16.05.2024 12:09:51 - dpa-AFX: POLITIK: Verteidiger von Höcke haben Revision gegen Urteil eingelegt

BERLIN/HALLE (dpa-AFX) - Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat
Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil
eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts Halle,
Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Die Revision sei
schon am Mittwoch (15. Mai) bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes
Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich
dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern.

Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er
wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der
NSDAP verwendet hatte.

"Ja, die Revision ist eingelegt worden", sagte auch Höckes Anwalt Ulrich
Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte
auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt
hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach
Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils
Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.

Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den
Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es
werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen
ihn bis zuletzt zurückgewiesen.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das
Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte
ihn zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen
zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs
Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke gefordert./ija/DP/men

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