17.04.2024 15:05:56 - EQS-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ EQS-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2024 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-17 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867 WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024
Wir laden unsere Aktionäre (m/w/d) zu der am Mittwoch, dem 29. Mai 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) im Alten Rathaus,
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Viscom AG ein.
Sofern der am 24. November 2023 von der Hauptversammlung beschlossene Formwechsel der Viscom AG in die Viscom SE bis
zum Tag der Hauptversammlung ins Handelsregister eingetragen wird, handelt es sich aufgrund der identitätswahrenden
Natur des Formwechsels um eine Hauptversammlung der Viscom SE.
I. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
1. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172
AktG am 22. März 2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine
Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen
ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit,
Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 4.365.753,07 EUR wie folgt zu verwenden.
Ausschüttung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 444.253,00 EUR
Gewinnvortrag                                                                3.921.500,07 EUR 
Bilanzgewinn                                                                 4.365.753,07 EUR 

2.
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Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen Stück 134.940 eigenen

Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten

Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung

von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag

unterbreitet.

Der Anspruch auf die Dividende ist am 3. Juni 2024 fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung wie folgt abstimmen zu

lassen: 3.

1. Dr. Martin Heuser

2. Dipl.-Ing. Peter Krippner (Mitglied des Vorstands bis 31.05.2023)

3. Dipl.-Ing. Carsten Salewski

4. Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, über diesen Tagesordnungspunkt im Wege der Einzelentlastung wie folgt abstimmen zu 4. lassen:

1. Prof. Dr. Michèle Morner

2. Dipl.-Ing. Volker Pape

3. Prof. Dr. Ludger Overmeyer

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das 5. Geschäftsjahr 2024 und etwaiger Zwischenfinanzberichte sowie des Prüfers für die

Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024

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Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wurde bereits mit Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. November 2023 zum ersten Abschlussprüfer der künftigen Viscom
SE bestellt. Ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 ist daher nur für den Fall zu wählen, dass
der Formwechsel nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2024 in das zuständige Handelsregister eingetragen
wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für den Fall,
dass der Formwechsel der Viscom AG in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) nicht vor Ablauf des 31.
Dezember 2024 in das zuständige Handelsregister eingetragen wird,
(i) zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024,
zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
(ii) das Geschäftsjahr 2024 sowie
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
(iii)         Geschäftsjahr 2025, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 erstellt werden, zu 
wählen. 5.1              Sollte der Formwechsel der Viscom AG in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) am Tag der 

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Hauptversammlung bereits im zuständigen Handelsregister eingetragen sein, entfällt eine Beschlussfassung

zu diesem Tagesordnungspunkt 5.1. Dem Vorschlag zur Bestellung der Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, als Abschlussprüfer ging ein bereits im Vorfeld der

außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. November 2023 durchgeführtes Auswahlverfahren voraus.

Auf Grundlage dieses gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) durchgeführten Auswahlverfahrens hat

der Prüfungsausschuss - beim dreiköpfigem Aufsichtsrat der Viscom AG ist der Aufsichtsrat gemäß § 107

Abs. 4 S. 2 AktG auch der Prüfungsausschuss - als mögliche zukünftige Abschlussprüfer die Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, die Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, sowie die RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, in die finale Wahl gezogen und empfohlen. Der

Prüfungsausschuss hat nach sorgfältiger Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse mitgeteilt, dass die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, seine Präferenz ist. Der Prüfungsausschuss hat

in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm

keine Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 APrVO genannten Art auferlegt wurde. Der Empfehlung liegt ein

Auswahlverfahren mit vorab definierten Kriterien zugrunde, denen im Rahmen einer schriftlichen und

mündlichen Präsentation sowie der Transparenzberichte und der Informationen zur Unabhängigkeit mithilfe

eines Auswertungs-Tools ein Score zugeordnet wurde. Abschließend erfolgte eine Gesamtwürdigung. Die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover erzielte nicht nur die höchste Gesamtpunktzahl,

sondern lieferte auch den besten Gesamteindruck. Der Aufsichtsrat hat sich der Präferenz des

Prüfungsausschusses angeschlossen und entschieden, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, als Abschlussprüfer vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer

der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung (vgl. Art. 19a, 29a der Richtlinie 2013/34/EU in der

Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022,

CSRD") für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten des

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April 17, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ EQS-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

CSRD-Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRF-Umsetzungsgesetz 5.2 die Viscom AG (künftig: Viscom SE) einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und extern prüfen

zu lassen und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung für das

Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge eine Erklärung der Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

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Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2023 der Viscom AG
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den
Abschlussprüfer sind dieser Einberufung unter "II. Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten
der Tagesordnung", dort unter Ziffer II.1 "Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich Vermerk des
6. unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG"
beigefügt. Sie finden die Unterlagen überdies im Internet unter www.viscom.com/de unter der Rubrik
"Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung".
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 der Viscom AG zu billigen.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung vom 24. November 2023 hat den ersten Aufsichtsrat der Viscom SE bereits im Rahmen
der Satzungsfeststellung der künftigen Viscom SE bestellt. Ab Eintragung des Formwechsels der Viscom SE
in das zuständige Handelsregister sind die Aufsichtsratsmitglieder damit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Viscom
SE beschließt, d.h. voraussichtlich bis zur Hauptversammlung 2025.
Ausschließlich für den Fall, dass der Formwechsel der Viscom AG in die Viscom SE am Tag der
Hauptversammlung noch nicht in das zuständige Handelsregister eingetragen ist, soll über die
Neubestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Viscom AG Beschluss gefasst werden. Deren Amtszeit
endet derzeit mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2023 der Viscom AG beschließt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher für
den Fall neu zu wählen, dass der Formwechsel der Viscom AG in die Viscom SE am Tag der Hauptversammlung
noch nicht eingetragen ist.
Für den Fall der fehlenden Eintragung des Formwechsels bis zum Tag der Hauptversammlung vom 29. Mai 2024
gilt Folgendes (andernfalls entfällt dieser Tagesordnungspunkt 7):
Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu
wählen sind. § 1 Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung.
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele sowie des für das
Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts der Hauptversammlung vor, die
nachfolgend unter Ziffer 1) bis 3) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom
29. Mai 2024 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2024 zu beschließen hat:
Frau Prof. Dr. Michèle Morner, Deimern, Deutschland
7.
Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Führung, Personal und Entscheidung
1) im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer
sowie Wissenschaftliche Leiterin des Wissenschaftlichen Instituts für Unternehmensführung
und Corporate Governance [wifucg], Deimern
Herr Dipl.-Ing. Volker Pape, Hannover, Deutschland
2) Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC Vermögensverwaltung GmbH, selbständiger
Unternehmensberater und Vorsitzender des Vorstands der Fachabteilung Productronic im VDMA
Herr Prof Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, Wunstorf, Deutschland
3)
Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Transport- und Automatisierungstechnik
der Leibniz Universität Hannover
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Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und

Erfahrungen als auch die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden

Sie in der Anlage dieser Einberufung unter "II. Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten

der Tagesordnung", dort unter Ziffer II.2 "Lebensläufe der Kandidaten, die zu Mitgliedern des

Aufsichtsrats der Viscom AG bestellt werden sollen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5

AktG und Ziffer C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex)" beigefügt. Sie finden die Unterlagen überdies

im Internet unter www.viscom.com/de unter der Rubrik "Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung".

Die Aufsichtsratsmitglieder haben der Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt, dass sie den zu erwartenden

Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen können.

Im Falle der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten gehören dem Aufsichtsrat nach Einschätzung des

Aufsichtsrats in seiner derzeitigen Zusammensetzung mit Rücksicht auf die Eigentümerstruktur der

Gesellschaft eine angemessene Zahl, nämlich zwei, unabhängige Aufsichtsratsmitglieder an.

Die Wahl soll gemäß C.15 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. Der

Aufsichtsrat in seiner aktuellen Zusammensetzung beabsichtigt, Frau Prof. Dr. Michèle Morner im Falle

ihrer Wiederwahl in den Aufsichtsrat zur Wahl als Vorsitzende des Aufsichtsrats erneut vorzuschlagen.

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II.           Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung 
II.1          Zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht nach § 162 AktG einschließlich Vermerk des unabhängigen 

Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
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Vorstand und Aufsichtsrat der Viscom AG erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Der vorliegende Vergütungsbericht betrifft die in 2023 gewährte und geschuldete Vergütung und wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Vergütungsmodelle und Anwendungsbereich

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. April 2021 gemäß § 87a Abs. 1 AktG ein Vergütungssystem nach Maßgabe der Anforderungen des ARUG II und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 ausgearbeitet und legte dieses beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG zur Billigung vor. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 91,7 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das Vergütungssystem galt vom 1. April 2021 bis 31. Mai 2023 für Neuabschlüsse und Änderungen von Vorstandsverträgen. Die Vorstandsverträge der Herren Salewski, Krippner und Schwingel unterlagen bis zum 31. Mai 2023 noch dem vorherigen Vergütungssystem, während der aktuelle Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Heuser nach dem vorgenannten Vergütungssystem geschlossen wurde.

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April 17, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

Der Aufsichtsrat hat am 24. März 2023 mit Wirkung zum 1. Juni 2023 ein neues Vergütungssystem beschlossen. Das bisherige Vergütungssystem wurde grundsätzlich beibehalten und lediglich hinsichtlich der Höhe der Vergütung an die Marktgegebenheiten und -entwicklung angepasst. Die ordentliche Hauptversammlung der Viscom AG stimmte am 31. Mai 2023 mit 93,3 % der gültigen Stimmen für das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ab dem 1. Juni 2023.

Grundstruktur der Vergütungsmodelle

Die Vergütungssysteme werden vom Aufsichtsrat beschlossen und die Vergütung der Vorstandsmitglieder auf Grundlage des jeweils geltenden Vergütungssystems vereinbart. Die Vergütungssysteme der Viscom AG weisen die folgende Grundstruktur auf (zu den Einzelheiten wird auf die untenstehende Erläuterung der Festsetzung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie auf das Vergütungssystem verwiesen, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance abrufbar ist).

Ehemaliges System zur Vergütung für die Vorstandsmitglieder (gültig für die Herren Salewski, Krippner und Schwingel bis zum 31. Mai 2023)

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus einem jährlichen Fixgehalt, das in zwölf monatlich gleichen Raten und einem 13. Monatsgehalt zahlbar ist, sowie einer erfolgsorientierten Tantieme.

Die erfolgsorientierte Gesamttantieme setzt sich aus einer, sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr beziehenden, Tantieme I und einer mehrjährig bemessenen Tantieme II zusammen. Die Höhe der Gesamttantieme ist für alle Vorstandsmitglieder auf 100 % der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung begrenzt.

Die Tantieme I liegt linear ermittelt zwischen einem festen Monatsgehalt bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 1 Mio. EUR und dreizehn festen Monatsgehältern bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 15 Mio. EUR. Das EBIT muss dabei mindestens 1 Mio. EUR erreichen. Wird dieser Wert nicht erreicht, entfällt ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf eine Tantieme I. Die Tantieme II liegt linear ermittelt zwischen einem festen Monatsgehalt bei einem durchschnittlichen Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 1 Mio. EUR und dreizehn festen Monatsgehältern bei einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 15 Mio. EUR. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche, in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (d. h. das abgelaufene sowie zwei weitere) erzielte Durchschnitts-EBIT. Das Durchschnitts-EBIT muss dabei mindestens 1 Mio. EUR betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, entfällt ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf die Tantieme II. Der Anspruch auf die Tantieme II entfällt auch dann, wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr das EBIT negativ war. Rückwirkend kann dieser Anspruch wieder aufleben, wenn im Folgegeschäftsjahr ein EBIT wieder größer Null erzielt wird.

Bei der Viscom AG besteht kein Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wesentliche Änderungen durch das aktuelle Vergütungssystem von 2021/2023 (bisher gültig für Herrn Dr. Heuser und seit 1. Juni 2023 für den gesamten Vorstand)

Das Vergütungssystem 2021/2023 baut auf dem vorstehenden Grundkonzept auf und bezieht ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) mit ein.

Hinsichtlich des Fixgehalts sowie der Tantieme I ergeben sich keine Änderungen.

Die Tantieme II wurde dahingehend angepasst, dass neben wirtschaftlichen auch ESG-Faktoren Einfluss auf die Berechnung der Höhe der variablen Vergütung nehmen.

Das Vergütungssystem setzt diese Überlegungen um, indem es die Tantieme II nicht allein in Abhängigkeit zum wirtschaftlichen Ergebnis stellt, sondern daneben weitere Faktoren für die Erreichung des vollen Bonus heranzieht:

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Ein Teil der Tantieme II wird an das Erreichen einer Zielvorgabe zur Reduzierung des Stromverbrauches der
Viscom AG geknüpft. Dies soll Anreize bieten, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten der
. Gesellschaft zu senken. Ausgenommen von den Berechnungen ist dabei Energie, die aufgrund einer Umstellung
des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge zusätzlich aufgewendet wird und Energie, die aufgrund eigener
Produktionsanlagen der Gesellschaft (bspw. Fotovoltaikanlagen) hergestellt wird (E Komponente).
Ein Teil der Tantieme II wird an das Erreichen einer Zielvorgabe zur Reduzierung der
. Mitarbeiterfluktuation geknüpft, um langjährige Erfahrung und Kompetenzen im Unternehmen auch für die
Zukunft halten zu können (S Komponente).
Darüber hinaus kann die variable Vergütung bei schwerwiegenden Pflichtverstößen der Vorstandsmitglieder
. ganz oder teilweise zurückbehalten oder nachträglich zurückgefordert werden. Dies soll gewährleisten,
dass sich Vorstandsmitglieder an interne Richtlinien und die geltende Gesetzeslage halten (G Komponente).
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Tabellarische Darstellung der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023

Die nachfolgenden Tabellen bilden die gewährte und geschuldete Vergütung für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr im Sinne von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ab.

Die gewährte Vergütung umfasst hierbei grundsätzlich jede Vergütung, für die die zugrundeliegende (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit im Geschäftsjahr vollständig erbracht wurde. Die geschuldete Vergütung bezeichnet grundsätzlich alle fälligen, aber noch nicht zugeflossenen Vergütungsbestandteile.

Für die Tantieme I und Tantieme II der Viscom AG bedeutet dies, dass die auf das abgelaufene Geschäftsjahr (bzw. auf das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die zwei vorhergehenden Geschäftsjahre) bezogene Tantieme I und II jeweils bereits im auf das abgelaufene Geschäftsjahr bezogene Berichtsjahr als gewährte Vergütung anzugeben ist. Die Auszahlung der Tantieme I und II erst im Folgegeschäftsjahr wird sodann nicht erneut als gewährte Vergütung berücksichtigt.

Peter Krippner hat auf eine Verlängerung seines Anstellungsvertrags als Vorstand Operations der Viscom AG über den 31. Mai 2023 hinaus verzichtet und ist damit seit dem 1. Juni 2023 nicht mehr Vorstandsmitglied der Viscom AG. Der Aufsichtsrat hat am 5. Mai 2023 beschlossen, auf das im Anstellungsvertrag von Herrn Peter Krippner vereinbarte nachträgliche Wettbewerbsverbot für das zweite Jahr zu verzichten. Damit wird die Viscom AG mit Ablauf eines Jahres von der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung frei. In diesem einen Jahr ist eine monatliche Karenzentschädigung von 15.950,00 EUR zu zahlen.

Der Aufsichtsrat der Viscom AG hat die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder Carsten Salewski (Vorstand Vertrieb / Operations) und Dirk Schwingel (Vorstand Finanzen) zum 1. Juni 2023 um weitere fünf Jahre (bis zum 31. Mai 2028) verlängert. Die monatliche Festvergütung für den Vorstand wurde zum 1. Juni 2023 angepasst.

Durch den unterjährigen Wechsel des Vergütungsmodells bei Herrn Schwingel und Herrn Salewski sowie der Anpassung des Grundgehalts des Vorstands ab dem 1. Juni 2023 ergibt sich eine zweigeteilte Ermittlung der Tantieme für das Geschäftsjahr:

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Dr. Martin Heuser
in TEUR                                                           Januar bis Mai 2023 Juni bis Dezember 2023 Gesamt 
Festvergütung                                                   86                  152                    238 
Einjährige variable Vergütung                                   39                  68 
Mehrjährige variable Vergütung 2021-2023 (gesamt)               52                  91 
Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten drei Jahre 22                  39 
E Komponente                                      18                  30 
S Komponente                                      12                  22 
Summe variable Vergütung^*                                      86                  152                    238 

Dirk Schwingel und Carsten Salewski
in TEUR                                                           Januar bis Mai 2023 Juni bis Dezember 2023 Gesamt 
Festvergütung                                                   86                  152                    238 
Einjährige variable Vergütung                                   39                  68 
Mehrjährige variable Vergütung 2021-2023 (gesamt)               37                  91 
Durchschnitts-Konzern-EBIT der letzten drei Jahre 37                  39 
E Komponente                                      0                   30 
S Komponente                                      0                   22 
Summe variable Vergütung^*                                      76                  152                    228 

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^* Die Höhe der Gesamttantieme für den Vorstand ist auf 100 % der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung begrenzt.

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April 17, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
VISCOM AG O.N. 784686 Frankfurt 4,520 28.05.24 08:02:23 -0,170 -3,62% 0,000 0,000 4,520 4,690

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