, falls das Urteil rechtskräftig wird, einen
Eintrag sowohl im Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis
bedeuten./skc/DP/stk

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