27.03.2024 18:54:39 - dpa-AFX: ROUNDUP 2: Cannabis-Gesetz unterschrieben - Freigabe am 1. April

(Neu: Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am
Mittwoch ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Die Prüfung habe
ergeben, dass "keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung
entgegenstehen", teilte das Bundespräsidialamt mit. "Der Auftrag für die
Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt." Später wurde das Gesetz
schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Vorhaben der Ampel-Koalition,
gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur
in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für
Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann
auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start
gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst am Freitag auch
den Bundesrat passiert.

Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch
aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Das
Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den
Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender
juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles
Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern,
wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise
Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass
irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden
Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. "Wir wollen wirklich
dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen." Dort werde mittlerweile versucht,
durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller
herzustellen. Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an
Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: "Wenn also ein
21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei
Jahren."

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum
Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei,
da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf
Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle,
wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte.
Sondern es gelte: "Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch
legal." Der Minister erläuterte, die meisten Konsumenten konsumierten jetzt
schon. Es werde wenige geben, die sagen: "Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt
werde ich Konsument."/sk/sam/DP/ngu
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SYNBIOTIC SE NA O.N. A3E5A5 Frankfurt 9,260 23.05.24 20:37:27 -0,140 -1,49% 0,000 0,000 9,160 9,260
CANTOURAGE GROUP SE O.N. A3DSV0 Frankfurt 6,800 23.05.24 21:50:09 -0,900 -11,69% 0,000 0,000 7,100 6,800

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