09.04.2024 15:06:36 - EQS-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2024 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2024 in Köln mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-09 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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INDUS Holding Aktiengesellschaft Bergisch Gladbach WKN 620 010/ISIN DE0006200108 Ereignis GMET0INH0524 EINLADUNG ZUR
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 33. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am
Mittwoch, den 22. Mai 2024, um 10.30 Uhr (MESZ)

im Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Koelnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer Straße 111, 50679 Köln, abgehalten wird.
I. TAGESORDNUNG
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Tagesordnung auf einen Blick

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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der INDUS Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts der INDUS Holding AG und des Konzerns für das
1. Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
2.            Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
4.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
5.            Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
6.            Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 
7.            Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern 
8.            Beschlussfassung über Satzungsänderung zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung 
9.            Beschlussfassung zur Zustimmung des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 

zwischen der INDUS Holding AG als Organträger und der INDUS Omega GmbH als Organgesellschaft
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
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Der Hauptversammlung werden vom Vorstand gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG die folgenden Unterlagen, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, zugänglich gemacht:

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-             der festgestellte Jahresabschluss der INDUS Holding AG, 
-             der gebilligte Konzernabschluss, 

der zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding AG und den Konzern, einschließlich des
-             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, 
-             der Bericht des Aufsichtsrats, 
-             der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht, und 
-             der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. 

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Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung ab dem Zeitpunkt der Einberufung zur Verfügung. Sie werden auch während der Hauptversammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert werden. Im Internet unter www.indus.de/ueber-indus/ corporate-governance finden sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung mit der Berichterstattung zur Corporate Governance und der Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2023.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 80.830.067,16 wie folgt zu verwenden: Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 1.100.000 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Mai 2024, fällig.

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3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

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4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

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5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
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Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

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6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der INDUS Holding AG geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. "ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR TAGESORDNUNG" abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

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7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 der Satzung der Gesellschaft insgesamt neu und wie folgt zu fassen:

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Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit im jeweils
abgelaufenen Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von EUR 45.000,-. Der Vorsitzende erhält das
Zweifache des vorgenannten Betrags, der Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitgliedern, die
1. dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres angehört haben oder den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz nicht während des gesamten Geschäftsjahres innehatten, steht die entsprechende
Vergütung nur zeitanteilig zu.
Jedes Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit
im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500,-. Der Ausschussvorsitzende
erhält das Zweifache des vorgenannten Betrages. Ausschussmitgliedern, die dem Ausschuss nicht während des
2. gesamten Geschäftsjahres angehört haben oder den Vorsitz innehatten, steht die entsprechende Vergütung
nur zeitanteilig zu. Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für den Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3
MitbestG.
Zusätzlich wird jedem Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,- pro Sitzung des
Gesamtgremiums oder seiner Ausschüsse gewährt. Entsprechendes gilt für Telefon-, Video- oder
3. Internetkonferenzen oder für Konferenzen über vergleichbare Kommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld wird
maximal einmalig pro Sitzungstag fällig.
Die Grundvergütung, die Ausschussvergütung sowie die Sitzungsgelder sind halbjährlich in den Monaten Juni
4. und Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.
Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
5. in angemessener Höhe abschließen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.
Die Versicherungsprämie trägt die Gesellschaft.
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
INDUS HOLDING AG 620010 Frankfurt 26,850 29.05.24 09:04:07 -0,200 -0,74% 26,150 26,500 26,850 27,050

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