24.04.2024 18:56:32 - EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien

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EQS-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
Mayr-Melnhof Karton AG: Ermächtigungsbeschlüsse zu Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien
2024-04-24 / 18:56 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204
Veröffentlichung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 24. April 2024
über die Ermächtigung zum Erwerb und Wiederveräußerung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 und Abs 1a und 1b AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der am 24. April 2024 abgehaltenen 30. ordentlichen Hauptversammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1 a und 1 b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine Geltungsdauer
von 30 Monaten ab 25. April 2024, sohin bis 24. Oktober 2026, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und
zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 10, --
je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 250,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder
für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
b. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft beschließen, doch
muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
c. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
d. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital
durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz
iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung
von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, im April 2024
Der Vorstand  
2024-04-24 CET/CEST  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Mayr-Melnhof Karton AG 

Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon:      0043 1 501 36 91180 
Fax:          0043 1 501 36 91391 
E-Mail:       investor.relations@mm.group 
Internet:     www.mm.group 
ISIN:         AT0000938204 
WKN:          93820 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse 

(Amtlicher Handel)

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1888733 2024-04-24 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

April 24, 2024 12:56 ET (16:56 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MAYR-MELNHOF KARTON 890447 Xetra 114,200 06.06.24 14:01:27 -0,200 -0,17% 113,600 115,400 113,600 114,400

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