18.06.2024 15:13:26 - dpa-AFX: POLITIK/EuGH: Deutschland kann Flüchtlingsstatus anderer EU-Länder ablehnen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Deutschland muss Schutzsuchende nicht automatisch als
Flüchtlinge anerkennen, wenn diese bereits in einem anderen EU-Land
Flüchtlingsstatus haben. Die Staaten der Europäischen Union seien zu so einem
Vorgehen nicht verpflichtet, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine
Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt und beantragte daraufhin
auch in Deutschland Schutz. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie nicht nach
Griechenland zurückkehren könne, weil ihr dort unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung drohe.

Die deutschen Behörden erkannten sie allerdings nicht als Flüchtling an,
sondern gewährten ihr nur subsidiären Schutz, der weniger umfangreich ist als
ein Flüchtlingsstatus. Der EuGH musste nun klären, ob die deutschen Behörden
verpflichtet waren, die Frau als Flüchtling anzuerkennen, weil ein anderes
EU-Land das bereits getan hatte.

Nein, entschieden die Richter nun: Die EU-Staaten müssen nicht automatisch
die Entscheidungen eines anderen Landes übernehmen. Dann müssen sie aber eine
eigenständige Prüfung durchführen und die Entscheidung des anderen EU-Staates
berücksichtigen. Über den konkreten Fall entscheidet in den kommenden Monaten
das Bundesverwaltungsgericht. Es ist aber an die Vorgaben des EuGH
gebunden./rew/DP/jha

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH