13.03.2024 15:06:52 - EQS-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2024 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

===
EQS-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2024 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-03-13 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Logwin AG Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
ZIR Potaschberg,
5, an de Längten
R.C.S. Luxemburg Nr. B40.890 Einladung zur ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung
der Logwin AG
am 16. April 2024 Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ("die Gesellschaft")
mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. April 2024 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. April 2024 im Anschluss an die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, Rue du Fort Niedergrünewald,
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Logwin AG

1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr

2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr

3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d'entreprises agréé) für das am31. Dezember 2023 beendete
Geschäftsjahr

4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr
sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers

5| Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr

6| Ausschüttung an die Aktionäre

7| Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG

8| Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr

9| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2023 beendeten
Geschäftsjahres

10| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern

11| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

12| Rückkauf eigener Aktien

13| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG

1| Anpassung der Zahl der Aktien in die das genehmigte Kapital eingeteilt ist von einer Million fünfhundertneuntausend
einhundertfünf (1.509.105) Aktien auf eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489)
Aktien undVerlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen
Hauptversammlung, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschließt (nämlich am 16. April 2024) und endend am
fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im Luxemburger
Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das gezeichnete Aktienkapital ganz oder
teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.

2| Änderung von Artikel 5 (2) und (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 1 der
außerordentlichen Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

"(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus Absatz 1 dieses Artikels gibt es ein genehmigtes Kapital der Gesellschaft
in Höhe von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig Millionen siebenhunderttausend), eingeteilt in weitere eine Million
fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489) neu auszugebende Aktien ohne Nennwert.

(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, für eine Dauer beginnend am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft, welche die Verlängerung des genehmigten Kapitals beschlossen hat (nämlich am 16. April 2024) und endend
am fünften (5) Jahrestag nach der Veröffentlichung des Protokolls dieser außerordentlichen Hauptversammlung im
Luxemburger Recueil électronique des sociétés et associations (Luxemburger Handelsblatt), das Grundkapital der
Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio ("prime d'émission") gegen Bar-und/oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um eine Million fünfhundertundsechstausend vierhundertneunundachtzig (1.506.489)
Aktien zu erhöhen. Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5."

3| Einziehung beziehungsweise Annullierung mit sofortiger Wirkung von fünftausendeinhundertachtzig (5.180) bestehenden
Aktien ohne Nennwert, die durch die Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital der Gesellschaft in zwei
Millionen achthundertneunundsiebzigtausendzweihundertfünfzehn (2.879.215) Aktien eingeteilt wird, bei gleichzeitiger
Erhöhung des gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von einhunderteinunddreißig Millionen dreihunderttausend Euro
(EUR 131.300.000) durch Überführung eines Betrages von zweihundertfünfunddreißigtausendsiebenhundertsiebenundneunzig
Euro und achtzig Euro Cent (EUR 235.797,80) aus der Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen Aktien.

4| Änderung von Artikel 5 (1) der Satzung der Gesellschaft im Einklang mit dem Tagesordnungspunkt 3 der
außerordentlichen Hauptversammlung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben:

"(1) Das Grundkapital (gezeichnetes Aktienkapital) der Gesellschaft beträgt einhunderteinunddreißig Millionen
dreihunderttausend Euro (EUR 131.300.000). Es ist eingeteilt in zwei Millionen achthundertneunundsiebzigtausend
zweihundertfünfzehn (2.879.215) voll eingezahlte Aktien ohne Nennwert."
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen

Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder
vertreten sein. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen
Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395
Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen
Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter
Gesellschaften ("Gesetz über Aktionärsrechte") die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der
Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer
Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse
mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
antraege@linkmarketservices.de

Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu
beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 27. März 2024 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und
abstimmen, die mit Ablauf des 02. April 2024 (24:00 Uhr MESZ) ("Luxemburgischer Stichtag") Aktionäre der Gesellschaft
sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung
der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und
gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung
zur Teilnahme an den Hauptversammlungen möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 09. April 2024 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch
Eintrag in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der
Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2024 10:06 ET (14:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
LOGWIN AG NAM. O.N. A2DR54 Frankfurt 248,000 18.06.24 08:06:37 ±0,000 ±0,00% 242,000 244,000 248,000 248,000

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH