27.06.2024 12:32:40 - dpa-AFX: POLITIK: Ermittler durchsuchen im Fall Bystron auch Objekte in Tschechien

BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Zuge der Geldwäsche- und
Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron haben
Ermittler nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag erneut
mehrere Objekte durchsucht - dieses Mal auch in Tschechien. Die
Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte auf Anfrage ohne Nennung eines
Namens lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen
Geldwäsche und Bestechlichkeit, "um weitere Beweismittel sicherzustellen".
Durchsucht wurde demnach beim Beschuldigten, also dem
AfD-Bundestagsabgeordneten, und Zeugen.

Zuvor hatte der Bundestag am Donnerstagvormittag per Abstimmung die
Genehmigung zum Vollzug erteilt. Für Durchsuchungen braucht es jeweils eine
solche Einzelgenehmigung. Zuerst hatte das ZDF von der Aktion berichtet.

Abgeordnetenbüro schon im Mai durchsucht

Es handelt sich um die mittlerweile dritte größere Durchsuchungsaktion in
dem Fall. Im Mai hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons
Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis
München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal
"Voice of Europe" Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne
Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität vor den
Durchsuchungen im Mai aufgehoben.

Bystron selbst wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnete das Verfahren
als politisch motiviert. Mit Blick auf die erneuten Durchsuchungen am Donnerstag
sagte der AfD-Politiker: "Bei mittlerweile zwölf Hausdurchsuchungen in
Deutschland wurde nichts Belastendes gefunden, weil die Vorwürfe keine Grundlage
haben. Das wird nach den weiteren Durchsuchungen auch so bleiben." Bis zum
rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittler müssen bald Zwangspause einlegen

Die Durchsuchungsaktion kam, kurz bevor die Ermittler im Fall Bystron wegen
dessen Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen müssen. Mit
dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf
Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt
werden darf nach der Bekanntgabe erst, wenn Bystrons Immunität vom
Europaparlament aufgehoben werden sollte./fjm/DP/jha

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