14.05.2024 06:21:25 - dpa-AFX: Verbraucherzentrale verzichtet auf Klage gegen Temu

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer sehen vorerst von einer Klage gegen
den chinesischen Onlinehändler Temu ab. "Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet
hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind
ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte die Vorständin des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, am Dienstag der
Deutschen Presse-Agentur. Die hinter der Temu stehende Whaleco Technology
Limited habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb könne ein
Gerichtsprozess vermieden werden.

Ein Sprecher von Temu sagte auf Nachfrage: "Wir legen großen Wert auf die
Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland.
Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit
allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback." Die Unterzeichnung der
Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt.

Pop: vzbv kann bei Verstoß eine Vertragsstrafe fordern

Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt,
rechtliche Schritte zu prüfen. Der Vorwurf: Die Plattform verunsichere und
übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen
Bewertungen und manipulativen Designs ("Dark Patterns"). Zu den monierten
Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise
wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb".

Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es künftig nicht mehr geben.
Laut Verbraucherzentrale muss bei Rabatten für Verbraucher erkennbar sein,
worauf sich ein Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen
Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und
die Mängel abgestellt, hieß es. Pop kündigte an, man werde im Blick behalten, ob
sich der Online-Marktplatz an die Vereinbarungen halte. Bei einem erneuten
Verstoß werde man eine Vertragsstrafe fordern. Der Verband hatte zuletzt auch
die Plattform Shein abgemahnt.

"Temu setzt ständig neue Kaufanreize"

Bundesregierung und Einzelhandel beobachten die Entwicklung von
Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge. "Spiele, Glücksräder,
Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen",
sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. "Temu
setzt ständig neue Kaufanreize." Im Digitale Dienste-Gesetz der EU sei die
manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. "Daher ist es
wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden", so Rohleder.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland
(HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: "Testkäufe durch eigene
Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer
Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der
Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen." Aufgrund der
großen Masse an Lieferungen könnten die Behörden die Artikel bei der Einfuhr
nicht ausreichend kontrollieren. Laut HDE kommen inzwischen rund 45 Prozent der
online im Ausland bestellten Artikel aus China./cr/DP/zb

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