02.05.2024 15:05:03 - EQS-HV: STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2024 in Hagen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: STS Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STS Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2024 in Hagen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-02 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STS Group AG Hagen WKN: A1TNU6
ISIN: DE000A1TNU68 Eindeutige Kennung der Veranstaltung gem. Tabelle 3 EU-DVO 2018/1212: GMETSF313624 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, um 11:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit, MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die ordentliche Hauptversammlung
findet, wie die des Vorjahres, am Sitz der STS Group AG in Hagen, in der Kabeler Str. 4, 58099 Hagen,
Nordrhein-Westfalen, statt.
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 nur in Präsenz teilnehmen
und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungspunkte abstimmen.
Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das
Stimmrecht auf diesen Wegen ausüben (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen).
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STS Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses
sowie des zusammengefassten Lageberichts für die STS Group AG und den Konzern zum 31. Dezember 2023 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss jeweils gebilligt hat; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt, weswegen eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. § 175 Abs.
1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
1. Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht
des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Bei einem im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2023 ist der Hauptversammlung nach §§ 176 Abs.
1, 175 Abs. 2 AktG auch der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie sind vom Tag der
Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.sts.group/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre über die
Internetseite zugänglich sein und in der Hauptversammlung ausliegen.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss der STS Group AG zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 2.331.000,- wird wie folgt verwandt:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,041 je gewinnberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 264.450,-
als Gesamtbetrag der Dividende, und Gewinnrücklage des Restbetrags in Höhe von EUR 2.066.550,- zum Zwecke
geplanter Investitionen.
Ausschüttung einer Dividende je gewinnberechtigter Stückaktie: EUR 0,041
Gesamtbetrag der Dividende:                                    EUR 264.450,- 
und Gewinnrücklage des Restbetrags:                            EUR 2.066.550,- 
Bilanzgewinn:                                                  EUR 2.331.000,-. 

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Bei der Ausschüttung der Dividende werden die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der

Feststellung durch den Aufsichtsrat unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und

die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, entsprechend berücksichtigt. Sollte sich die Zahl

der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigter Stückaktien bis zum Termin der

Hauptversammlung verändern, ist der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zu

unterbreiten.

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung

fällig. Die Auszahlung ist daher für Dienstag, den 18. Juni 2024 vorgesehen.

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Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll im Wege der
Einzelentlastung abgestimmt werden.
3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Herrn Alberto Buniato für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2023
Entlastung zu erteilen.
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege

der Einzelentlastung abgestimmt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

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4.                          Herrn Paolo Scudieri für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2023 
a)            Entlastung zu erteilen; 

Herrn Pietro Gaeta für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2023
b)            Entlastung zu erteilen; sowie 
c)            Herrn Pietro Lardini für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2023 

Entlastung zu erteilen.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat vor, die

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung

München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. 5.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen

von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist nun bereits zum dritten Mal über die den Mitgliedern des

Vorstands und Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG von

Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen, dieses Mal für das Geschäftsjahr 2023.

Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 6 keinen Beschluss zu fassen, da die STS Group

AG zu den börsennotierten kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 120a Abs. 5 AktG in Verbindung mit

§ 267 Abs. 1 HGB zählt. Kleine Kapitalgesellschaften sind demnach solche, die mindestens zwei der drei

nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: (i) EUR 6.000.000 Bilanzsumme, (ii) EUR 12.000.000

Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und (iii) im Jahresdurchschnitt fünfzig

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May 02, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
STS GROUP AG O.N. A1TNU6 Frankfurt 4,920 28.05.24 21:50:00 -0,680 -12,14% 0,000 0,000 5,000 5,600

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