DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2023 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: MedNation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2023 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2023-06-09 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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MedNation AG Bonn WKN 565360
ISIN DE0005653604 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem
18. Juli 2023, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfinden wird.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum
31. Dezember 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022
bis zum 31. Dezember 2022 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
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eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist
gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt
hat und dieser somit bereits festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 2.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 3.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2023 endet die Amtszeit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats Herrn Klaus Dirks. Von der Hauptversammlung ist folglich ein Aufsichtsratsmitglied zu
wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Klaus Dirks, Pensionär, Schloss Holte-Stukenbrock,
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mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2025 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Es ist vorgesehen, dass Herr Klaus Dirks im Falle seiner Wahl erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Herr Klaus Dirks verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil. Die
Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022
veröffentlicht, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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eingesehen und abgerufen werden kann.
Herr Klaus Dirks verfügt in hohem Maße über die für die Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige
Erfahrung und Expertise sowie über die erforderlichen Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Er ist
sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem die Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld
vertraut. Herr Klaus Dirks ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen
Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Klaus Dirks nicht in
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den
Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der
Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen sind. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass Herr Klaus Dirks den zu erwartenden Zeitaufwand im Falle seiner Wahl auch weiterhin
aufbringen kann.
Herr Dirks ist Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schloss Holte-Stukenbrock. Er gehört im
Übrigen keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Lebenslauf des Herrn Klaus Dirks:
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Geburtsjahr: 1956
Berufsausbildung: Ausbildung zum Bankkaufmann
Bankakademie Frankfurt mit Abschluss "Bankfachwirt"
Berufliche 1979 - Deutsche Bank AG
Tätigkeit: 1999
1999 - Hypo- und Vereinsbank AG (Abteilungsdirektor)
2001
2002 - Geschäftsführer der Jofo Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock und
2022 Geschäftsführer der ARF Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock
Seit April 2022 Pensionär
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
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FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
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zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 zu wählen. 5.
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission empfiehlt der Aufsichtsrat,
zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG, für die genannten
Prüfungsleistungen das Prüfungsmandat der FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu
erneuern.
Der Aufsichtsrat erklärt, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz
2 AktG, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der vorgenannten Verordnung
EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Gemäß § 162 AktG erstellen der Vorstand und der Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im
letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht
der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der -2-
Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 6.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt B dieser Einladung
abgedruckt und auch auf der Webseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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einzusehen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu billigen. Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 (zu Tagesordnungspunkt 6)
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung.
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2021 beschlossenen Vergütungssystem, das der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 zur Billigung gemäß § 120 a Abs. 1 AktG vorgelegt wird. Seit dem 01. Juni 2021 ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt.
Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine jährliche feste erfolgsunabhängige Vergütung, die in zwölf gleichen monatlichen Raten jeweils nachträglich zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Eine variable erfolgsabhängige Vergütung ist derzeit nicht zugesagt. Als Nebenleistungen sind Zuschüsse zu Vorsorgeversicherungen und die Einbeziehung in die von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung vereinbart.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2022 aktive Mitglieder des Vorstands
Die gewährte Vergütung wird gemäß der zahlungsorientierten Sichtweise dargestellt. Eine Vergütung ist sonach gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht.
in Tausend EUR)
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Dr. Markus-Michael Küthmann Lothar Lotzkat Dirk Isenberg
(bis 20.10.2021) (bis 31.05.2021) (seit 20.10.2021)
2022 2021 2022 2021 2022 2021
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
MedNation AG
Summe
Festvergütung - - 55 20,8 - - 85 100,0 240 100,0 49 100,0
Nebenleistungen - - 20 7,6 - - - - - - - -
Variable Vergütung - - - - - - - - - - - -
Konzerngesellschaften
Summe
Festvergütung - - 189 71,6 - - - - - - ./. ./.
Nebenleistungen
Variable Vergütung - - - - - - - - - -
Gesamtvergütung - - 264 100,0 - - 204 100,0 240 100,0 49 100.
Erreichbare Maximalvergütung - 327 - 235 240 240
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Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Keinem Vorstandsmitglied wurden von einem Dritten Leistungen im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2022 gewährt.
Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt. Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Küthmann wurden nach seinem Ausscheiden am 20. Oktober 2021 im Geschäftsjahr 2022 nachträgliche Bezüge in Höhe von 83 TEUR ausgezahlt. Bis zum 30. September 2022 hat er noch Bezüge einer Tochtergesellschaft in Höhe von 142 TEUR erhalten.
Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Dr. Crovisier belaufen sich auf 34 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR).
Tantieme
Herr Isenberg hat bis zum 31. Dezember 2022 keine Tantiemen-Vereinbarung. Ab dem Jahr 2024 erhält er eine leistungs- und erfolgsbezogene Brutto-Tantieme (variable Vergütung). Die Höhe und Berechnungsgrundlage für die Folgejahre wird bis zum 30. September 2023 mit dem Aufsichtsrat vereinbart.
Aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2022 entfallen die Tantiemen. Für das Geschäftsjahr 2023 werden keine Tantiemen vereinbart.
1. Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgesetzt. Die folgende, derzeit gültige Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 zu Tagesordnungspunkt 11 beschlossen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Grundvergütung von jährlich 26.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit zudem einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 100 % der Grundvergütung, der stellvertretende Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 50°% der Grundvergütung. Die von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in jeweiliger gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Ist das Mitglied des Aufsichtsrats nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt, erhält es die vorgenannte Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat zahlbar.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2022 aktive Mitglieder des Aufsichtsrats
in Tausend EUR)
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Vergütung 2022 Vergütung 2021
Klaus Dirks
Vorsitzender seit 19.05.2021 52 47
Stellvertretender Vorsitzender bis 19.05.2021
Prof. Dr. Gabriele Buchholz
Stellvertretende Vorsitzende seit 07.07.2021 46 19
seit 07.07.2021
Robert Fortmeier 26 13
Seit 07.07.2021
Jörg Karsten Leue
Vorsitzender bis 19.05.2021 0 23
bis 07.07.2021
Doris Mücke
Stellvertretender Vorsitzender ab19.05.2021 bis 07.07.2021 0 15
bis 07.07.2021
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Bis 2019 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgezahlt. Aufgrund des Urteils vom 27. November 2019 VR 23/19, VR 62/17 des Bundesfinanzhofes haben die obersten Finanzbehörden am 08. Juli.2021 bekannt gegeben, dass Aufsichtsräte die eine feste vereinbarte Aufsichtsratvergütung erhalten keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind und somit nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen. Fällt ein Aufsichtsratsmitglied nicht unter diese Regelung wird die Aufsichtsratvergütung mit Umsatzsteuer ausbezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden außerdem Spesen und Auslagen erstattet. Darüber hinaus sind die Aufsichtsratsmitglieder in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung einbezogen.
2. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderungen der Gesamtvergütung
Die folgende Tabelle (Gesamtvergütung) zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates mit der Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe der MedNation Aktiengesellschaft.
in Tausend EUR)
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2018 2019 % 2020 % 2021 % 2022 %
Gesamtvergütung Aufsichtsrat
Klaus Dirks ./. ./. 6 47 ^*) 47 ^*)
Prof. Dr. oec. Gabriele Buchholz ./. ./. ./. ./. 46 ^*)
Robert Fortmeier ./. ./. ./. 13 26 ^*)
Jörg Karsten Leue 62 62 0,0 56 ^*) 23 ^*) ./. ^*)
Doris Mücke 45 46 0,0 32 ^*) 15 ^*) ./. ^*)
Sigurd Roch 31 31 0,0 23 ^*) ./. ^*) ./. ^*)
Gesamtvergütung Vorstand
Dirk Isenberg ./. ./. ./. 49 ^*) 240 ^*)
Dr. Markus-Michael Küthmann 270 270 0 270 0,0 264 ^*) ./. ^*)
Lothar Lotzkat 204 204 0 204 0,0 85 ^*) ./. ^*)
Durchschnittliche Vergütung Arbeitnehmer 49 50 2,0 52 4,0 54 3,7 57 5,6
Ertragsentwicklung
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der -3-
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Konzernumsatz 49.318 48.451 -1,7 35.477^**) -26,8 35.801 0,9 37.549 4,9
Konzernergebnis vor Steuern -597 -74 -1.193 -4.102 -1.724
Konzernjahres-fehlbetrag -1.110 -681 -1.312 -4.220 -.1.848
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^*) Keine Berechnung, aufgrund der anteiligen Vergütung
^**) Entkonsolidierung von Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.L. Bonn, den 20. April 2023 MedNation AG Der Vorstand Dirk Isenberg Der Aufsichtsrat Klaus Dirks (Vorsitzender) Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 163 Abs. 3 AktG
An die MedNation AG, Bonn
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der MedNation AG (vormals: Eifelhöhen-Klinik AG), Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts der MedNation AG, Bonn, enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Düsseldorf, den 20. April 2023 FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
===
Wolfgang Hohl Dirk Rohde
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung in
Verbindung mit § 123 Abs. 4 AktG nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, das heißt
am Dienstag, dem 27. Juni 2023, 00:00 Uhr MESZ,
===
im Folgenden der "Nachweisstichtag" - Aktionäre der Gesellschaft sind und sich rechtzeitig zur
Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss auf den Nachweisstichtag bezogen sein und kann entweder durch den Letztintermediär gemäß den
Anforderungen des § 67 c Abs. 3 AktG oder durch den Letztintermediär anderweitig in Textform ausgestellt
und der Gesellschaft übermittelt werden. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen gemäß § 18
der Satzung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also spätestens am
===
Dienstag, dem 11. Juli 2023, 24.00 Uhr MESZ,
===
bei der nachstehend genannten Anmeldestelle zugehen: 1.
===
MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
===
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur diejenige Person, die den Nachweis rechtzeitig erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit der Festlegung des
Nachweisstichtags ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien verbunden. Auch im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben somit keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht berechtigt, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
Nach dem rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Anmeldestelle werden den Aktionären die Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigungen sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
Bevollmächtigung und Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, einen Intermediär,
einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten und ihr Stimmrecht durch den
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern keine Vollmacht gemäß § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre
können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der
Anmeldebestätigung erhalten. Das Formular ist auch auf der Eintrittskarte für die Hauptversammlung
abgedruckt und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen
ist an die folgende Adresse zu richten:
===
MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: mednation@better-orange.de
===
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der -4-
Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
abgerufen werden. Diejenigen Aktionäre, die das Vollmachtsformular nicht verwenden möchten, können
stattdessen auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. Die
Vorschriften des § 135 AktG bleiben unberührt.
Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung 2. gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung
oder ihr Widerruf kann der Gesellschaft bis
===
Freitag, den 14. Juli 2023, 24:00 Uhr MESZ,
===
unter der nachstehenden Adresse
===
MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: mednation@better-orange.de
===
übermittelt werden.
Die genannten Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der
Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung gemäß § 135 AktG (Vollmachtserteilung an
Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen
Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
Personen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG
erfassten Intermediären und anderen in § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für
den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung abzustimmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig übermitteln.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
Ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung übermittelt und im Übrigen
den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt. Das Formular ist auch
auf der Eintrittskarte abgedruckt und kann außerdem auf der Webseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
abgerufen werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen der Gesellschaft in Textform übermittelt werden.
Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
wahlweise per Post oder elektronisch per E-Mail bis
===
Freitag, den 14. Juli 2023, 24:00 Uhr MESZ, 3. an folgende Adresse zu übermitteln:
MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: mednation@better-orange.de
===
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Vollmacht und eine Weisung zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht und Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Sofern Briefwahlstimmen und Vollmacht sowie Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eingehen und nicht eindeutig ersichtlich ist, welche Stimme bzw. Weisung zuletzt
abgegeben wurde, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche
Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten
teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme
durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende
Erklärungen vor. Darüber hinaus können Aktionäre, die zur Hauptversammlung erschienen sind und die sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sowie den Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig
übermittelt hatten, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Den Aktionären ist gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung die Möglichkeit eröffnet, in der nachfolgend
beschriebenen Weise ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Briefwahlstimmen, die
keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Bitte beachten Sie, dass
die Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl auf die Abstimmung über die in der Einberufung
bekanntgemachten Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats sowie auf etwaige
Beschlussvorschläge von Aktionären, die im Zuge einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG bekannt gemacht wurden, beschränkt sind.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis
===
Freitag, den 14. Juli 2023, 18:00 Uhr MESZ,
===
bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen,
werden gebeten, für die Briefwahl entweder das ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandte
Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der Webseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/ 4. abrufbare Formular zu verwenden und vollständig ausgefüllt per Post oder per E-Mail an folgende
===
Adresse zu übermitteln
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MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: mednation@better-orange.de
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der -5-
In allen Fällen gilt die vorgenannte Eingangsfrist. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter
Briefwahlstimmen ist bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich. Weitere Einzelheiten
zur Briefwahl ergeben sich aus dem mit der Einladung auf dem Postweg übersandten Formular. Die
Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
abrufbar. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär
trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen
Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw.
Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Die
für die Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. Auch bevollmächtigte
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und diesen gemäß §
135 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; bei der
Berechnung der vorgenannten 90-Tage-Frist ist der Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der
Gesellschaft nicht mitzurechnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind, also spätestens am
===
Samstag, dem 17. Juni 2023, bis 24:00 Uhr MESZ
===
zugehen, und zwar an der nachfolgend genannten Adresse:
===
MedNation AG
Investor Relations
Graurheindorfer Str. 137
D-53117 Bonn
Fax: 0228 967782-49
E-Mail: ir@mednation.de
===
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und/ oder des
Aufsichtsrates zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsräten
und Abschlussprüfern übersenden.
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Webseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind,
also spätestens am
===
Montag, dem 03. Juli 2023, bis 24:00 Uhr MESZ
===
zugehen, und zwar an der nachfolgend genannten Adresse:
===
MedNation AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder
E-Mail: mednation@better-orange.de
===
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsräten und Abschlussprüfern gelten die vorstehenden
Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären müssen jedoch nicht begründet
werden.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Ab. 2 AktG
genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines
Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) muss seitens der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von
Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten und die in § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG aufgeführten Angaben enthält.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung
finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes
Verlangen vom Vorstand in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt 1 auch der Konzernabschluss und
der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den
in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 3.120.000 auf den Inhaber 6. lautende nennwertlose Stückaktien. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 3.120.000.
Teilnahmeberechtigt sind 3.017.424 Stückaktien, da 102.576 Stückaktien von der Gesellschaft gehalten
werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind gemäß § 124 a AktG die folgenden Informationen zur Hauptversammlung auf der
Webseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
zugänglich:
===
- der Inhalt der Einberufung;
- eine Erläuterung weshalb zu Punkt 1 der Tagesordnung kein Beschluss zu fassen ist;
- die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;
- die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
7. das Formular, das bei Stimmabgabe durch Vertretung oder bei Stimmabgabe mittels Briefwahl
- verwendet werden kann;
- etwaige nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangene Verlangen von
Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG.
===
Die aufgeführten Informationen und Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein. Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
und 131 Abs. 1 AktG werden den Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
===
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
zur Verfügung gestellt. Etwaige fristgerecht bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die MedNation AG, Graurheindorfer Str. 137, 53117 Bonn, verarbeitet als Verantwortlicher
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls
personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung sowie für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung
("DS-GVO") in Verbindung mit den §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen,
die der Organisation der Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter
Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO). Die MedNation AG erhält die
personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die
Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).
Die von der MedNation AG für den Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister
verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der MedNation AG und
nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter
der MedNation AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene
Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu
behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 8. einsehbar. Die MedNation AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den
gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der
Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder
die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den
Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe
f DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen
Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den
Datenschutzbeauftragten der MedNation AG unter:
===
MedNation AG
- Datenschutzbeauftragter -
Dipl.-Inf. (FH) Karsten Schulz
Graurheindorfer Str. 137
53117 Bonn
Telefon: +49 151 2263 1968
E-Mail: ds@mednation.de
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Bonn, im Juni 2023
MedNation AG
Der Vorstand
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2023-06-09 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MedNation AG
Graurheindorfer Straße 137
53117 Bonn
Deutschland
E-Mail: info@mednation.de
Internet: https://mednation.de/investor-relations/
ISIN: DE0005653604
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1653835 2023-06-09 CET/CEST
Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1653835&application_name=news
END) Dow Jones Newswires
June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)