23.05.2024 13:39:48 - dpa-AFX: POLITIK: 'Königreich Deutschland' darf nicht als Aufsichtsbehörde benannt werden

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf
darf im Impressum seines Internetauftritts weder "Königreich Deutschland" als
Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs
verweisen. Beides sei irreführend, befand das Oberlandesgericht in Düsseldorf am
Donnerstag (I 20 Ukl 6/23). Das Gericht gab damit einer Klage der
Verbraucherzentrale Hessen statt. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem
Betreiber nun 250 000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Das zur "Reichsbürger"-Szene zählende sogenannte "Königreich Deutschland"
wird im NRW-Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die
Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet, sie wurde von
Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum "König von Deutschland" ernannte.

Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen "Übertritt" zum
"Königreich" der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfasssungschutz. Das
"Betriebsregister 2022" des "Königreichs" führt die in Düsseldorf ansässige
Kampfsport-Schule als dem "Königreich" zugehörig auf./fc/DP/ngu

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