17.06.2024 14:56:41 - dpa-AFX: VERMISCHTES: Freispruch für Redakteur - Anklagebehörde legt Rechtsmittel ein

KARLSRUHE/LÖRRACH (dpa-AFX) - Nach dem Freispruch eines Journalisten vom
Sender Radio Dreyeckland hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft Revision
eingelegt. Das bestätigte die Anklagebehörde auf Anfrage.

Die Staatsschutzkammer des Karlsruher Landgerichts hatte Anfang des Monats
entschieden, der 38 Jahre alte Redakteur habe mit dem Verlinken einer
Internetseite in einem Artikel nicht weiteres Handeln einer verbotenen
Vereinigung unterstützt. Der im vorvergangenen Jahres auf der Sender-Website
veröffentlichte Bericht enthielt laut Vorwurf der Ermittler einen Link auf ein
Archiv der verbotenen Vereinigung "Linksunten.Indymedia". Die Vereinigung war im
August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels
in Hamburg verboten und aufgelöst worden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies bereits bei Prozessende darauf
hin, dass Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden könne. Die
Anklagebehörde hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro gefordert -
also insgesamt 3600 Euro.

Die Verteidigerin des Journalisten, Angela Furmaniak, teilte nun auf Anfrage in Lörrach mit, sie sehe das Einlegen der Revision gelassen. Sie erwarte nicht,
dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg habe: "Ich
halte den Freispruch für wasserdicht, zumal das Gericht sein Urteil gleich auf
mehrere tragende Gründe stützt."

Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den
Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt,
dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich
geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den
nicht-kommerziellen Freiburg Sender rechtlich./cb/DP/mis

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