Börseninformationen

04.06.2024 14:24:12 - Mieterbund betont Anspruch auf Instandsetzung bei Hochwasserschäden

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei Hochwasserschäden haben Mieter nach Angaben des Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Das gilt auch für mitvermietete Einbauküchen, Elektrogeräte und Teppichböden - nicht aber für die eigenen Möbel und Gegenstände des Mieters, wie der Landesverband am Dienstag mitteilte.

In Keller und Wohnungen eingedrungenes Wasser muss demnach der Eigentümer und Vermieter beseitigen. Auch für das Trockenlegen der Wohnung ist er verantwortlich. Solange die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, darf der Mieter die Miete mindern. Eine Mietvertragsklausel, die das Mietminderungsrecht in Fällen höherer Gewalt einschränkt, ist laut Mieterbund unwirksam. Zur Sicherheit sollten Mieter Fotos machen, um Umfang und Ausmaß beweisen zu können, auch für die Versicherung.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind im Regelfall ausgeschlossen. Der Vermieter müsse auch keine Vorkehrungen gegen sehr seltene Naturkatastrophen treffen, teilte der Mieterbund mit./rol/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
GRAND CITY PROPERT.EO-,10 A1JXCV Frankfurt 11,750 15.07.24 10:13:24 +0,100 +0,86% 11,490 11,560 11,700 11,650
LEG IMMOBILIEN SE NA O.N. LEG111 Frankfurt 83,380 15.07.24 08:00:13 +0,180 +0,22% 81,320 82,000 83,380 83,200
VONOVIA SE NA O.N. A1ML7J Frankfurt 28,660 15.07.24 19:50:00 -0,370 -1,27% 28,590 28,660 28,840 29,030
AROUNDTOWN EO-,01 A2DW8Z Frankfurt 2,136 15.07.24 18:52:44 -0,113 -5,02% 2,127 2,148 2,221 2,249

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH