21.03.2024 14:15:33 - EQS-HV: Semperit AG Holding: Einberufung zu der am Dienstag, 23. April 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) im TECH GATE VIENNA in 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, stattfindenden 135. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Semperit AG Holding / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Semperit AG Holding: Einberufung zu der am Dienstag, 23. April 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) im TECH GATE VIENNA in
1220 Wien, Donau-City-Straße 9, stattfindenden 135. ordentlichen Hauptversammlung
2024-03-21 / 14:14 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
("Gesellschaft")

E i n b e r u f u n g

zu der am Dienstag, 23. April 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)
im TECH GATE VIENNA in 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, stattfindenden
135. ordentlichen Hauptversammlung der
Semperit Aktiengesellschaft Holding


I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht, dem Corporate-Governance-Bericht und
dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht jeweils zum
31.12.2023, sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2024 im Voraus
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 "Veröffentlichung der Gesellschaft und
Kommunikation"
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 "Hauptversammlung, Einberufung" durch Ergänzung um
neue Absätze 5 bis 14 betreffend die virtuelle/hybride Hauptversammlung und Änderung der Bezeichnung von § 14 in
"Hauptversammlung, Einberufung, Fernteilnahme, Fernabstimmung, virtuelle/hybride Hauptversammlung"
11. a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal 30 Monate ab dem Tag der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z8 AktG in einem Volumen von bis
zu 10% des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie über die Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27. April 2022 zum
Tagesordnungspunkt 10a erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 27. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10b erteilten entsprechenden Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG: BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 2. April 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung"
zugänglich:

. Jahresfinanzbericht 2023, darin enthalten:
? Jahresabschluss mit Lagebericht,
? Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

. Corporate Governance Bericht 2023,
. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht 2023 (Nachhaltigkeitsbericht),
. Vorschlag für die Gewinnverwendung 2023,
. Bericht des Aufsichtsrats,
. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11b,
. Vergütungsbericht zu Punkt 7 der Tagesordnung,
. Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG,
. Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat,
. Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung rückerworbener Aktien gemäß
§ 65 Abs 1b iVm § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG zu Punkt 11a und 11b der Tagesordnung,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
. Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
. Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

III. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110 UND 118 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG per Post oder Boten spätestens am 2. April 2024 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft ausschließlich an
die Adresse Semperit Aktiengesellschaft Holding, z.H. Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100 Wien, bzw. per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben), oder per E-Mail
HV2024@semperitgroup.com zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt
und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 4.
April 2024 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten "Investor
Relations" und "Hauptversammlung", sowie spätestens am 9. April 2024 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die
ursprüngliche Tagesordnung (insbesondere in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes
(EVI)).

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. April 2024 (24:00 Uhr,
MESZ) der Gesellschaft entweder an Semperit Aktiengesellschaft Holding, z.H. Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100
Wien, oder per E-Mail an HV2024@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2024 09:15 ET (13:15 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SEMPERIT AG HLDG 870378 Frankfurt 11,700 30.05.24 08:02:25 +0,100 +0,86% 0,000 0,000 11,700 11,600

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