15.05.2024 17:20:51 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP/Nach Höcke-Urteil: Rechtsmittel werden geprüft

HALLE (dpa-AFX) - Nachdem das Landgericht Halle ein Urteil gegen den
AfD-Politiker Björn Höcke gesprochen hat, prüfen Staatsanwaltschaft und
Verteidigung mögliche Rechtsmittel. Das hatten sowohl Staatsanwaltschaft als
auch die Verteidigung des AfD-Politikers auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur angekündigt. Infrage kommt in diesem Fall nur eine Revision.

Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen diese einlegten, sagte
einer von Höckes drei Anwälten, Ralf Hornemann, am Mittwoch auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur. Über die Einlegung der Revision sei noch nicht
abschließend entschieden, teilte auch die Staatsanwaltschaft Halle am Mittwoch
mit.

Das Landgericht sah es am Dienstag nach vier Verhandlungstagen als erwiesen
an, dass Thüringens AfD-Chef Höcke wissentlich in einer Rede im
sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung)
der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit
Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der
52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Höcke hatte die Vorwürfe
gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.

Sollten Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision einlegen, würde der
Fall an den Bundesgerichtshof gehen. Dieser würde das Urteil dann allerdings nur
auf Gesetzesverletzungen prüfen, erklärte die Sprecherin des Landgerichts Halle,
Adina Kessler-Jensch. "Es werden also nicht noch mal Beweise erhoben oder
Ähnliches." Für die Entscheidung, ob eine Revision eingelegt wird, bleibt
Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun eine Woche ab Urteilsverkündung.

Sollte das Urteil gegen Höcke rechtskräftig werden, würde er als vorbestraft gelten. Denn grundsätzlich gilt: Vorbestraft ist man immer, wenn man
rechtskräftig verurteilt wurde - egal, wie hoch die Strafe ist.

Das würde dann auch im Bundeszentralregister eingetragen, so Kessler-Jensch. In diesem Register werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen
durch deutsche Gerichte vermerkt. Es dient dazu, Vorstrafen einer Person zu
dokumentieren und bei neuen Strafverfahren darüber Auskunft geben zu können.

Einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis gibt es jedoch laut
Bundeszentralregistergesetz erst, wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze übersteigt -
sofern es keine weiteren Einträge im Zentralregister gibt. Für Höckes Fall würde
das also - falls das Urteil rechtskräftig wird - einen Eintrag sowohl im
Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis bedeuten.

Vor Verkündung des Urteils am Dienstag hatte einer von Höckes Anwälten
erklärt, die Verteidigung werde "die Sache nach ganz oben treiben", sollte gegen
Höcke eine Strafe verhängt werden. Nach Angaben des Anwalts will die
Verteidigung des AfD-Manns also - falls nötig - bis vor den Europäischen
Gerichtshof ziehen. Das Urteil widerspreche dem Begriff der Meinungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe
von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke
gefordert./ija/DP/men

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