17.05.2024 16:35:25 - EQS-HV: ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: ROY Asset Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ROY Asset Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-17 / 16:35 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Roy Asset Holding SE München WKN: RYSE88 / ISIN: DE000RYSE888 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 am
Montag, den 24. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Swiss Life Select Deutschland GmbH,
Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 24. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der
Swiss Life Select Deutschland GmbH, Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2024 ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2021, des zusammengefassten Lageberichts und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021
1.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat den
Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2021
2. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für
das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021
3. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für
das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und Änderung der
Satzung
Der Verwaltungsrat soll von bisher sechs Mitgliedern auf zukünftig drei Mitglieder reduziert werden.
4.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor zu beschließen:
In § 9 Abs. 1 wird das Wort "sechs" durch "drei" ersetzt.
Beschlussfassung über die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 20. November 2023 Herrn Gregory P. Van Buskirk und Herrn
Harry Chang zu Verwaltungsratsmitgliedern bestellt. Ihre Amtszeit endet, sobald die Hauptversammlung die
in der Satzung vorgesehene Anzahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats wählt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats Chung Chak Lee, Sujida Lelalertsuphakun, Surasak Lelalertsuphakun und
Siwen Mao haben ihr Amt zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung niedergelegt.
Aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Reduzierung der Anzahl der
Mitglieder des Verwaltungsrats von sechs auf drei Mitglieder sind drei Mitglieder des Verwaltungsrats neu
zu wählen. Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß Art. 43 Abs. 2 SEVO, § 23 Abs. 1 SEAG sowie der neuen
Fassung von § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden .
Der Verwaltungsrat schlägt vor,
a) Gregory P. Van Buskirk, Unternehmensberater, Raleigh, North Carolina, USA
Siu Fung Siegfried Lee, geschäftsführender Direktor und CFO der Roy Asset Holding SE,
b)            Pasadena, Kalifornien, USA 
c)            Sujida Lelalertsuphakun Lee, Unternehmerin Hongkong 

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jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der

Verwaltungsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu

Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft zu wählen. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird

nicht mitgerechnet.

Keiner der Kandidaten ist Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Lee und Frau Lelaertsuphakun Lee verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und

Abschlussprüfung. Es ist vorgesehen, Herrn Lee zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu wählen.

Herr Van Buskirk steht seit über drei Jahren als Berater für Kommunikation und Wirtschaft in

geschäftlicher Beziehung mit der Gesellschaft.

Herr Lee ist geschäftsführender Direktor und CFO der Gesellschaft.

Frau Lelalertsuphakun Lee ist die Tochter von Herrn Lee und die alleinige Gesellschafterin der größten

Aktionärin der Gesellschaft, der Hi Scene Industrial Limited, Tortola, Jungferninseln.

Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Verwaltungsrats keine persönlichen oder geschäftlichen

Beziehungen im Sinne von Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen einem der

Kandidaten und der ROY Asset Holding SE, den Organen der ROY Asset Holding SE oder einem wesentlich an

der ROY Asset Holding SE beteiligten Aktionär.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur virtuellen Hauptversammlung

Die Satzung soll um Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung ergänzt werden. Der Verwaltungsrat soll

für die nächste fünf Jahre entscheiden können, ob er eine Hauptversammlung virtuell abhalten möchte.

Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

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In § 14 der Satzung (Ort und Einberufung) wird nach Abs. 5 ein neuer Abs. 6 eingefügt:
"Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für bis zum Ablauf des 23. Juni 2029 stattfindende
a)            Hauptversammlungen vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
6.                          Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird 

(virtuelle Hauptversammlung)."
In § 15 der Satzung (Durchführung der Hauptversammlung) wird nach Abs. 4 ein neuer Abs. 5
eingefügt:
"Die Teilnahme von Verwaltungsratsmitgliedern an der Hauptversammlung darf im Wege der
b) Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn das betreffende Verwaltungsratsmitglied an der
physischen Teilnahme am Ort der Hauptversammlung verhindert ist, wenn das
Verwaltungsratsmitglied seinen Wohnsitz im Ausland hat oder eine Anwesenheit am Ort der
Hauptversammlung mit einer unangemessen langen Reisedauer verbunden wäre oder wenn die
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird."
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Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum

Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung

Gemäß § 6 der Satzung verfügt die Gesellschaft über ein genehmigtes Kapital, das mit Beschluss der

Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2020 zu Tagesordnungspunkt 9 geschaffen wurde

Genehmigtes Kapital 2020). Das Genehmigte Kapital 2020 wurde bislang nicht genutzt, beträgt EUR

27.136.500,00 und hat noch eine Laufzeit bis zum 5. August 2025. Es soll aufgehoben und durch ein neues

genehmigtes Kapital ersetzt werden. Der Verwaltungsrat soll so auch zukünftig die Möglichkeit haben, das

Grundkapital der Gesellschaft kurzfristig ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung in einem

angemessenen Umfang zu erhöhen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:

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Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2020 dem Verwaltungsrat unter
a) Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5.
August 2025 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020), wird aufschiebend bedingt durch die
Eintragung der unter b) vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben.
Satzungsänderung
§ 6 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert und neu gefasst:
"§ 6 Genehmigtes Kapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2024 10:35 ET (14:35 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ROY ASSET HLDG INH O.N. RYSE88 Frankfurt 0,012 14.06.24 14:38:02 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 0,012 0,012

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