12.07.2023 15:05:32 - EQS-HV: LEHNER INVESTMENTS AG: Bekanntmachung der -2-

DJ EQS-HV: LEHNER INVESTMENTS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2023 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LEHNER INVESTMENTS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2023 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2023-07-12 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LEHNER INVESTMENTS AG München - ISIN DE000A2DA406 - - WKN A2DA40 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
18. August 2023 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, MESZ)

in den Räumlichkeiten des Criterion Conference Center, Aschauer Straße 28 - 32, 81549 München, (zentraler Eingang:
Aschauer Straße 30) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 AktG
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 AktG der Hauptversammlung die folgenden
Vorlagen zugänglich:
1.            .             den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie 
.             den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022. 

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Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite

der Gesellschaft unter

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zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall
gesetzlich nicht vorgesehen. Vielmehr sind die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
lediglich zugänglich zu machen, weswegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung erfolgt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates soll im Wege der
Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr. Christian Badura, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr
a) 2022, Entlastung zu erteilen;
3.
Herrn Florian Haslinger, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr
b) 2022, Entlastung zu erteilen;
Herrn Rainer Thibaut, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2022,
c)            Entlastung zu erteilen; sowie 
d)            Frau Susan Hoffmeister-Becker, für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 

2022, Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 4. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die VEDA WP GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum

Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

In der Hauptversammlung vom 08. August 2018 wurden Herr Dr. Christian Badura, der Vorsitzende des

Aufsichtsrates, Herr Florian Haslinger, der vormals stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates,

sowie Frau Susan Hoffmeister jeweils bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über ihre

Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,

in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt, so dass

ihre Amtszeit bis zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2022 endet.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Florian Haslinger, legte sein Mandat mit

Schreiben vom 08. November 2022 bereits mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das

Geschäftsjahr 2021 nach § 9 Abs. 5 der Satzung nieder. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.

Dezember 2022 wurde deshalb Herr Rainer Thibaut zum neuen Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beendigung

der vorgenannten ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen

Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des

Aufsichtsrates gewählt.

Vor diesem Hintergrund ist der Aufsichtsrat insgesamt neu zu wählen. 5. Gemäß §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1 Var. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung

der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre, die von der

Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb zur Wiederwahl vor,

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Herrn Dr. Christian Badura, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WB Legal, wohnhaft in
.             Sauerlach, 
.             Herrn Rainer Thibaut, Vorstandsmitglied der ascent AG, wohnhaft in Graben-Neudorf, sowie 
.             Frau Susan Hoffmeister-Becker, Geschäftsführerin der CROSS ALLIANCE GmbH, wohnhaft in 

Gröbenzell,
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mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der

ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der

Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu

Mitgliedern des Aufsichtsrates zu bestellen.

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Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lehnerinvestments.com/
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weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und die folgenden Unterlagen

zugänglich:

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.             die Einladung zur Hauptversammlung 
1.            .             der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 
.             der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 sowie 
.             die Vollmachtsformulare für die Ausübung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter der 

Gesellschaft bzw. durch Dritte
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Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre

zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der

Unterlagen zugesandt.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge

und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich

gemacht werden. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte,

insbesondere des Stimmrechts

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Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß
§ 13 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet
a. und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens
am 11. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein
und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag bzw. Record Date),
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 12, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)

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d.h. auf den 28. Juli 2023, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.
Nach Eingang des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes unter obiger Adresse oder E-Mail-Adresse
werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung per Post übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass
die vorherige Übersendung bzw. der Besitz der Eintrittskarten keine Teilnahmebedingung darstellen,
sondern lediglich ein organisatorisches Hilfsmittel.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der
sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die von der Gesellschaft
b. benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts-
und Weisungsformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen oder bei der oben genannten Adresse der Anmeldestelle angefordert werden. Wenn Sie das
Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die folgende Adresse oder
E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 17. Augst 2023,
24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen:
LEHNER INVESTMENTS AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben

zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Erhält der Stimmrechtsvertreter

auf mehreren Übermittlungswegen (Post oder E-Mail) Vollmachten und Weisungen, wird unabhängig vom

Übermittlungsweg die zuletzt eingegangene formgültige Vollmacht und Weisung als verbindlich erachtet.

Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen bei der

Gesellschaft eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender

Reihenfolge berücksichtigt, wobei die jeweils früher genannte Alternative maßgeblich ist: 1. per E-Mail

und 2. per Post.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der

Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien

ausüben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigem

Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung durch den Aktionär oder seinen

Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch

ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in

jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind

verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die

Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter sind der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt

bekommen, beigelegt.

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Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Darüber hinaus können Aktionäre ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben kann. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung und
ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor
als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der
c. Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts von einem Bevollmächtigten
vertreten lassen möchten, finden ein Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarten, die ihnen
nach fristgerechter Anmeldung und ordnungsgemäßem besonderen Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugeschickt wird. Darüber hinaus kann ein
Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende
Adresse oder E-Mail-Adresse, wobei insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen
kann (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung
gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse oder E-Mail-Adresse
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Erfolgt die Erteilung oder
der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf
einem der vorgenannten Übermittlungswege, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft
bis 17. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Eingang bei der Gesellschaft, übermittelt werden.

Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine der
in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 12, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
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