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EQS-News: LEHNER INVESTMENTS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LEHNER INVESTMENTS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2023 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2023-07-12 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LEHNER INVESTMENTS AG München - ISIN DE000A2DA406 - - WKN A2DA40 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
18. August 2023 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, MESZ)
in den Räumlichkeiten des Criterion Conference Center, Aschauer Straße 28 - 32, 81549 München, (zentraler Eingang:
Aschauer Straße 30) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 AktG
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 AktG der Hauptversammlung die folgenden
Vorlagen zugänglich:
1. . den festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie
. den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022.
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Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter
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zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall
gesetzlich nicht vorgesehen. Vielmehr sind die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
lediglich zugänglich zu machen, weswegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung erfolgt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates soll im Wege der
Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Dr. Christian Badura, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr
a) 2022, Entlastung zu erteilen;
3.
Herrn Florian Haslinger, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr
b) 2022, Entlastung zu erteilen;
Herrn Rainer Thibaut, für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2022,
c) Entlastung zu erteilen; sowie
d) Frau Susan Hoffmeister-Becker, für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr
2022, Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 4. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die VEDA WP GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
In der Hauptversammlung vom 08. August 2018 wurden Herr Dr. Christian Badura, der Vorsitzende des
Aufsichtsrates, Herr Florian Haslinger, der vormals stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates,
sowie Frau Susan Hoffmeister jeweils bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt, so dass
ihre Amtszeit bis zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2022 endet.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Florian Haslinger, legte sein Mandat mit
Schreiben vom 08. November 2022 bereits mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2021 nach § 9 Abs. 5 der Satzung nieder. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.
Dezember 2022 wurde deshalb Herr Rainer Thibaut zum neuen Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beendigung
der vorgenannten ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrates gewählt.
Vor diesem Hintergrund ist der Aufsichtsrat insgesamt neu zu wählen. 5. Gemäß §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1 Var. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb zur Wiederwahl vor,
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Herrn Dr. Christian Badura, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WB Legal, wohnhaft in
. Sauerlach,
. Herrn Rainer Thibaut, Vorstandsmitglied der ascent AG, wohnhaft in Graben-Neudorf, sowie
. Frau Susan Hoffmeister-Becker, Geschäftsführerin der CROSS ALLIANCE GmbH, wohnhaft in
Gröbenzell,
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mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrates zu bestellen.
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Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lehnerinvestments.com/
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weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und die folgenden Unterlagen
zugänglich:
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. die Einladung zur Hauptversammlung
1. . der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022
. der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 sowie
. die Vollmachtsformulare für die Ausübung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bzw. durch Dritte
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Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen zugesandt.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich
gemacht werden. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts
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Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß
§ 13 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet
a. und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens
am 11. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein
und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag bzw. Record Date),
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July 12, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)