28.06.2024 15:29:39 - EQS-News: Deutsche Beteiligungs AG platziert -2-

DJ EQS-News: Deutsche Beteiligungs AG platziert erfolgreich 100 Millionen Euro Wandelschuldverschreibungen fällig 2030

===
EQS-News: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Kapitalmaßnahme
Deutsche Beteiligungs AG platziert erfolgreich 100 Millionen Euro Wandelschuldverschreibungen fällig 2030
2024-06-28 / 15:29 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER BEKANNTGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN NACH
ANWENDBAREM RECHT UNTERSAGT WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
Deutsche Beteiligungs AG platziert erfolgreich 100 Millionen Euro Wandelschuldverschreibungen fällig 2030
Frankfurt am Main, 28. Juni 2024 - Die Deutsche Beteiligungs AG (die "Gesellschaft") hat heute erfolgreich nicht
nachrangige und nicht besicherte Wandelschuldverschreibungen fällig 2030 (die "Wandelschuldverschreibungen") im
Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro mit Wandlungsrecht in nennwertlose neue und/oder bestehende Stückaktien der
Gesellschaft platziert. Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (accelerated bookbuilding) zum
Kauf angeboten (das "Angebot"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind in bis zu 3.247.259 Millionen nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft wandelbar.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 Prozent des Nennbetrags ausgegeben und sind am 5. Januar 2030 endfällig.
Die Wandelschuldverschreibungen werden mit 5,5 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 5.
Januar und 5. Juli eines jeden Jahres zu zahlen, erstmals am 5. Januar 2025. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf
30,7952 Euro festgelegt, was einer Wandlungsprämie von 22,5 Prozent auf den Referenzaktienkurs von 25,1389 Euro
entspricht.
Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Aktionärin der Gesellschaft, und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben sich
an der Platzierung beteiligt.
Der Vollzug der Transaktion soll am oder um den 5. Juli 2024 erfolgen (der "Valutierungstag"). Die Gesellschaft hat
sich im Rahmen der Transaktion zu einem marktüblichen Lock-up von 90 Tagen nach dem Valutierungstag verpflichtet.
Die Wandelschuldverschreibungen sollen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Der Vollzug der Transaktion ist jedoch hiervon unabhängig.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen für
Co-Investitionen an der Seite der von der Gesellschaft und ELF Capital Group beratenen Fonds sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden.
"Die erfolgreiche Platzierung der Wandelschuldverschreibungen unterstreicht die Attraktivität des wachstumsorientierten
Geschäftsmodells der Deutschen Beteiligungs AG für ihre Investoren. Sie erhalten Zugang zu einem diversifizierten
Portfolio von 37 mittelständischen Unternehmen mit signifikantem Entwicklungspotenzial", betont Tom Alzin, Sprecher des
Vorstands der DBAG.
Die seit 1985 börsennotierte Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) ist eines der renommiertesten Private-Equity-Unternehmen
Deutschlands. Als Investor und Fondsberater liegt der Investitionsschwerpunkt der DBAG traditionell im Mittelstand mit
einem Fokus auf gut positionierten Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, vorrangig in der DACH-Region.
Branchenschwerpunkte sind produzierende Unternehmen, Industriedienstleister und IndustryTech-Unternehmen - Unternehmen
also, deren Produkte Automatisierung, Robotertechnik und Digitalisierung ermöglichen - sowie Unternehmen aus den
Branchen Breitband-Telekommunikation, IT-Services, Software und Healthcare. Seit 2020 ist die DBAG auch in Italien mit
einem eigenen Büro in Mailand vertreten. Das vom DBAG-Konzern verwaltete oder beratene Vermögen beträgt rund 2,6
Milliarden Euro. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der ELF Capital Group, ergänzt die DBAG ihr Angebot an
flexiblen Finanzierungslösungen für den Mittelstand um privates Fremdkapital.
Deutsche Beteiligungs AG
Leiter Unternehmenskommunikation · Roland Rapelius
Untermainanlage 1 · 60329 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 95 787-365 · +49 151 266 63 172 (mobil)
E-Mail: roland.rapelius@dbag.de
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt und kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf
innerhalb oder in einer Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder Südafrika oder jeder anderen Rechtsordnung dar, in der das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach
anwendbarem Recht untersagt wäre. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner Rechtsordnung als
Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art, und es darf im Zusammenhang mit einem
solchen Angebot oder einer solchen rechtlichen Verpflichtung nicht darauf vertraut werden.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Es darf nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem in dieser Mitteilung genannten Angebot der
Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung
in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass in der betreffenden Rechtsordnung ein
Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht
werden müsste.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Verbreitung innerhalb oder in
den Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika
oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung
dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann
gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen
Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung
darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan
oder Südafrika oder in einer sonstigen Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil
davon und ist auch nicht dahingehend auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in
Zukunft nicht nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (US Securities Act of 1933) in der jeweils
geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz") oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten
oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert und dürfen nicht in
den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert
werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des
US-Wertpapiergesetzes befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft
werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR" und jeder
Mitgliedstaat ein "maßgeblicher Mitgliedstaat") erfolgt, richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich
um qualifizierte Anleger handelt ("Qualifizierte Anleger") wie in der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates von 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") definiert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 in der Form, in der diese kraft des britischen Gesetzes über den Austritt aus der Europäischen Union von
2018 (European Union (Withdrawal) Act 2018; das "EUWA") Bestandteil des inländischen Rechts des Vereinigten Königreichs
geworden ist, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der
Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von
2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils geltenden Fassung (die
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 28, 2024 09:29 ET (13:29 GMT)

===
"Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die
Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als
"maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante
Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und nicht darauf vertrauen.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in: (a) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU)
2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus
unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der
MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen könnte, wird darauf hingewiesen, dass
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt
wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind, wie jeweils in der MiFID II definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Jede Person, die die
Wandelschuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein "Vertreiber") sollte die Zielmarktbewertung
des Konzepteurs berücksichtigen, wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich ist, eine
eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder durch
weitergehende Spezifizierung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Die
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher oder gesetzlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Zweckmäßigkeit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur
Anlage in die Wandelschuldverschreibungen oder zum Erwerb der Wandelschuldverschreibungen oder zur Vornahme sonstiger
Handlungen in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen darstellt.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten
Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger (a) im EWR eine Person, die eines (oder
mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II;
(ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung und (b) im
Vereinigten Königreich eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 in der Form, in der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts
des Vereinigten Königreichs geworden ist, oder (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des britischen Gesetzes
über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000; "FSMA") sowie von zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 gemäß dem FSMA erlassenen Vorschriften und Bestimmungen, soweit dieser Kunde
nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, in der Form gilt, in
der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist. Entsprechend wurde kein nach
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung der EU") oder der PRIIPs-Verordnung der EU in der Form, in
der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist (die "PRIIPs-Verordnung des
Vereinigten Königreichs"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigen Königreich erstellt;
daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich nach der PRIIPs-Verordnung der EU und/oder der PRIIPs-Verordnung des
Vereinigten Königreichs rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Mitteilung in irgendeiner Rechtsordnung gestatten würden, in der solche Maßnahmen unzulässig wären. Personen, die in
den Besitz dieser Mitteilung gelangen, müssen sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können,
enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen,
einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt", "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt",
"kann", "wird" oder "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder
vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen
und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der Gesellschaft im
Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen
Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft, auf die Ertrags- oder Finanzlage,
die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.
Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur
Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
aufgrund neuer Informationen, neuer Ereignisse oder Umstände, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen
und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich
ändern. Es wird keinerlei Haftung dafür übernommen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen tatsächlich
eintreffen.
2024-06-28 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Beteiligungs AG 

Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon:      +49 69 957 87-01 
Fax:          +49 69 957 87-199 
E-Mail:       welcome@dbag.de 
Internet:     www.dbag.de 
ISIN:         DE000A1TNUT7 
WKN:          A1TNUT 
Indizes:      SDAX 
Börsen:       Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, 

München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1936051

Ende der Mitteilung EQS News-Service
===
1936051 2024-06-28 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1936051&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

END) Dow Jones Newswires

June 28, 2024 09:29 ET (13:29 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
DT.BETEILIG.AG NA O.N. A1TNUT Frankfurt 25,150 28.06.24 15:29:02 -2,000 -7,37% 25,550 25,700 25,150 25,150

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH