24.06.2024 19:10:48 - EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt

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EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt
2024-06-24 / 19:09 CET/CEST
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(Marktmissbrauchsverordnung)
Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt
VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 24. Juni 2024
Die VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hat heute dem Vorstand der BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") ein konkretisiertes Verlangen zur
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher
Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5
UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.
Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs.
5 UmwG. Die VIB hat die angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der BBI festgelegt.
Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten
Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat
aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung bestätigen wird.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft
soll in Kürze abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die einen
Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,96 je Aktie fassen soll ("Übertragungsbeschluss"), wird voraussichtlich am
13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung
vorgelegt werden soll ("Verschmelzungsbeschluss"), wird am 14. August 2024 stattfinden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von der zustimmenden Beschlussfassung der
ordentlichen Hauptversammlung der BBI über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der
ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses
in das Handelsregister der BBI und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG
Kontakt
VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
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