24.05.2024 10:28:21 - dpa-AFX: ROUNDUP: EU-Staaten beschließen Lieferkettengesetz

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz
endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit
denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen, wie aus Angaben der
belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht. Ziel ist unter anderem, dass große
Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden
können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren,
etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das
Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll
sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die
Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Wer von den Regeln betroffen ist

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für
Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz
sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz
gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000
Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier
Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen
Umsatz.

Wie die deutsche Bundesregierung dazu steht

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor
allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten Bürokratie und rechtliche
Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen
befürworten die Regelung dagegen. Deutschland hat bereits ein
Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten darüber hinaus -
etwa mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen.

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in
nationales Recht umzusetzen./fsp/DP/jha

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH