07.08.2023 16:00:30 - PTA-HV: SCHNIGGE Capital Markets SE: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Hamburg (pta/07.08.2023/16:00) - SCHNIGGE Capital Markets SE, Hamburg

ISIN DE000A0EKK20, WKN A0EKK2

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 14. September 2023 um 9.00 Uhr

im Restaurant Leandros,? Meiendorfer Mühlenweg 35, 22393 Hamburg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

?Tagesordnung

1. Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember der Jahre 2017 bis 2022, der Lageberichte der Geschäftsführenden Direktoren sowie die erläuternden Angaben nach § 289a des Handelsgesetzbuchs ("HGB") sowie der Berichte des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2022

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Verwaltungsrat die von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember der Jahre 2017 bis 2022 gemäß § 47 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (" SEAG") bereits gebilligt hat und diese damit festgestellt sind.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/

eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Da die Gesellschaft in allen vorbezeichneten Geschäftsjahren einen Bilanzverlust erzielt hat, ist kein Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen.

2. Beschlussfassungen über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2017 bis 2022

2.1. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber, Jochen Heim und Christian Maria Kreuser, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

2.2. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber, Jochen Heim und Christian Maria Kreuser, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

Ab dem 16.10.2018 wurden die beiden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber und Jochen Heim, gem. Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt am Main als Eigenverwalter ernannt.

2.3. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber und Jochen Heim, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

2.4. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber und Jochen Heim, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

2.5. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden geschäftsführenden Direktoren, Florian Weber und Jochen Heim, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen, jedoch dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden geschäftsführenden Direktor Rouven de Haan für seine Amtszeit in diesem Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

2.6. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden geschäftsführenden Direktor Florian Weber für seine Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen, jedoch den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden geschäftsführenden Direktoren Rouven de Haan und Andreas Uelhoff für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2017 bis 2022

3.1. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Dr. Jürgen Frodermann (Vorsitzender des Verwaltungsrates seit 20.02.2017), Dr. Siegfried Jaschinski (stellvertretender Vorsitzender bis zum 02.01.2017), Stephan Blohm (seit 17.01.2017, stellvertretender Vorsitzender seit 20.02.2017) und Stefan L. Volk (seit 17.01.2017), für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

3.2. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Dr. Jürgen Frodermann (bis 15.10.2018), Florian Weber (15.10.2018), Jochen Heim (bis 13.08.2018), Stefan Volk (bis 15.10.2018) und Stephan Blohm (bis 15.02.2018), für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

3.3. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Jochen Heim, Dr. Wilhelm Hegenbart und Friedrich Graf zu Rantzau, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

3.4. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Jochen Heim, Dr. Wilhelm Hegenbart und Friedrich Graf zu Rantzau, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen.

3.5. Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Verwaltungsrats, Jochen Heim, für seine Amtszeit in diesem Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen, jedoch den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Till F. Gegner, Jochen Wenzel und Dr. Manfred Voss, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.6. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats, Thomas E. Gätcke, Dr. Rainer Ropohl und Till F. Gegner, für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die TAXON GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat vor, die TAXON GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

5. Wahlen zum Verwaltungsrat

Die derzeit amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats sind sämtlich gerichtlich bestellt worden. Ihr Amt endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der ein neuer Verwaltungsrat gewählt werden kann. Der Verwaltungsrat muss daher auf der anstehenden Hauptversammlung neu gewählt werden.

Gemäß Art. 43 Abs. 2, 3 Satz 1 SE-VO in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 Halbsatz 1, 28 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der SCHNIGGE Capital Markets SE besteht der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Mindestzahl beträgt 3 Verwaltungsratsmitglieder (§ 23 Abs. 1 SEAG). Die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind ("Nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder"), müssen gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung immer die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Personen in den Verwaltungsrat zu wählen:

5.1. Herrn Thomas Ernst Gätcke, wohnhaft in Goslar, Notar a.D., Rechtsanwalt, selbstständig

5.2. Herrn Dr. Rainer Ropohl, wohnhaft in Hannover, Notar a.D., Rechtsanwalt, selbstständig

5.3. Herrn Till Fabian Gegner, wohnhaft in Hamburg, selbständiger Unternehmensberater

5.4. Herrn Rouven de Haan, wohnhaft in Heiligenhaus, geschäftsführender Direktor der Schnigge Capital Markets SE

5.5. Herrn Andreas Paul Uelhoff, wohnhaft in Hamburg, Geschäftsführer der Eule Corporate Capital GmbH in Hamburg

Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 14. September 2023. Das Amt eines jeden Verwaltungsratsmitglieds endet gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über dessen Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet) und spätestens sechs Jahre nach der Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Verwaltungsratsmitglieder können (mehrfach) wiederbestellt werden. Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus und rückt kein Ersatzmitglied nach, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Hauptversammlung keine längere Amtszeit für dieses Mitglied beschließt.

Kurze Lebensläufe über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Angaben zu Mitgliedschaften mit Informationen über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat können für jeden Kandidaten auf der Homepage der Gesellschaft unter

https://www.schnigge.de/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgerufen werden.

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August 07, 2023 10:00 ET (14:00 GMT)
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