19.06.2024 15:13:03 - dpa-AFX: Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen Impfpflicht

ERFURT (dpa-AFX) - Arbeitnehmer, die sich der einrichtungsbezogenen
Impfpflicht während der Corona-Pandemie verweigerten, können nicht auf
Gehaltsnachzahlungen und Urlaub bei einer angeordneten Freistellung pochen. Das
entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 167/23). Eine
Klägerin aus Nordrhein-Westfalen, die von einem Seniorenheim-Betreiber wegen
fehlendem Impfschutz im Jahr 2022 über Monate ohne Bezahlung freigestellt wurde,
scheiterte in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.

Ihr stehen nach der Entscheidung des Fünften Senats weder
Gehaltsnachzahlungen von etwa 6000 Euro noch 13 gestrichene Urlaubstage zu. Das
Bundesarbeitsgericht bestätigt damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Düsseldorf. In einem zweiten Fall einer Altenpflegerin aus Baden-Württemberg
entschieden die Bundesarbeitsrichter, dass eine Abmahnung wegen fehlendem
Impfnachweis jedoch nicht gerechtfertigt ist (5 AZR 192/23)./rot/DP/mis

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