07.02.2024 17:25:12 - EQS-HV: MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MeVis Medical Solutions AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2024 in Bremen mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-02-07 / 17:25 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Eindeutige Kennung des Ereignisses: M3V032024oHV
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 19. März 2024, um 10:00 Uhr MEZ im Atlantic Hotel Universum, Saal 1b, Wiener
Straße 4 in 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Bremen.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2023 sowie des Lageberichtes für die MeVis
Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite
1. der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
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eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung
zugänglich gemacht und erläutert.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.
September 2023) amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30.
September 2023) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 (1. Oktober
2023 bis 30. September 2024) zu wählen. 4.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in
Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich
einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der Vergütungsbericht wurde
gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG enthalten
sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die
Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr zu beschließen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung bei den ergänzenden Angaben zu
Tagesordnungspunkt 5 abgedruckt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu billigen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5:
Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG mitsamt Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß §
162 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022/2023 vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023
Vorbemerkungen
Im nachfolgenden Vergütungsbericht berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis Medical
Solutions AG über die im Geschäftsjahr 2022/2023 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des
Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem
Vergütungsbericht handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Zur Erleichterung der
Einordnung der Angaben in diesem Bericht beschreibt der Vergütungsbericht auch die Grundzüge des im
Geschäftsjahr 2022/2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats. Das bestehende Vorstandsvergütungs-system wurde der Hauptversammlung am 24. März 2021
gemäß § 120a (1) AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 85,57 % gebilligt.
VERGÜTUNGSSYSTEM
Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft") wurde vom
Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern
beschlossen. Die Gesellschaft wird von der Varex Imaging Deutschland AG beherrscht, die eine
Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält und mit der Gesellschaft einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat. Muttergesellschaft des Varex-Konzerns ist die Varex Imaging
Corporation, USA, die mittelbar sämtliche Aktien der Varex Imaging Deutschland AG und damit mittelbar
auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft hält.
Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus nur einem Vorstandsmitglied, Herrn Marcus Kirchhoff.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 21. Oktober 2020 wurde der Vertrag von Herrn Kirchhoff als Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. April 2021 um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 31.
März 2026 verlängert. Das zwischen den Parteien seit dem 1. April 2012 bestehende
Vorstandsanstellungsverhältnis wurde ebenfalls bis zum 31. März 2026 verlängert. Herr Kirchhoff ist
zugleich Mitglied des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG.
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Vergütungsstruktur berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das
Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland
AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser
ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns
orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese
erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige
Entwicklung der Gesellschaft gefördert.
Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und
langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für
erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der
Gesellschaft eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester
Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon
abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Das
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich
dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.
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February 07, 2024 11:25 ET (16:25 GMT)