17.05.2024 13:05:06 - dpa-AFX: Habeck-Ministerium will Urteil zu Klimaschutz prüfen

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesklimaministerium will das jüngste Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg zum Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung nach eigenen Aussagen erst einmal prüfen. Das gelte auch für die
Entscheidung, ob die Bundesregierung Revision einlegen werde oder nicht,
erklärte eine Sprecherin des Klimaschutzministeriums am Freitag in Berlin. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hatte am Donnerstagabend zwei Klagen
der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung dazu verurteilt,
ihre Klimaschutz-Maßnahmen zu verschärfen. Nach Auffassung des Gerichts sind die
bislang geplanten Maßnahmen der Ampel-Koalition unzureichend, um die deutschen
Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die Bundesregierung müsse sich dieses Urteil "und seine Begründungen genau
anschauen", danach werde über das weitere Vorgehen beraten, sagte die Sprecherin
weiter. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung nach
Zustellung des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen.
Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Bis das gesamte Urteil samt
schriftlicher Begründung vorliegt, kann es den Angaben zufolge noch etwas
dauern.

Die Sprecherin des Klimaministeriums machte deutlich, dass Deutschland bis
2030 gegenüber 1990 "deutlich weniger Treibhausgase ausstoßen" wolle. Das
konkrete Ziel sei eine Reduktion von 65 Prozent. Dafür habe die Bundesregierung
im Oktober 2023 "ein umfassendes Klimaprogramm vorgelegt", mit der die
bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent reduziert werden könne.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle hatte bei der mündlichen
Urteilsbegründung unter anderem bemängelt, dass trotz der Maßnahmen, die die
Bundesregierung bislang vorgelegt habe, bis 2030 eine Gesamtlücke von circa 200
Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten klaffe. Das sei die Menge an
Treibhausgasen, die Deutschland bis dahin zusätzlich einsparen müsste, um die
Klimaziele erreichen zu können. Nach dem nun ergangenen Urteil hat die
Bundesregierung keinen ausreichend konkreten und realistischen Plan vorgelegt,
wie das zu schaffen sei.

Die Sprecherin des Klimaministeriums erklärte, dass die Bundesregierung sich dieser schwierigen Aufgabe bewusst sei. "Wir haben das auch immer transparent
gemacht, dass das Maßnahmenpaket im Klimaschutzprogramm allein nicht ausreichen
kann", sagte sie. Das jetzige Gerichtsurteil bestätige diesen
Nachsteuerungsbedarf. Es sei auch durchaus möglich, die klaffende Lücke zu
schließen, erklärte sie weiter. Dafür müsse die Bundesregierung nur Kurs halten
und ihre Programme entschlossen umsetzen. Das Gericht kommt in seinem Urteil
sehr explizit nicht zu diesem Schluss, sondern betont, dass "das
Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf
unrealistischen Annahmen beruhe", wie es in der entsprechenden Mitteilung zum
Urteil heißt./faa/DP/men

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