28.06.2023 14:43:26 - dpa-AFX: Bundesregierung will mehr Ökostrom beim Laden von E-Autos

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien
am Strommix, den E-Autos laden, erhöhen. Dazu soll die Förderung von Ökostrom
aus öffentlichen Ladesäulen verbessert werden, wie das Umweltministerium am
Mittwoch mitteilte. Das Kabinett habe eine Änderung im Rahmen der sogenannten
gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG ) beschlossen.
Demnach soll es für Betreiber öffentlicher Ladesäulen attraktiver werden,
Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, etwa über eine lokale Solar-
oder Windkraftanlage.

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, immer mehr Menschen entschieden sich für ein E-Auto, auch weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter
werde. Dieser Fortschritt gehe nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote
zurück, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichte. Bisher laden laut
Lemke Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den
handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen könne. "Wenn
der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird
E-Autofahren noch klimafreundlicher."

Der ADAC und andere Verbände kritisierten, dass die Registrierungsfrist zur
sogenannten THG-Quoteneinreichung verkürzt werden solle, und zwar auf den 15.
November. Das führe in der Konsequenz dazu, dass E-Fahrzeuge, die nach dem 15.
November bis zum 31. Dezember zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten
sollen. Das sei nicht nachvollziehbar. Die THG-Quote sei ein zusätzlicher
Kaufanreiz, der so verbraucherfreundlich wie möglich gestaltet werden müsse.

Hintergrund: Besitzer eines Elektroautos können nicht ausgestoßene
CO2-Emissionen durch die THG-Quote gegen Geld veräußern. Kfz-Halter müssen ihre
CO2-Einsparung hierfür vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Dann kann sie
an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkauft werden. In der Praxis läuft der
Handel über Zwischenhändler.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu der Kritik: "Strommengen aus
Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr
gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen
werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug
ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre
Bescheide warten müssen." Strommengen aus solchen Neufahrzeugen, die kurz vor
Jahresende angemeldet werden, könnten aber wenige Wochen später direkt ab dem 1.
Januar und dann natürlich jedes Jahr beim Umweltbundesamt gemeldet
werden./hoe/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
THG PLC LS-,005 A2QCFV Frankfurt 0,806 07.06.24 13:33:19 +0,035 +4,61% 0,000 0,000 0,808 0,806

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