08.12.2023 11:34:45 - BGH urteilt im Februar zu Barrierefreiheit bei Mehrparteienhäusern

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof wird erst im neuen Jahr sein Urteil zu Voraussetzungen und Grenzen für barrierefreie Zugänge an Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern sprechen. Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mitteilte, wird es am 9. Februar (9.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Fälle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen. Die Reform hat zu offenen Rechtsfragen geführt./asn/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TAG IMMOBILIEN AG 830350 Frankfurt 14,360 16.08.24 09:31:58 -0,130 -0,90% 0,000 0,000 14,370 14,360
LEG IMMOBILIEN SE NA O.N. LEG111 Frankfurt 83,540 16.08.24 21:49:17 -1,100 -1,30% 0,000 0,000 84,300 83,540
VONOVIA SE NA O.N. A1ML7J Frankfurt 29,390 16.08.24 20:01:25 -0,180 -0,61% 0,000 0,000 29,330 29,390
ADLER GROUP S.A. NPV A14U78 Frankfurt 0,173 16.08.24 17:21:28 -0,005 -2,81% 0,000 0,000 0,175 0,173

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH