EQS-News: MedNation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2023 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2023-06-09 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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MedNation AG Bonn WKN 565360
ISIN DE0005653604 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem
18. Juli 2023, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfinden wird.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum
31. Dezember 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022
bis zum 31. Dezember 2022 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
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eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist
gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt
hat und dieser somit bereits festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022 2.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 3.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2023 endet die Amtszeit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats Herrn Klaus Dirks. Von der Hauptversammlung ist folglich ein Aufsichtsratsmitglied zu
wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Klaus Dirks, Pensionär, Schloss Holte-Stukenbrock,
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mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2025 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Es ist vorgesehen, dass Herr Klaus Dirks im Falle seiner Wahl erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Herr Klaus Dirks verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil. Die
Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022
veröffentlicht, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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eingesehen und abgerufen werden kann.
Herr Klaus Dirks verfügt in hohem Maße über die für die Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige
Erfahrung und Expertise sowie über die erforderlichen Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Er ist
sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem die Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld
vertraut. Herr Klaus Dirks ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen
Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Klaus Dirks nicht in
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den
Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der
Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen sind. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass Herr Klaus Dirks den zu erwartenden Zeitaufwand im Falle seiner Wahl auch weiterhin
aufbringen kann.
Herr Dirks ist Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schloss Holte-Stukenbrock. Er gehört im
Übrigen keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Lebenslauf des Herrn Klaus Dirks:
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Geburtsjahr: 1956
Berufsausbildung: Ausbildung zum Bankkaufmann
Bankakademie Frankfurt mit Abschluss "Bankfachwirt"
Berufliche 1979 - Deutsche Bank AG
Tätigkeit: 1999
1999 - Hypo- und Vereinsbank AG (Abteilungsdirektor)
2001
2002 - Geschäftsführer der Jofo Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock und
2022 Geschäftsführer der ARF Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock
Seit April 2022 Pensionär
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
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FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
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zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 zu wählen. 5.
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission empfiehlt der Aufsichtsrat,
zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG, für die genannten
Prüfungsleistungen das Prüfungsmandat der FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu
erneuern.
Der Aufsichtsrat erklärt, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz
2 AktG, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der vorgenannten Verordnung
EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Gemäß § 162 AktG erstellen der Vorstand und der Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im
letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht
der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
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June 09, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)