DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2024 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2024 in Köln mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-09 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
INDUS Holding Aktiengesellschaft Bergisch Gladbach WKN 620 010/ISIN DE0006200108 Ereignis GMET0INH0524 EINLADUNG ZUR
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 33. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am
Mittwoch, den 22. Mai 2024, um 10.30 Uhr (MESZ)
im Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Koelnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer Straße 111, 50679 Köln, abgehalten wird.
I. TAGESORDNUNG
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Tagesordnung auf einen Blick
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der INDUS Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts der INDUS Holding AG und des Konzerns für das
1. Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
8. Beschlussfassung über Satzungsänderung zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
9. Beschlussfassung zur Zustimmung des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zwischen der INDUS Holding AG als Organträger und der INDUS Omega GmbH als Organgesellschaft
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
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Der Hauptversammlung werden vom Vorstand gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG die folgenden Unterlagen, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, zugänglich gemacht:
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- der festgestellte Jahresabschluss der INDUS Holding AG,
- der gebilligte Konzernabschluss,
der zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding AG und den Konzern, einschließlich des
- erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB,
- der Bericht des Aufsichtsrats,
- der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht, und
- der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
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Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung ab dem Zeitpunkt der Einberufung zur Verfügung. Sie werden auch während der Hauptversammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert werden. Im Internet unter www.indus.de/ueber-indus/ corporate-governance finden sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und der Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2023.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 80.830.067,16 wie folgt zu verwenden: Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 1.100.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Mai 2024, fällig.
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3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
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Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der INDUS Holding AG geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. "ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR TAGESORDNUNG" abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 der Satzung der Gesellschaft insgesamt neu und wie folgt zu fassen:
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Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit im jeweils
abgelaufenen Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von EUR 45.000,-. Der Vorsitzende erhält das
Zweifache des vorgenannten Betrags, der Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitgliedern, die
1. dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres angehört haben oder den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz nicht während des gesamten Geschäftsjahres innehatten, steht die entsprechende
Vergütung nur zeitanteilig zu.
Jedes Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit
im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500,-. Der Ausschussvorsitzende
erhält das Zweifache des vorgenannten Betrages. Ausschussmitgliedern, die dem Ausschuss nicht während des
2. gesamten Geschäftsjahres angehört haben oder den Vorsitz innehatten, steht die entsprechende Vergütung
nur zeitanteilig zu. Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für den Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3
MitbestG.
Zusätzlich wird jedem Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,- pro Sitzung des
Gesamtgremiums oder seiner Ausschüsse gewährt. Entsprechendes gilt für Telefon-, Video- oder
3. Internetkonferenzen oder für Konferenzen über vergleichbare Kommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld wird
maximal einmalig pro Sitzungstag fällig.
Die Grundvergütung, die Ausschussvergütung sowie die Sitzungsgelder sind halbjährlich in den Monaten Juni
4. und Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.
Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
5. in angemessener Höhe abschließen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.
Die Versicherungsprämie trägt die Gesellschaft.
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -2-
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8. Beschlussfassung über Satzungsänderung zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
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Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG dahingehend geändert, dass sich der Nachweis des Anteilsbesitzes für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nicht wie bisher auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen muss, sondern auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung. Die Gesetzesänderung erfolgte ausschließlich zum Zweck der Angleichung an die Definition des Nachweisstichtags in der zugrundeliegenden EU-Durchführungsverordnung (vgl. Artikel 1 Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte). Eine materielle Änderung der Frist ist hiermit nicht verbunden.
Zur Angleichung an den geänderten Gesetzeswortlaut ist eine Anpassung in § 19 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, in § 19 Abs. 1 Satz 4 der Satzung die Wörter "Beginn des 21." durch die Wörter "Geschäftsschluss des 22." zu ersetzen und § 19 Abs. 1 der Satzung damit wie folgt zu neu zu fassen:
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Es dürfen nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben, deren
Anmeldung und deren Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse der
Gesellschaft zugegangen ist. Bei der Fristberechnung sind der Tag des Zugangs der Anmeldung und der Tag
1. der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Als Nachweis der Berechtigung der Teilnahme an der
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache ausgestellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß
§ 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
beziehen.
9. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zwischen der INDUS Holding AG als Organträger und der INDUS Omega GmbH als Organgesellschaft
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Die INDUS Holding AG als Organträger und die INDUS Omega GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Kölner Str. 32, 51429 Bergisch Gladbach, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116100, als Organgesellschaft beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der INDUS Omega GmbH, der Zustimmung der Hauptversammlung der INDUS Holding AG sowie der Eintragung in das Handelsregister der INDUS Omega GmbH.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der INDUS Holding AG als Organträger und der INDUS Omega GmbH als Organgesellschaft vom 11. März 2024 zuzustimmen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
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INDUS Omega GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der INDUS Holding AG, d. h. die INDUS Holding
- AG kann der Geschäftsführung der INDUS Omega GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen
erteilen.
INDUS Holding AG hat jederzeit das Recht sämtliche Geschäftsunterlagen der INDUS Omega GmbH einzusehen
- und die Geschäftsführung der INDUS Omega GmbH ist verpflichtet, jederzeit alle gewünschten Auskünfte zu
erteilen.
INDUS Omega GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften
ermittelten Gewinn an die INDUS Holding AG abzuführen. Im Gegenzug verpflichtet sich die INDUS Holding AG
gegenüber der INDUS Omega GmbH, den Verlust gemäß § 302 AktG zu übernehmen. Der Anspruch auf
- Gewinnabführung bzw. die Verpflichtung zur Verlustübernahme entsteht jeweils erst am Ende des
Geschäftsjahres oder, falls der Vertrag vorher endet, zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Für den
Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden
Parteien ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines jeden
- Geschäftsjahrs der INDUS Omega GmbH gekündigt werden, im Hinblick auf § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG
frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn des
Geschäftsjahres, für das die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG erstmals eintreten. Das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
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Der gemeinsame Bericht des Vorstands der INDUS Holding AG und der Geschäftsführung der INDUS Omega GmbH gemäß § 293a AktG vom 18. März 2024 enthält vertiefende Ausführungen auch zu den einzelnen Regelungen des Vertrags. Auf diese Erläuterungen wird ergänzend verwiesen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung sind unter anderem folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:
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Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der INDUS Holding AG als Organträger und der
- INDUS Omega GmbH als Organgesellschaft vom 11. März 2024;
- die Jahresabschlüsse und Lageberichte der INDUS Holding AG für die letzten drei Geschäftsjahre;
- der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der INDUS Holding AG und der
Geschäftsführung der INDUS Omega GmbH.
