20.06.2024 18:17:33 - dpa-AFX: POLITIK: Studierende verhindern Vortrag von CDU-Politikerin

GÖTTINGEN (dpa-AFX) - An der Universität Göttingen haben nach Angaben der
Polizei rund 260 Menschen einen Vortrag einer CDU-Politikerin verhindert.
Demnach versammelten sich am Mittwochnachmittag mutmaßlich Studierende im und
vor dem Hörsaal, pfiffen mit Trillerpfeifen, riefen laut, klopften an
Fensterscheiben und trommelten auf Tische. Die Bundestagsabgeordnete Mareike
Wulf, die über das Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung sprechen wollte,
begann wegen des Lärms nicht mit ihrem Vortrag. Sie verließ den Hörsaal in
Begleitung von Polizisten. Über den Vorfall hatten zunächst mehrere Medien
berichtet.

Polizei von Anfang an vor Ort

Der CDU-nahe Studentenverband RCDS hatte die Politikerin eingeladen und auch über die sozialen Medien für den öffentlichen Vortrag geworben, der in einem
kleinen Hörsaal der Hochschule stattfinden sollte. Bereits im Vorfeld gab es
Kritik an dem Auftritt. Nach Angaben der Polizei wurde in den sozialen Medien zu
Protestaktionen aufgerufen. Daher waren Polizisten und Polizistinnen vor Ort.

Dem Polizeisprecher zufolge wurden keine Personen verletzt oder
Einrichtungsgegenstände beschädigt. Die Polizei ermittelt, ob es zu
versammlungsrechtlichen Verstößen kam.

Kritik an der Aktion

Zahlreiche CDU-Politiker, darunter Generalsekretär Carsten Linnemann, hatten die Störaktion am Donnerstag kritisiert. Der Vorsitzende der niedersächsischen
Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, nannte die Aktion "undemokratisch und
intolerant".

Die Universität Göttingen teilte mit, dass sie generell von allen
Akteurinnen und Akteuren im Sinne der Meinungsfreiheit erwarte, auch abweichende
und provokant vorgetragene Äußerungen zu tolerieren und auszuhalten. "Protest zu
äußern, ist legitim, aber eine eingeladene Rednerin daran zu hindern, ihre
Meinung überhaupt vorzutragen, entspricht nicht unserer Vorstellung von
Diskussion", hieß es in einer Mitteilung.

Über das Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz, dass Mitte Mai den Bundesrat passierte, sieht
vor allem Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und
nicht-binäre Menschen vor. Sie sollen künftig erheblich einfacher den
Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern lassen können. Statt einer
Gerichtsentscheidung und Gutachten braucht es dann nur noch eine Erklärung
gegenüber dem Standesamt./xma/DP/jha

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