23.04.2024 14:59:44 - EQS-CMS: Semperit AG Holding: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Semperit AG Holding / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Semperit AG Holding: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
2024-04-23 / 14:59 CET/CEST
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Semperit Aktiengesellschaft Holding
FN 112544 g
ISIN AT 0000785555
Veröffentlichung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. April 2024 über die Ermächtigung zum Erwerb und
Wiederveräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 und Abs 1a und 1b AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und
§ 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der am 23. April 2024 abgehaltenen 135. ordentlichen Hauptversammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Vorstand wird für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß
§ 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 27. April 2022 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs
der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu
veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die
höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der
Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der
Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
3. Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß
§ 65 Absatz 1b Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom
27. April 2022 - für die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich
zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.


2024-04-23 CET/CEST  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Semperit AG Holding 

Am Belvedere 10
1100 Wien
Österreich
Internet: www.semperitgroup.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1887309 2024-04-23 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

April 23, 2024 08:59 ET (12:59 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SEMPERIT AG HLDG 870378 Frankfurt 11,660 28.05.24 08:04:15 +0,180 +1,57% 0,000 0,000 11,660 11,480

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