12.04.2024 07:00:06 - PTA-HV: Rosenbauer International AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - 32. ordentliche Hauptversammlung der Rosenbauer International AG

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Leonding (pta/12.04.2024/07:00) - Rosenbauer International AG

Leonding, FN 78543 f

ISIN AT0000922554

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

32. ordentlichen Hauptversammlung der

Rosenbauer International AG

am Dienstag, dem 14. Mai 2024, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit,

im Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2023

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

5. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 24 "FERNTEILNAHME UND FERNABSTIMMUNG, AUFZEICHNUNG UND ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG" durch Ergänzung um neue Absätze 7 bis 16 betreffend die virtuelle/hybride Hauptversammlung und Änderung der Bezeichnung von § 24 in "HAUPTVERSAMMLUNG, EINBERUFUNG, FERNTEILNAHME, FERNABSTIMMUNG, VIRTUELLE/HYBRIDE HAUPTVERSAMMLUNG"

9. Beschlussfassung über die Schaffung eines "Genehmigten Kapitals" unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen, auch mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 "GRUNDKAPITAL" durch Ergänzung um einen neuen Absatz 4

10. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats die entsprechenden Änderungen der Satzung vorzunehmen

11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 "AKTIEN UND AKTIENBUCH" und § 17 "TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG" aufgrund der erfolgten Umwandlung sämtlicher Namensaktien in Inhaberaktien

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com zugänglich:

. Jahresfinanzbericht 2023, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht,

. Geschäftsbericht 2023, darin enthalten:

o Corporate-Governance-Bericht,

o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

o Bericht des Aufsichtsrats,

. Vergütungsbericht,

. Vergütungspolitik,

. Nachhaltigkeitsbericht 2023,

. Bericht gemäß § 170 Abs 2 und153 Abs 4 AktG (Bezugsrechtsausschluss bei genehmigten Kapital - TOP 9),

. Beschlussvorschläge,

. Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG, Dipl.-Ing. Dr. Stefan Wagner,

. Lebenslauf Dipl.-Ing. Dr. Stefan Wagner,

. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,

. Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

. vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und

Adressen zugehen muss:

i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at

Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Rosenbauer International AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT GIBAATWGGMS

Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

. Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 4. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Rosenbauer International AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten Rosenbauer International AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at

Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

Die Vollmachten müssen spätestens bis 13. Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

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