27.03.2024 08:00:34 - EQS-HV: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
2024-03-27 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w, ISIN AT0000946652
("Gesellschaft")
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am
Donnerstag, dem 25. April 2024, um 10:00 Uhr,
in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 ("Stadthalle").

I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht samt nichtfinanzieller
Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31. Dezember 2023 sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für
das Geschäftsjahr 2024
6. Wahl zweier Personen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des
Aufsichtsrats
9. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
10. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gemäß §§ 169 ff AktG [Genehmigtes
Kapital 2024], und zwar
i) mit Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage,
ii) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts
gemäß § 153 Absatz 6 AktG,
iii) jedoch auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und dem Direktausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts in bestimmten Fällen;
und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und
Aktien) unter gleichzeitiger Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 23. April 2019
11. Beschlussfassung über
i) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG,
ii) die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz
1 Ziffer 8 AktG einzuziehen und dadurch das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen,
iii) die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies
auch unter Ausschluss des gesetzlichen Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre,
iv) all dies (Punkte i) bis iii)) unter Widerruf der in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2022 zum 9.
Punkt der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigungen des Vorstands.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG spätestens ab 4. April 2024 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung zugänglich:
?            Jahresfinanzbericht 2023, darin enthalten 
o               Jahresabschluss mit Lagebericht, 

. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
. nichtfinanzielle Erklärung,
? Corporate Governance-Bericht 2023,
. Gewinnverwendungsvorschlag,
. Bericht des Aufsichtsrats 2023,
. Vergütungsbericht 2023,
. Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft,
. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11,
. Lebenslauf Mag. Brigitte Ederer,
. § 87 (2) AktG Erklärung Mag. Brigitte Ederer,
. Lebenslauf Simon William Caines Eyers, BSc,
. § 87 (2) AktG Erklärung Simon William Caines Eyers, BSc,
. Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 - Erhöhung des Grundkapitals,

. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 AktG zu TOP 11 - Veräußerung
eigener Aktien durch die Gesellschaft,
.         Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
.         Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, 
.         Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
.         Formular für den Widerruf einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, 
.         vollständiger Text dieser Einberufung. 


III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 22. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss.
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 14 Absatz 3 genügen lässt
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):
. Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000946652
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2024 03:00 ET (07:00 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SCHOELLER-BLECKMANN OILF. 907391 Xetra 39,700 30.05.24 17:35:32 -0,300 -0,75% 0,000 0,000 39,700 40,000

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