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Bei der INDUS Omega GmbH handelt es sich um eine sogenannte Vorratsgesellschaft, die erstmals am 8. September 2023 in das Handelsregister eingetragen wurde. Bisher hatte sie keine Geschäftstätigkeit und musste somit keinen Jahresabschluss erstellen.
Die INDUS Holding AG hält sämtliche Anteile an der INDUS Omega GmbH, sodass weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch Abfindungen (§ 305 AktG) an außenstehende Gesellschafter der INDUS Omega GmbH zu gewähren sind. Aus dem gleichen Grund ist auch eine Prüfung der Verträge durch einen Vertragsprüfer entsprechend § 293b AktG nicht erforderlich.
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II. ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR TAGESORDNUNG
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VERGÜTUNGSBERICHT 2023 DER INDUS HOLDING AG (PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG)
INHALTSVERZEICHNIS
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A. Vergütung der Vorstandsmitglieder
1. Grundzüge des Vergütungssystems
2. Die Vergütungsbestandteile und die Vergütungsziele für 2023
2.1. Überblick und relativer Anteil der einzelnen Bestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung
2.2. Feste Vergütungsbestandteile
2.3. Variable Vergütungsbestandteile
2.3.1. Kurzfristige variable Vergütung (STI)
I. Finanzielle Ziele
II. Nicht-finanzielle Ziele
III. Zielerreichung STI 2023
IV. Auszahlungsmodalitäten
2.3.2. Langfristige variable Vergütung (LTI)
I. LTI-Programm bis 2020 (altes Vergütungssystem)
II. LTI-Programm ab 2021 (neues Vergütungssystem)
III. Auszahlungsmodalitäten
IV. Zuteilung der PSUs für die Tranche 2023
V. Stückzahlen für der PSUs je Vorstandsmitglied
3. Zielvergütung und Maximalvergütung
4. Möglichkeiten, variable Vergütungsbestandteile zu streichen
5. Entlassungsentschädigungen
6. Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2023
6.1. Individualisierte Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder für 2023
6.2. Vergleichende Darstellung mit der Ertragsentwicklung und mit der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer von Indus
B. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
1. Grundzüge des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder
2. Vergütungen des Aufsichtsrats in 2023
3. Vergleichende Darstellung mit der Ertragsentwicklung und der durchschnittlichen Vergütung der
Arbeitnehmer von INDUS
C. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3
AktG
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VORBEMERKUNGEN
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -3-
Dieser Vergütungsbericht stellt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der INDUS Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden auch "INDUS" oder die "Gesellschaft") und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dar. Bei diesem Vergütungsbericht handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Im INDUS-Vergütungssystem wurden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 berücksichtigt. Der Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2022 wurde durch die ordentliche Hauptversammlung der INDUS Holding AG am 17. Mai 2023 mit einer Zustimmung von 99,04 % gebilligt. Daraus ergab sich keine Notwendigkeit das aktuelle Vergütungssystem zu ändern.
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A. VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER
1. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
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Der Aufsichtsrat der INDUS hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Dezember 2020 beschlossen. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der INDUS Holding AG am 26. Mai 2021 wurde das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder von der Hauptversammlung gebilligt. Das System ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Vergütung der Vorstandmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 steht im Einklang mit dem Vergütungssystem.
Mit dem Vergütungssystem werden die geänderten gesetzlichen Regelungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umgesetzt. Außerdem wurden im Vergütungssystem die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 - berücksichtigt.
Das Vergütungssystem befolgt die Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie vom 12. Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019). Es ermöglicht dem Aufsichtsrat, qualifizierte Vorstandsmitglieder für die Gesellschaft zu gewinnen, flexibel auf organisatorische Veränderungen zu reagieren und auch außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.
Die Darstellung des Vergütungssystems wird für die Dauer der Gültigkeit des Vergütungssystems, mindestens jedoch für zehn Jahre, öffentlich zugänglich gehalten. Ebenso wird dieser Bericht für zehn Jahre auf der INDUS-Homepage öffentlich zugänglich sein.
Auf eine kurze Darstellung der Grundsätze des Vergütungssystems folgt eine Darstellung der Vergütungsbestandteile sowie der Zielfestsetzungen und -erreichungen variabler Bestandteile für das Geschäftsjahr 2023. Im Anschluss werden die gesamten Vorstandsvergütungen für das Geschäftsjahr 2023 individualisiert dargestellt. Schließlich folgt der Vergleich der Vorstandsvergütung mit der Entwicklung der Ertragslage der INDUS und der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens der Arbeitnehmer der INDUS.
Die Ziele der INDUS sind ein profitables Wachstum aus der operativen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, eine Wertentwicklung der einzelnen Beteiligungen mit einer mittelfristigen EBIT-Marge von 10% plus X und eine ausgewogene Portfoliostruktur durch Akquisitionen in sechs definierten Zukunftsbranchen.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat folgende Grundsätze formuliert:
STRATEGIEORIENTIERUNG
Mit dem Vergütungssystem soll die Umsetzung der Geschäftsstrategie PARKOUR gefördert werden. Wesentliche Ziele von PARKOUR sind ein profitables Wachstum in den Jahren bis 2025 bis zu einem Konzernumsatz von deutlich über 2 Mrd. EUR bei einer EBIT-Marge von mindestens 10 %. Das Vergütungssystem ist deshalb so ausgestaltet, dass durch die langfristige Vergütungskomponente für die Vorstandsmitglieder an dieser Gesamtstrategie der Gesellschaft orientierte Leistungsanreize gesetzt wurden.
LEISTUNGSORIENTIERUNG
Das Vergütungssystem soll leistungsorientiert sein. Die Ziel-Gesamtvergütung besteht deshalb aus festen und variablen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen, wobei bei vollständiger Zielerreichung die variablen Vergütungsbestandteile einen erheblichen Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung ausmachen. Daneben sind die dem Vorstandsmitglied zugesagten Nebenleistungen berücksichtigt. Die individuelle Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll stets in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen und soll die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.
AUSRICHTUNG AN DER LANGFRISTIGEN UND NACHHALTIGEN UNTERNEHMENSENTWICKLUNG
Das Vergütungssystem soll die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft befördern. Deshalb sollen die langfristig orientierten Vergütungsbestandteile, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergeben, die kurzfristig orientierten Vergütungsbestandteile, die sich aus dem Erreichen kurzfristig orientierter Ziele ergeben, übersteigen. Weiter beinhaltet das Vergütungssystem eine Nachhaltigkeitskomponente, die das Erreichen konkreter Ziele bei der Förderung nachhaltigen Handelns der Gesellschaft - wie z. B. die Umsetzung des Treibhausgasreduktionsziels des Klimaschutzgesetzes - befördert.
