01.07.2024 05:43:14 - dpa-AFX: POLITIK: Prozess wegen Nazi-Spruchs gegen Höcke geht weiter

HALLE (dpa-AFX) - Das Landgericht Halle setzt den Prozess gegen den
Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das
Gericht hatte diesen zusätzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit
benötigte, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem
von den Entscheidungen des Gerichts hängt ab, ob an diesem vorerst letzten
angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen
werden kann. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage für den Prozess
vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem
Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im
vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland"
angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach
Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu
vervollständigen. Er wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der
paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke bestreitet, das Publikum animiert zu haben, er betont seine Unschuld.
Der 52-Jährige hatte auch gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für
strafbar halte. Seine Verteidiger forderten, einen Historiker zur Bedeutung und
Verbreitung des Spruchs zu hören - sie halten die Parole für nicht zentral bei
der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen. Höckes Anwälte verlangten
auch, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit
könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt
hätten, die Losung zu vervollständigen.

Für Höcke ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai
war der 52-Jährige wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von 100
Tagessätzen je 130 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch 2021 bei einer
Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig
ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun
lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere
Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom
Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft./dh/DP/zb

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