26.06.2024 15:11:11 - dpa-AFX: Neue Regeln für den geerbten Bauernhof

BERLIN (dpa-AFX) - Das Vererben von Bauernhöfen soll auf eine neue
rechtliche Grundlage gestellt werden. Das Bundeskabinett brachte deshalb am
Mittwoch eine Reform der sogenannten Höfeordnung auf den Weg, die die Übergabe
von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg regelt.

Die darin vorgesehene Abfindung der Erben, die bei der Hofübergabe leer
ausgehen, muss reformiert werden. Deren Berechnung beruhte bislang nämlich auf
dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet
worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Nach
dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), über den jetzt
der Bundestag entscheidet, soll die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des
Grundsteuerwerts A betragen.

Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten
Betrieben verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den jeweiligen Hof
erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Vorschrift gilt allerdings
erst ab einer bestimmten Hofgröße: Bislang mussten die Betriebe einen
Wirtschaftswert von 10 000 Euro haben; durch die Reform soll als Untergrenze ein
Grundsteuerwert A in Höhe von 54 000 Euro gelten. "Wir wollen, dass die
Höfeordnung zukunftsfest ist und der Generationenwechsel in der Landwirtschaft
auch künftig gut gelingt", erklärte Buschmann./ax/DP/jha

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