KAPITALMARKTORIENTIERUNG
Die variablen leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile werden überwiegend aktienbasiert gewährt. Mit einer aktienbasierten langfristigen variablen Vergütung soll das Handeln der Vorstandsmitglieder auf eine langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft und des Total Shareholder Return (TSR) hin ausgerichtet werden. Durch die Heranziehung des TSR sollen insbesondere auch die Dividendenzahlungen der Gesellschaft für die Incentivierung des Vorstands ein erhebliches Gewicht haben.
KLARHEIT UND VERSTÄNDLICHKEIT
Das Vergütungssystem soll klar und verständlich gestaltet und erläutert werden.
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2. DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE UND DIE VERGÜTUNGSZIELE FÜR 2023
2.1. ÜBERBLICK UND RELATIVER ANTEIL DER EINZELNEN BESTANDTEILE AN DER ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich zusammen aus festen und variablen Bestandteilen. Das feste Jahresgehalt und die Nebenleistungen bilden die festen Bestandteile. Variable Bestandteile sind die kurzfristig variable Vergütung (Short Term Incentive - STI) und die langfristig variable Vergütung (Long Term Incentive - LTI), welche aktienbasiert gewährt wird. Es bestehen keine Ruhegehalts- oder Vorruhestandsregelungen. Auch werden keine Aktien oder echte Aktienoptionen gewährt oder zugesagt.
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Die Zielwerte für Vorstandsdienstverträge sind in der Regel so gewählt, dass bei vollständiger Zielerreichung die variablen Vergütungsbestandteile mindestens 45 % der Ziel-Gesamtvergütung ausmachen. Der Zielwert des LTI muss dabei über dem Zielwert des STI liegen. Die Vergütungsstruktur ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt: Der Mindestwert für die variablen Vergütungsbestandteile kann bei bestehenden Vorstandsdienstverträgen aufgrund der Vergütungshistorie der langfristigen variablen Vergütung (altes LTI-Programm) um einige wenige Prozentpunkte unterschritten werden.
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2.2. FESTE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
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Das feste Jahresgehalt ist eine fixe auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten ausgezahlt wird.
Jedem Vorstandsmitglied steht ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Weiter erhält jedes Vorstandsmitglied einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Vorstandsmitglieder besteht eine Gruppenunfallversicherung, sie sind in die Gruppenrechtsschutzversicherung der INDUS Holding AG einbezogen sowie in die D & O-Versicherung für alle INDUS-Organmitglieder und Prokuristen. Da sich bei diesen Versicherungen kein individueller Wert pro Vorstandsmitglied ermitteln lässt, sind diese Versicherungen nicht in den Gesamtvergütungen und den individualisierten Vorstandsvergütungen enthalten.
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2.3. VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
2.3.1. KURZFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG (STI)
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Das STI ist ein leistungsorientierter variabler Vergütungsbestandteil mit einer einjährigen Bemessungsgrundlage. Mit dem STI wird der jährliche Beitrag des Vorstandsmitglieds zur Erreichung der vom Aufsichtsrat vorgegebenen operativen Ziele und zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung vergütet. Das STI setzt sich zusammen aus einem Anteil, der die Erreichung finanzieller Ziele, und einem Anteil, der die Erreichung nicht-finanzieller Ziele in Bezug zu Nachhaltigkeit und Strategie honoriert. Der Anteil der nicht-finanziellen Ziele am Zielwert des STI beträgt mindestens 20 %. Die finanziellen und nicht-finanziellen Ziele werden nach Vorbereitung durch den Personalausschuss vom Aufsichtsrat jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres festgesetzt. Unterjährig werden die festgesetzten Ziele nicht mehr verändert.
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I. FINANZIELLE ZIELE
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Dieser Teil des STI bemisst sich am Konzern-EBIT vor Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte. Das Ziel-EBIT wird jährlich nach Vorlage der Unternehmensplanung des Vorstands durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Folgejahr festgelegt. Die Zielerreichung wird anhand des Vergleichs des erreichten Ist-Werts mit dem Ziel-EBIT anhand einer Bonuskurve ermittelt.
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -4-
Unterschreitet der Ist-Wert einen vom Aufsichtsrat festgelegten Mindestwert, entfällt diese variable Vergütungskomponente. Überschreitet der Ist-Wert einen vom Aufsichtsrat festgelegten Maximalwert, ist die Auszahlung auf 150 % des Zielwerts dieser STI-Komponente begrenzt.
Für 2023 wurde ein Ziel-EBIT von 135,0 Mio. EUR festgelegt. Der Mindestwert betrug 67,5 Mio. EUR, der Maximalwert 168,8 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein EBIT von 149,6 Mio. EUR aus den fortgeführten Geschäftsbereichen erzielt. Dazu sind Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 12,8 Mio. EUR zu addieren. Das EBIT der aufgegebenen Geschäftsbereiche beträgt -26,3 Mio. EUR., so dass sich ein angepasstes Konzern-EBIT von 136,1 Mio. EUR als Basis für die Zielerreichungsbestimmung ergibt. Die Zielerreichung beträgt 100,8 %. Der Bonusfaktor beträgt 101,6 %.
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II. NICHT-FINANZIELLE ZIELE
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Dieser Teil des STI bemisst sich an der Erreichung von nicht-finanziellen Zielen, die nach Vorbereitung durch den Personalausschuss vom Aufsichtsrat aus der Unternehmensstrategie PARKOUR und der Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft abgeleitet und jährlich für das jeweilige Folgejahr festgelegt werden. Strategiebezogene Ziele folgen den beiden strategischen Initiativen "Innovation treiben" und "Leistung steigern". In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes sowie die Implementierung einer INDUS-Nachhaltigkeitsförderbank im Fokus.
Auch bei den nicht-finanziellen Zielen ist die Auszahlung nach oben auf 150 % des Zielwerts dieser STI-Komponente begrenzt. Werden die nicht-finanziellen Ziele nicht erreicht, entfällt diese variable Vergütungskomponente.
Für 2023 wurden zwei Ziele festgelegt:
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Ziel 1: Emissionsintensität reduzieren: Es soll die Bruttoemissionsintensität um 6 % im Vergleich zum
Vorjahr reduziert werden. Hierbei wurde bewusst das Bruttoemissionsziel definiert, da es nicht durch den
- Zukauf von Zertifikaten korrigiert werden kann. Eine Reduktion um 6 % entspricht einem Zielwert von 75,0
t CO2eq/Mio. EUR BWS für 2023. Der Vorjahresvergleichswert beträgt 79,8 t CO2eq/Mio. EUR BWS.
Ziel 2: Vorbereitung und Umsetzung der CSRD Richtlinie und Implementierung weiterer Kennzahlen im Bereich
- "Soziales" sowie Weiterentwicklung der Reportingstruktur in LucaNet.
- Diese beiden Ziele werden im Verhältnis 80:20 (Ziel 1: Ziel 2) gewichtet.
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Ziel 1: In 2023 wurden Bruttoemissionen in Höhe von 52,6 t Co2eq / Mio. EUR BWS erzielt. Damit wurde das Maximalziel (72,6 t Co2eq / Mio. EUR BWS) übertroffen und ein Bonusfaktor von 150 % erreicht. Ziel 2: Die Vorbereitung der CSRD-Anforderungen sind getroffen, es wurden weitere Kennzahlen implementiert sowie das Reporting im LucaNet ausgeweitet. Das Ziel wurde damit zu 100 % erreicht. Der Bonusfaktor aus Ziel 2 beträgt 100 %.
Insgesamt ergibt sich damit ein Bonusfaktor von 140 % aus den nicht-finanziellen Zielen.
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III. ZIELERREICHUNG STI 2023
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Die Zielerreichung für die finanziellen Ziele beträgt 100,8 %. Der Bonusfaktor daraus beträgt 101,6 %. Der Bonusfaktor aus den gewichteten nicht-finanziellen Zielen beläuft sich auf 140 %. Nach Gewichtung der finanziellen und nicht-finanziellen Bonusfaktoren mit 80: 20 ergibt sich ein Gesamt-Bonusfaktor von 109 % des Zielbetrags des STI.
Die STI-Ziele sind für alle Vorstandsmitglieder identisch. Daher ist auch die Zielerreichung und damit der Gesamt-Bonusfaktor identisch.
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IV. AUSZAHLUNGSMODALITÄTEN
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Die Zielerreichung für die finanziellen und nicht-finanziellen Ziele wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das jeweilige Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die sich ergebenden Auszahlungsbeträge errechnet. Sie werden bis zum 30. April 2024 zur Zahlung fällig.
Ist ein Vorstandsmitglied nicht für ein volles Geschäftsjahr für die Gesellschaft tätig, wird das STI zeitanteilig gewährt und am vorstehend definierten Auszahlungstag ausbezahlt.
Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft oder durch Vertragsbeendigung nach einem Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied durch die Gesellschaft gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG ("Bad-Leaver-Fall"), wird für das Jahr, in welches die Kündigung oder der Widerruf fällt, kein STI geleistet. Dasselbe gilt zusätzlich für den Zeitraum zwischen Widerruf und Vertragsende, sollte letzteres in dem auf den Widerruf folgenden Jahr liegen.
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2.3.2. LANGFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG (LTI)
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Die langfristige variable Vergütung (LTI) soll das Handeln der Vorstandsmitglieder im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft befördern. Das LTI wird aktienbasiert gewährt.
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I. LTI-PROGRAMM BIS 2020 (ALTES VERGÜTUNGSSYSTEM)
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Das bisherige (bis 2020) LTI-Programm bestand in der Gewährung von virtuellen Aktienoptionen (SAR, Stock Appreciation Rights). Ein SAR ist die Zusage einer Zahlung, deren Höhe sich nach der Differenz zwischen dem Basispreis des SAR und dem aktuellen Börsenkurs bei Ausübung des SAR bemisst. Der Basispreis des SAR entsprach dem Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel für die Aktie der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Dem Vorstand wurde jährlich eine Tranche von SAR gewährt. Bei Gewährung wurde der Optionspreis des SAR ermittelt. Auf Basis des vertraglich vereinbarten Zielwertes ergab sich daraus die Anzahl der zugeteilten SAR der Tranche. Die SAR sind ab ihrer Gewährung unverfallbar. Für die Optionsausübung jeder gewährten Tranche besteht eine Sperrfrist (vier Jahre). Die sich an die Sperrfrist anschließende Ausübungszeit beträgt zwei Jahre. Die Auszahlung einer Tranche kann nur erfolgen, wenn der Aktienkurs bei Ausübung über dem Basispreis des SAR der Tranche liegt und eine definierte Erfolgshürde (Mindestkurssteigerung von 12 % zum Ausübungszeitpunkt) erreicht. Für die Auszahlung besteht eine Obergrenze (Cap) von 200 % des vertraglich vereinbarten Zielwertes.
Die Zielwerte der Tranchen 2018, 2019 und 2020 betragen jeweils 140.000 EUR für den Vorstandsvorsitzenden und 70.000 für die weiteren Vorstandsmitglieder. Sämtliche virtuelle Aktien aus den Tranchen 2019 und 2020 befinden sich derzeit entweder in der Sperrfrist oder in der Ausübungszeit. Die Darstellung als gewährte Vergütung erfolgt jeweils im Geschäftsjahr der Ausübung der Optionen.
Die Ausübung der Tranche 2018 ist im Geschäftsjahr 2023 letztmalig möglich gewesen. Da der Basispreis in Höhe von 60,60 EUR innerhalb der Ausübungszeit vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 immer oberhalb des Aktienkurses lag, sind die SAR zum 31.12.2023 verfallen.
STÜCKZAHLEN UND BASISPREISE AKTIENOPTIONEN - ALTES LTI PROGRAMM
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PLAN BASISPREIS ZEITRAUM STÜCKZAHL ZUGANG AUSÜBUNG VERFALL STÜCKZAHL
01.01.2023 31.12.2023
Abromeit 1.1.2018 -
(Vorstandsvorsitzender bis 2018 60,60 31.12.2023 22.286 0 0 22.286 0
2018)
Summe 22.286 0 0 22.286 0
Schmidt 1.1.2018 -
(Vorstandsvorsitzender seit 2018 60,60 31.12.2023 16.714 0 0 16.714 0
2018)
2019 39,58 1.1.2019 - 27.624 0 0 0 27.624
31.12.2024
2020 39,02 1.1.2020 - 22.012 0 0 0 22.012
31.12.2025
Summe 66.350 0 0 16.714 49.636
Großmann 2019 39,58 1.1.2019 - 13.812 0 0 0 13.812
31.12.2024
2020 39,02 1.1.2020 - 11.006 0 0 0 11.006
31.12.2025
Summe 24.818 0 0 0 24.818
Meyer 2018 60,60 1.1.2018 - 11.143 0 0 11.143 0
31.12.2023
2019 39,58 1.1.2019 - 13.812 0 0 0 13.812
31.12.2024
2020 39,02 1.1.2020 - 11.006 0 0 0 11.006
31.12.2025
Summe 35.961 0 0 11.143 24.818
Weichert 2018 60,60 1.1.2018 - 11.143 0 0 11.143 0
31.12.2023
2019 39,58 1.1.2019 - 13.812 0 0 0 13.812
31.12.2024
2020 39,02 1.1.2020 - 11.006 0 0 0 11.006
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -5-
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31.12.2025
Summe 35.961 0 0 11.143 24.818
II. LTI-PROGRAMM AB 2021 (NEUES VERGÜTUNGSSYSTEM)
===
Das neue LTI-Programm ist als Virtueller Performance Share Plan (VPSP) ausgestaltet. Der VPSP basiert auf einer vierjährigen Performanceperiode, die jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres startet. Zu Beginn einer Performanceperiode werden den Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien (Performance Share Unit - PSU) zugeteilt. Die Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode wird über Division des individuellen LTI-Zielwerts durch den Aktienkurs bei Zuteilung ermittelt. Der Aktienkurs bei Zuteilung ist der durchschnittliche Schlusskurs im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten 40 Handelstage. Über die Erreichung des vom Aufsichtsrat für die Performanceperiode definierten externen Erfolgsziels und des internen Erfolgsziels kann sich die Anzahl der PSUs über die Performanceperiode hinweg durch einen Bonusfaktor ändern. Bei Untererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor unter 100 % - die Anzahl der PSUs reduziert sich entsprechend und kann bei starker Untererfüllung auch vollständig entfallen. Bei Übererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor über 100 % - die Anzahl der PSUs erhöht sich entsprechend. Die finale Anzahl der PSUs am Ende der Performanceperiode ist auf 150 % der Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode begrenzt.
Nach Vorbereitung durch den Personalausschuss setzt der Aufsichtsrat das externe und das interne Erfolgsziel für die jeweilige Performanceperiode zu Beginn der jeweiligen Performanceperiode fest. Diese Festsetzungen werden während der Laufzeit einer Performanceperiode nicht mehr verändert.
EXTERNES ERFOLGSZIEL - TSR OUTPERFORMANCE
Als externes Erfolgsziel wird die Outperformance des Total Shareholder Return (TSR) der Aktie von INDUS gegenüber dem TSR des SDAX verwendet. Die aktienbasierte Gewährung des LTI und die Ausgestaltung des externen Erfolgsziels stärken die Interessenidentität von Vorstandsmitgliedern und Aktionären. Durch den TSR haben insbesondere auch die Dividendenzahlungen der Gesellschaft ein erhebliches Gewicht für die Incentivierung des Vorstands.
Der TSR ist eine im Kapitalmarkt weit verbreitete Kenngröße, die direkt aus den gängigen Marktinformationssystemen (z.B. Bloomberg) abgelesen werden kann. Eine Outperformance von 0 % entspricht dabei einer hundertprozentigen Zielerreichung - der TSR der INDUS-Aktie hat sich dann genau parallel zum SDAX entwickelt. Liegt die Outperformance bei
-25 % oder darunter ist die Zielerreichung 0 %; bei einer Outperformance von mindestens 50 % ist die Zielerreichung auf 150 % begrenzt.
Die Zielerreichung beim externen Erfolgsziel geht mit 50 % in den Bonusfaktor des LTI ein. INTERNES ERFOLGSZIEL - UMSATZWACHSTUM UND EBIT-MARGE
Das interne Erfolgsziel fördert die Umsetzung der Geschäftsstrategie PARKOUR. Wesentliche Ziele von PARKOUR sind ein profitables Wachstum in den Jahren bis 2025 bis zu einem Konzernumsatz von deutlich über 2 Mrd. EUR bei einer EBIT-Marge von mindestens 10 %. Deshalb werden als Teilziele für das interne Erfolgsziel das durchschnittliche Umsatzwachstum und die Entwicklung der EBIT-Marge über die Performanceperiode des LTI verwendet:
===
Das durchschnittliche Umsatzwachstum (CAGR) während der Performanceperiode wird mit einem vom
Aufsichtsrat für die Performanceperiode festgelegten Zielwert verglichen, um den Bonusfaktor zu
- bestimmen. Entspricht das CAGR dem Zielwert, entspricht der Bonusfaktor 100 %. Liegt das CAGR unterhalb
des vom Aufsichtsrat festgelegten Mindestwerts, ist der Bonusfaktor 0 %. Liegt das CAGR oberhalb des vom
Aufsichtsrat festgelegten Maximalwerts, ist der Bonusfaktor auf 150 % begrenzt. Für die in 2023 gewährte Tranche beträgt der vom Aufsichtsrat festgelegte Zielwert des durchschnittlichen Ziel-Umsatzwachstums (CAGR) 7 % pro anno. Der Mindestwert für die Zielerreichung beträgt 4 % und der Maximalwert 10 %.
Die durchschnittliche EBIT-Marge während der Performanceperiode wird mit einem vom Aufsichtsrat für die
Performanceperiode festgelegten Zielwert verglichen. Entspricht die durchschnittliche EBIT-Marge dem
- Zielwert, beträgt der Bonusfaktor 100 %. Liegt die durchschnittliche EBIT-Marge unterhalb des vom
Aufsichtsrat festgelegten Mindestwerts, ist der Bonusfaktor 0 %. Liegt die durchschnittliche EBIT-Marge
oberhalb des vom Aufsichtsrat festgelegten Maximalwerts, ist der Bonusfaktor auf 150 % begrenzt.
===
Der Bonusfaktor der beiden internen Teilzielen geht mit jeweils 25 % in den Gesamt-Bonusfaktor des LTI ein. Für die in 2023 gewährte Tranche wurde der Zielwert der durchschnittlichen EBIT-Marge vom Aufsichtsrat mit 8,5 % bis 9,5 % festgelegt. Der Mindestwert beträgt 7 % und der Maximalwert 11 %.
Bei dem neuen LTI-Programm gelten für alle Vorstandsmitglieder dieselben Ziele.
Die Bemessung der Zielerreichung für die in 2023 gewährte Tranche über die Performanceperiode 2023 bis 2026 und die Darstellung als gewährte Vergütung erfolgt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2026 im Vergütungsbericht 2026.
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III. AUSZAHLUNGSMODALITÄTEN
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Am Ende der Performanceperiode einer zur Auszahlung kommenden LTI-Tranche werden die Anzahl der erdienten PSUs sowie der anzuwendende durchschnittliche Schlusskurs vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf die Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgestellt. Die über die Performanceperiode erdienten PSUs werden in bar ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich aus der Multiplikation der finalen Anzahl der erdienten PSUs mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie von INDUS im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Börse (oder einem Nachfolgesystem) der letzten 40 Börsenhandelstage der jeweiligen Performanceperiode.
Die Auszahlung ist dabei auf 200 % des LTI-Zielwerts begrenzt.
Der LTI wird mit dem nächsten ordentlichen Gehaltslauf nach Billigung des Konzernabschlusses der INDUS Holding AG für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Performanceperiode zur Zahlung fällig.
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IV. ZUTEILUNG DER PSUS FÜR DIE TRANCHE 2023
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Der individuelle LTI-Zielwert beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 250.000 EUR bis zum 30. Juni 2023 und 310.000 EUR ab dem 1. Juli 2023. Daraus ergibt sich für 2023 ein gewichteter Zielwert von 280.000 EUR. Für Dr. Großmann und Rudolf Weichert beträgt der Zielwert jeweils 180.000 EUR. Für Axel Meyer gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2023 ebenfalls ein Zielwert von 180.000 EUR. Ab dem 1. Oktober ist der Zielwert von Axel Meyer 190.000 EUR. Daraus ergibt sich ein gewichteter Zielwert für 2023 von 182.500 EUR. Für Gudrun Degenhart (Vorstandsmitglied ab 1. Oktober 2023) beträgt der gewichtete Zielwert für 2023 55.000 EUR.
Der Zuteilungskurs aus den letzten 40 Börsenhandelstagen vor Zuteilung der PSUs betrug 21,95 EUR. Daraus ergeben sich für die in 2023 gewährte Tranche folgende individuelle Stückzahlen zugeteilter PSUs:
ZUTEILUNG PSUs 2023-2026
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LTI-ZIELWERT ZUGETEILTE PSU
Dr. Johannes Schmidt 280.000 12.757
Gudrun Degenhart 55.000 2.506
Dr. Jörn Großmann 180.000 8.201
Axel Meyer 182.500 8.315
Rudolf Weichert 180.000 8.201
Gesamt 877.500 39.980
V. STÜCKZAHLEN DER PSUS JE VORSTANDSMITGLIED
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Für das neue LTI-Programm ergeben sich für die Tranchen 2021, 2022 und 2023 folgende Stückzahlen an PSUs je Vorstandsmitglied:
STÜCKZAHLEN AKTIENOPTIONEN
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PLAN BASISPREIS ZEITRAUM Stückzahl ZUGANG AUSÜBUNG VERFALL Stückzahl
01.01.2023 31.12.2023
Dr. Schmidt 2021 31,13 1.1.2021 - 31.12.2024 8.031 0 0 0 8.031
2022 32,34 1.1.2022 - 31.12.2025 7.731 0 0 0 7.731
2023 21,95 1.1.2023 - 31.12.2026 0 12.757 0 0 12.757
Summe 15.762 12.757 0 0 28.519
Degenhart 2023 21,95 1.1.2023 - 31.12.2026 0 2.506 0 0 2.506
Summe 0 2.506 0 0 2.506
Dr. Großmann 2021 31,13 1.1.2021 - 31.12.2024 5.783 0 0 0 5.783
2022 32,34 1.1.2022 - 31.12.2025 5.566 0 0 0 5.566
2023 21,95 1.1.2023 - 31.12.2026 0 8.201 0 0 8.201
Summe 11.349 8.201 0 0 19.550
Meyer 2021 31,13 1.1.2021 - 31.12.2024 5.783 0 0 0 5.783
2022 32,34 1.1.2022 - 31.12.2025 5.566 0 0 0 5.566
2023 21,95 1.1.2023 - 31.12.2026 0 8.315 0 0 8.315
Summe 11.349 8.315 0 0 19.664
Weichert 2021 31,13 1.1.2021 - 31.12.2024 5.783 0 0 0 5.783
2022 32,34 1.1.2022 - 31.12.2025 5.566 0 0 0 5.566
2023 21,95 1.1.2023 - 31.12.2026 0 8.201 0 0 8.201
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: -6-
===
Summe 11.349 8.201 0 0 19.550
3. ZIELVERGÜTUNG UND MAXIMALVERGÜTUNG
===
Die für ein Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich festem Jahresgehalt, Nebenleistungen und variablen Vergütungsbestandteilen) der Vorstandsmitglieder - unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird
- ist für die einzelnen Vorstandsmitglieder auf einen individuellen Maximalbetrag begrenzt ("Maximalvergütung"). Der individuelle Maximalbetrag berechnet sich als Summe des festen Jahresgehalts, einer Pauschale für Nebenleistungen von maximal EUR 80.000, 150 % des STI-Zielwerts und 200 % des LTI-Zielwerts des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich folgende individuelle Zielvergütung und individuelle maximale Gesamtvergütung:
ZIELVERGÜTUNG UND MAXIMALE GESAMTVERGÜTUNG 2023
===
DR. DEGENHART DR. MEYER WEICHERT
SCHMIDT GROßMANN
Zielvergütung 2023:
Festvergütung 558 113 390 393 440
Nebenleistungen^1) 20 11 21 14 35
Summe 578 124 411 407 475
Einjährige variable 248 45 170 173 170
Vergütung (STI)
Langfristige variable 280 55 180 183 180
Vergütung (LTI-Plan 2023)^2)
Summe 528 100 350 356 350
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0
Zielvergütung 2023: 1.106 224 761 763 825
Relativer Anteil der fixen Vergütung 52,3% 55,4% 54,0% 53,3% 57,6%
an der Zielvergütung
Relativer Anteil der einjährigen variablen Vergütung (STI) an der 22,5% 20,2% 22,3% 22,7% 20,6%
Zielvergütung
Relativer Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der 25,3% 24,6% 23,7% 24,0% 21,8%
Zielvergütung
Maximale Gesamtvergütung 2023:
Festvergütung 558 112 390 393 440
Nebenleistungen 80 20 80 80 80
Summe 638 132 470 473 520
Einjährige variable 371 68 255 259 255
Vergütung (STI)
Langfristige variable 560 110 360 365 360
Vergütung (LTI-Plan 2023)^2)
Summe 931 178 615 624 615
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0
Maximale Gesamtvergütung 2023: 1.569 310 1.085 1.097 1.135
Relativer Anteil der fixen Vergütung 40,7% 42,6% 43,3% 43,1% 45,8%
an der maximalen Gesamtvergütung
Relativer Anteil der einjährigen variablen Vergütung (STI) an der 23,7% 22,0% 23,5% 23,6% 22,5%
Gesamtvergütung
Relativer Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der 35,7% 35,5% 33,2% 33,3% 31,7%
Gesamtvergütung
Maximale Gesamtvergütung lt. Vertrag 1.680 310 1.100 1.100 1.160
===
^1) Für Nebenleistungen ist lediglich ein Maximalwert festgelegt. Als Zielbeträge für die Nebenleistungen sind daher die Ist-Beträge 2023 aufgeführt.
^2) Die Bemessung des LTI-Plans 2023 erfolgt in 2026.
Die Einhaltung der Maximalvergütung 2023 kann erst nach Abrechnung des LTI-Programms 2023 im Vergütungsbericht 2026 überprüft und berichtet werden.
===
4. MÖGLICHKEITEN, VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE ZU STREICHEN
===
Im Falle schwerwiegenden pflichtwidrigen Verhaltens eines Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat im pflichtgemäßen Ermessen nach folgender Maßgabe und abhängig von der Schwere der Pflichtverletzung den Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Auszahlung von LTI-Tranchen für zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Pflichtverletzung laufende Performanceperioden entweder reduzieren oder vollständig streichen. Maßgeblich für die Beurteilung der Pflichtwidrigkeit ist der Maßstab des § 93 AktG.
Voraussetzung für eine Reduzierung oder Streichung einer LTI-Tranche ist stets, dass ein hinreichend gravierender Pflichtenverstoß vorliegt, der unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten einen Eingriff in die variable Vergütung des Vorstandsmitglieds rechtfertigt. Das sind insbesondere schwerwiegende Verletzungen der organschaftlichen Pflichten durch das Vorstandsmitglied, die geeignet wären, eine Abberufung aus wichtigem Grund oder eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags zu rechtfertigen.
Die Reduzierung oder vollständige Streichung des Anspruchs auf Auszahlung von LTI-Tranchen durch den Aufsichtsrat ist auch dann möglich, wenn das Dienstverhältnis des betroffenen Vorstandsmitglieds zum Zeitpunkt der Rückforderungsentscheidung bereits beendet ist.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Anlässe für eine Rückforderung eines variablen Vergütungsbestandteils.
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5. ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNGEN
===
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags wird der Aufsichtsrat keine Zahlungen vereinbaren, die den Wert von zwei Jahresvergütungen oder den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags übersteigen (Abfindungs-Cap).
Bei der Festlegung der Jahresvergütung sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie alle sonstigen geldwerten Vorteile anzusetzen. Es gilt das feste Jahresgehalt des Vertragsjahres, in dem der Dienstvertrag beendet wird. Die kurzfristige variable Vergütung wird - ggf. zeitanteilig - in der Höhe des Geschäftsjahres, das der Beendigung des Dienstvertrages vorausging, angesetzt.
Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft oder durch Vertragsbeendigung nach einem Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied durch die Gesellschaft gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG ("Bad-Leaver-Fall"), ist eine Abfindung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wesentlich verändert und damit eine gravierende Veränderung der aktuellen, auf Langfristigkeit orientierten Unternehmensstrategie (Prinzip "Kaufen, halten & entwickeln") verbunden ist (Change of Control), ist das Vorstandsmitglied innerhalb eines Jahres nach dem Change of Control zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt. Gleiches gilt, wenn eine Abberufung des Vorstandsmitglieds innerhalb eines Jahres nach dem Change of Control erfolgt, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt. Macht das Vorstandsmitglied von diesem Recht auf Eigenkündigung Gebrauch, zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung für zwei Jahre, maximal jedoch in Höhe der Festvergütung, die das Vorstandsmitglied vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eigenkündigung bis zum vertraglich regulär (d.h. ohne Eigenkündigung) vorgesehenen Beendigungszeitpunkt erhalten hätte. Dabei wird für die Berechnung der Abfindung auf die Festvergütung des Vertragsjahres abgestellt, in dem die Eigenkündigung erklärt wird bzw. die Abberufung erfolgt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Entschädigungszahlungen nach den vorstehenden Regelungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
===
6. VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER FÜR 2023
6.1. INDIVIDUALISIERTE GESAMTVERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER FÜR 2023
===
Gemäß § 162 Abs. 1. Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind die "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder individualisiert anzugeben. INDUS betrachtet alle Vergütungsbestandteile als "gewährt", bei denen die zugrundeliegende Tätigkeit im Berichtszeitraum erbracht sowie alle weiteren Ausübungsbedingungen erfüllt wurden. Die einjährige variable Vergütung (STI) wird mit Ablauf des Geschäftsjahrs als "gewährte Vergütung" dargestellt, da die Leistung der Vorstandsmitglieder zum Bilanzstichtag vollständig erbracht worden ist. Die Auszahlung der STI erfolgt nach dem Bilanzstichtag. Die langfristige variable Vergütung (LTI-altes Programm) wird im Jahr der Ausübung der SAR's als "gewährte Vergütung" in den individualisierten Vorstandsvergütungen dargestellt. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Ausübung der "Tranche 2018" aus dem alten LTI-Programm, soweit die Zielerreichungskriterien erfüllt wurden, letztmalig erfolgen. Aus weiteren im
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April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Ausübungszeitraum befindlichen Tranchen sind in 2023 keine Ausübungen möglich gewesen.
VORSTANDSBEZÜGE - GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG (IN TEUR) GEMÄSS § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG
===
DR. JOHANNES
SCHMIDT GUDRUN
VORSTANDS- DEGENHART DR. JÖRN AXEL MEYER RUDOLF
VORSITZENDER VORSTAND GROßMANN VORSTAND WEICHERT
(SEIT (SEIT VORSTAND (SEIT 2017) VORSTAND
01.07.2018, 10.2023) (SEIT 2019) (SEIT 2012)
VORSTAND SEIT
2006)
2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023
Festvergütung 540 558 0 113 390 390 390 393 440 440
Nebenleistungen 20 20 0 11 27 21 14 14 35 35
Summe Fixe Vergütung 560 578 0 124 417 411 404 407 475 475
Einjährige variable 64 270 0 49 48 185 48 189 48 185
Vergütung (STI)
Langfristige variable 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Vergütung (altes LTI-Programm)
Tranche 2017 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe variable Vergütung 64 270 0 49 48 185 48 189 48 185
Gesamtvergütung 624 848 - 173 465 596 452 596 523 660
Relativer Anteil der fixen Vergütung 89,7% 68,2% - 71,7% 89,7% 69,0% 89,4% 68,3% 90,8% 72,0%
an der Gesamtvergütung
Relativer Anteil der einjährigen variablen Vergütung 10,3% 31,8% - 28,3% 10,3% 31,0% 10,6% 31,7% 9,2% 28,0%
(STI) an der Gesamtvergütung
Relativer Anteil der langfristigen variablen Vergütung 0,0% 0,0% - 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
(LTI) an der Gesamtvergütung
===
Sämtlichen Vorstandsmitgliedern wurden von Dritten keine weiteren Vergütungen für 2023 gewährt oder zugesagt.
===
6.2. VERGLEICHENDE DARSTELLUNG MIT DER ERTRAGSENTWICKLUNG UND MIT DER DURCHSCHNITTLICHEN VERGÜTUNG DER
ARBEITNEHMER VON INDUS
===
Als Vergleichsbasis für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung zugrunde gelegt. Die Ertragsentwicklung von INDUS wird anhand der Umsatzerlöse und des operativen Ergebnisses (EBIT) des Konzernabschlusses der INDUS Holding AG und der Entwicklung des Jahresergebnisses der INDUS Holding AG dargestellt.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf Vollzeitäquivalenzbasis auf die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter an den deutschen Standorten zurückgegriffen. Die Vergütungen der Auszubildenden sind nicht berücksichtigt.
Die Veränderungen der Vorstandsvergütung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
VORSTANDSVERGÜTUNG (IN TEUR)
===
FIXE VERGÜTUNG VARIABEL GESAMT VERÄNDERUNG
2022 2023 2022 2023 2022 2023 absolut relativ relativ relativ
2023 zu 2022 2022 zu 2021 2021 zu 2020
Dr. Johannes Schmidt 560 578 64 270 624 848 224 36% -27% 34%
Gudrun Degenhart (seit 10.2023) 0 124 0 49 0 173 173 - - -
Dr. Jörn Großmann 417 411 48 185 465 596 131 28% -21% 37%
Axel Meyer 404 407 48 189 452 596 144 32% -27% 44%
Rudolf Weichert 475 475 48 185 523 660 137 26% -21% 38%
Gesamt 1.856 1.995 208 878 2.064 2.873 809 39% -24% 38%
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ERTRAGSVERGLEICH UND ARBEITNEHMERVERGLEICH
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VERÄNDERUNGEN VERÄNDERUNGEN VERÄNDERUNGEN
2023 zu 2022 2022 zu 2021 2021 zu 2020
Vorstandvergütung
Gesamtvergütung des Vorstands der INDUS Holding AG +39% -24% +38%
Kennzahlen der INDUS-Gruppe
Umsatzerlöse +/- 0% +10% +12%
Operatives Ergebnis (EBIT) +12% -19% +360%
Kennzahl der INDUS Holding AG
Jahresergebnis >100% <-100% +56%
Arbeitnehmervergütung
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer der +3,1% +4,8% +4,7%
deutschen INDUS-Gesellschaften
B. VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
1. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
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Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung der INDUS Holding AG geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft verfügbar und zugänglich ist. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Zuletzt wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 26. Mai 2021 gebilligt.
INDUS möchte auch durch eine angemessene Vergütung hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen und halten. Dadurch werden die Unternehmensziele gesichert, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft vorangetrieben und die Effizienz der Arbeit innerhalb des Aufsichtsrats gewährleistet.
Demnach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Grundvergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat in Höhe von 30 TEUR und ein Sitzungsgeld in Höhe von 3 TEUR pro Sitzung. Entsprechendes gilt für Telefon-, Video- oder Internetkonferenzen oder für Konferenzen über vergleichbare Kommunikationsmittel. Der Vorsitzende erhält das Doppelte der beiden vorgenannten Beträge, der Stellvertreter das Eineinhalbfache. Zudem erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr eine Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats in Höhe von 5 TEUR. Der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte des vorgenannten Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz nicht während des gesamten Geschäftsjahres innehatten, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Entsprechend gilt dies auch für die zeitanteilige Mitgliedschaft in den Ausschüssen oder den zeitanteiligen Vorsitz oder zeitanteiligen stellvertretenden Vorsitz. Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für den Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG; die Mitglieder dieses Ausschusses erhalten keine Vergütung. Überdies werden den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen erstattet.
Die Festlegung einer Maximalvergütung ist für den Aufsichtsrat nicht notwendig, da die Vergütung keine variablen Komponenten enthält.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Für den Aufsichtsrat bestehen keine Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird als gewährt angesehen, wenn die Arbeitsleistung vollständig erbracht ist, und belief sich im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf 725 TEUR (Vorjahr: 776 TEUR). Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr erhielt ein Aufsichtsratsmitglied Vergütungen für persönlich erbrachte Beratungsleistungen an Konzerngesellschaften.
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2. VERGÜTUNGEN DES AUFSICHTSRATS IN 2023
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Die in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 auf die Mitglieder des Aufsichtsrats individuell entfallenden Vergütungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
AUFSICHTSRATVERGÜTUNG (IN TEUR)
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FIXE VERGÜTUNG SITZUNGSGELD GESAMT
2022 2023 2022 2023 2022 2023
Jürgen Abromeit 80 86 48 36 128 122
Dr. Jürgen Allerkamp 35 15 21 6 56 21
Dr. Dorothee Becker 35 35 15 15 50 50
Dorothee Diehm 35 35 21 15 56 50
Pia Fischinger 30 30 24 18 54 48
Cornelia Holzberger 30 33 24 18 54 51
Gerold Klausmann 35 35 24 18 59 53
Jan Klingelnberg 0 20 0 9 0 29
Stefan Müller 0 18 0 15 0 33
Wolfgang Lemb 50 53 36 27 86 80
Isabella Pfaller 19 0 12 0 31 0
Barabara Schick 26 45 12 18 38 63
Helmut Späth 30 12 21 6 51 18
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April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)