17.05.2024 15:48:46 - dpa-AFX: ROUNDUP: Europarat verabschiedet KI-Konvention

STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der
Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. "Mit
diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI
sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die
Demokratie respektiert", sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija
Pej?inovi? Buri?, am Freitag in Straßburg. Die Europäische Union hatte sich
bereits im Dezember auf ein Gesetz zur KI geeinigt, nun folgt der Europarat, der
von der EU unabhängig ist.

Länder weltweit können beitreten

Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des
Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock
bezeichnete die Konvention daher als "Meilenstein". Das Abkommen "zeigt auch,
dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention
zur künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen
Kontinenten anschließen", so die Grünen-Politikerin.

Zu den 46 Mitgliedern des Europarats gehören alle 27 Länder der EU, aber
auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Er ist damit zuständig für 680
Millionen Menschen - von Grönland bis Aserbaidschan. An den Verhandlungen
beteiligt waren auch die USA, Israel oder Kanada als Beobachterstaaten. Daher
war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und
beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die
Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.

Ein Abkommen mit vielen Ausnahmen

Der Vertrag legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und
Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die
Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot
und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es. Außerdem müsse dafür gesorgt
werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu
untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige
Aufsichtsmechanismen einrichten.

Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben
allerdings nicht. Auch können sich die Staaten bei der Regulierung des
Privatsektors aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene
Maßnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme,
hieß es seitens des Europarats. Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen
verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde.

Angela Müller von Algorithm Watch bezeichnete es grundsätzlich als
"wertvolles Signal mit Ausstrahlungskraft", dass der Europarat anerkenne, dass
es für den Schutz der Menschenrechte Regeln für den Umgang mit KI brauche. Der
Vertrag hinterlasse aber einen "bitteren Nachgeschmack", da er diesen Zielen
nicht gerecht werde. "Und obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Tech-Konzerne
mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche
Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie
dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Er vertraut
darauf, dass eine reine Selbstregulierung von Unternehmen ausreichen wird, um
Menschenrechte und Demokratie zu schützen", sagte Müller der dpa.

Datenschutzbeauftragter: Rote Linien fehlen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer "verpassten
Gelegenheit" werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an
roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das
Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.

Deutschland muss nun in den kommenden Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats umsetzen und in nationales Recht gießen.
"Die Bundesregierung kann Versäumnisse von Europarat und EU zumindest teilweise
ausbügeln, indem sie bestimmte KI-Anwendungen verbietet, etwa zur
Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit", so Müller von Algorithm
Watch./rew/DP/men
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
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